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Der Israelit · 1863-04-15 · Heft 14-15 (15.4.1863) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 14-15 (15.4.1863)
Date
1863-04-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
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4. ^LLLSIK. Der Israelit. Ein Cenlralorgan für das orthodoxe Judenthum. Vr. Lehman« in Mainz. Mainz, den 15. April 5623 (1863.) Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindesten- 1j Bogen. Preis de- Jahrgangs: 2 Thal« p. c. »der fl. 3. 30 kr. rh. Halbjährig 1 Thlr. p. e. oder fl. 1. 45 kr. rh. Vierteljährig 15 Sgr. p. e. oder 63 kr. rh. Alle B»chhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1 Sbgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterrrichische Banknote» laut Sours. Sollte direkte Frankozusendung unter Steifband gewünscht werden, so sind an die Expedition pro Jahrgang 3 Thlr. p. e. oder 5 fl. 15 kr. rh. oder 6 fl. österreich. franko etnzusende«. in Jerusalem. Zeitungsnachrichten und Coerefpondenzen: Deutschland: Hamburg. Inhalt der erste» Beilage. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deuts ch- Wien^. Wien. Oroshaza. — F^rankreich: Paris. — Palästina: Mainz. Feuilleton: Blumenlese rc. :c. Inhalt der zweiten Beilage. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen r Deutschland: Mainz. — Oesterr. Kaisers!.: Weißkirchen. — Belgien: Brüssel. Feuilleton: Psalm 13. Leitende Artikel. Einiges über die innere Äe-rntung der äußern Gesetze -es Iu-enthurns. Aekgiöse Betrachtungen von vr-kerrurrmn LLpseüilL. (Schluß.) (Wesusah.) „Ihr sollt sie (des Ewigen Worte) „schreiben an die Pforten eures „Hauses und an eure Thore." 5. B. M. 12, 20. Wir haben uns das Ziel vorgesteckt, in diesen Blättern, manche äußeren, scheinbar allen innern Werthes entbehrenden Gesetze des Judenthums, welche von den unberufenen zungenfertigen Kritikern der Neuzeit als eitle Formwerke, als trockene Schalen ohne Saft und Kern verschrieen werden, nach ihrer! wahren, höhern und erhebenden Bedeutung zu be- I leuchten. Wir könnten zwar unsere Erklärung auf i fast alle Ge- und Verbote der jüdischen Religion I ausdehnen; jedoch ist hier dazu nicht der geeignete Ort; wir behalten uns daher die Lösung dieser wichtigen Aufgabe für ein größeres Werk, das wir unter der Feder haben und, mit Gottes Hilfe, zu veröffentlichen beabsichtigen, vor, und begnügen uns vorläufig damit, hier nur einige anregende Proben zu liefern von den, den äußern jüdischen Vorschriften zu Grunde liegenden tiesethischen Momenten. Wir schließen nun den Kreis unserer „religiösen Betrachtungen" mit der folgenden Erklärung des Mesusahj Gebotes. i Es ist eine besonders charakteristische Eigenschaft > der jüdischen Religion, daß sie den ganzen Menschen emnimml; daß sie ihn mit allem seinem Denken und Handeln, mit allen seinen Wünschen und Trieben, unter ihre Bormäßigkeit stellt; daß sie sich in seinem Herzen und in seinem Geiste als alleinige Besitzerin, als ausschließliche und unumschränÜe Gebieterin festsetzt. Sie verlangt von ihm, daß er einzig und allein ihr angehöre, mit seinem Leibe Md seiner Seele, mit seinem Thun und Lqffen, mit seinem Fühlen und Empfinden, mit seinem Wollen Md Nichtwollen. Der Jude darf nicht auf die engste Spanne Zeit sich von seiner Religion trennen; er darf nicht athmen ohne ihrem Hauche zu begegne». Aber sie ist keineswegs eine lästige, feindselige Verfolgerin, die ihr Opfer nicht aus den Händen lassen will, sondern eine treue, besorgte Freundin, eine

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