Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 26 (1.7.1863)
- Date
- 1863-07-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447089-2447115--01972-2457275- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
310 Der Professor, Herr Joseph Leir aus Vercelli, einer der Redakteurs des „Educatore Jsraelita" wurde zum Präsidenten gewählt. Bicepräfidenten waren: Die Herren Advokaten Ang» Legre, de Cascal und Jsaac Rignano aus Livorno. Sekretäre: Die Professoren E. Pontremali, der Advokat A. Linzzi, Salomon Sacerdoti, Raphael Tedeschi, vr. M. L. Finzi und Leone Ravenna. Der erste Gegenstand, welcher zur Verhandlung kam, war ein höchst zeitgemäßst. Es handelte sich um die religiösen Bekehrungen. Ein noch neues beklagenswerthes Ereigniß hatte die Nothwendigkeit dargelegt, von der Regierung ernste Garantien über diesen Gegenstand zu verlangen. Daher stimmte auch die Versammlung einstimmig dafür, daß man bei der Regierung folgende Anträge stelle: il) Daß es den Direktoren irgendwelcher Anstalten strenge verboten sei, minderjährige Kinder zur Bekehrung aufzunehmen. 2) Daß die bürgerlichen Behörden ein solches entzogenes Kind, ohne irgend eine Verwahrung sogleich seinen Eltern oder Vormündern, oder auch den Dienern der Religion zurückgeben lassen müssen, sogar dann, wenn es schon getauft wäre. 3) Daß es den Eltern, Freunden und Dienern der Religion der volljährigen Neuzubekehrenden gestaltet sei, zu jeder Zeit und in voller Freiheit mit denselben zu verkehren. 4) Daß die strengste Instruktion ergehe, damit in den Spitälern und Gefängnissen keine Berführungsversuche gemacht werden, und daß es den Geistlichen aller Culten, ebensogut wie den katholischen Geistlichen gestattet sei, sich mit ihren Glaubensgenossen zu unterhalten. Das wirksamste Mittel jedoch, um die Bemühungen der Seelenjäger unschädlich zu machen ist zweifellos der Religionsunterricht, und an dem Mangel eines solchen leiden wir jetzt besonders. Es ist ein edler Wetteifer unter den israelitischen Jünglingen erwacht, ein edles Stre-! ben, sich einer freien Laufbahn zu widmen, sich auf dem > Gebiete der Wissenschaft mit ihren Mitbürgern zu j messen, aber sie vernachlässigen die nothwendigsten re-! ligiösen Studien und vergessen ihre Eigenschaft als Israeliten. Wie ist dem abzuhelfen? Die Versammlung hat beschlossen, von der Regierung zu verlangen, daß der israel. Religionsunterricht in den Staatsan-! stalten, wo der katholische obligatorisch ist, ebenfalls i obligatorisch sei, und daß die israelitischen Schüler für ihre Zulassung in die Staatsanstalten ein Zeugniß j beizudringen haben, daß sie Religionsunterricht erhalten haben. Das ist Alles, was man vernünftiger Weise verlangen und hoffen kann. Der dritte zur Verhandlung gekommene Gegen-! stand entsprach einem allgemein gefühlten Bedürfnisse und nach einer kurzen Diskussion beschloß man, daß vom 1. Januar 1864 an die Spenden für das heilige Land direct dahin geschickt werden sollten. Ein anderes, nicht weniger gefühltes Bedürfniß, ist eine Gesellschaft für die Verbreitung moralischer und religiöser Bücher. Wie könnte man auch derselben entbehren, wenn alle Unterrichts- und Erziehungswerke mit Grundsätzen getränkt sind, die unserem Glauben fremd stehen, und wenn die großmüthigen Anstrengungen israelitischer Gelehrten, diese Lücke auszufüllen, an der Klippe der Gleichgiltigkeit und Vergessenheit scheitern! Alle Redner stimmten für die Bildung einer Association zu diesem Zwecke. Niemand stellte die Vortheile einer solchen in andern Ländern und besonders in Frankreich in Abrede. Die Debatte drehte sich um oen Antheil, den die Administration daran nehmen sollte. Die Einen wollten die Bildung einer solchen Gesellschaft einem Privatantrage überlassen. Andere durch die Erfahrung belehrt, wollten sich darauf nicht verlassen und verlangten einen materiellen Beitrag von Seiten der Gemeinden, die nach dem Gesetze für den öffentlichen Unterricht zu sorgen haben. Der größte Theil der Abgeordneten trat dieser Meinung bei. Zu diesem Zwecke hat man die Gemeinden aufgefordert, die Summe von 1000 Fr. für die Vetbreitung israelitischer Bücher durch eine zu diesem Behufe gewählte Commission als jährliche Ausgabe in ihr Budget aufzunehmen. Wenn indessen in der Grundlage der obengenannten Fragen eine völlige Uebereinftimmung stattgefunden hatte, so geschah dies doch nicht, als die Discussion über die Gerechtigkeit und Angemessenheit, von der Regierung eine Cultus-Beisteuer zu verlangen, auf die Tagesordnung kam. Redner, welche hervorragend durch die Gewandtheit des Worts, durch die Klarheit des Ausdrucks, durch die Gründlichkeit der Beweise in irgend einem Parlamente eine glänzende Rolle spielen könnten, haben darüber eine lebhafte Discussion eröffnet. Völlig übereinstimmend bezüglich unseres Rechtes auf einen Staatsbeitrag, so lange ein solches für die Katholiken besteht, gingen die Ansichten völlig auseinander, als man über das Zeitgemäße eines solchen Antrags sprach. Was kann daraus erfolgen? sprachen die Einen. Eins von Beiden. Entweder nimmt die Kammer unfern Antrag an, und wir erreichen unser Ziel, oder benützt sie die Gelegenheit und entzieht allen Culten den Stäahsbeitrag und die Trennung vom Staat und Kirche, welche unser höchster Wunsch ist, hätte einen weitern großen Schritt zurückgelegt. Die Andern behaupteten im Gegentheil, daß die Mehrheit der Kammer den Staatsbeiträgen für die Culten nicht geneigt sei, daß sie sich aber auf Verwerfung des