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Der Israelit · 1863-04-01 · Heft 13 (1.4.1863) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 13 (1.4.1863)
Date
1863-04-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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154 In einer Regierungsvorlage an die zu Dannstadt tagenden Kammern, die kirchlichen Verhältnisse betreffend, war von den beiden anerkannten Kirchen und den übrigen geduldeten und aufgenommenen Religionsgenoffenschaften die Rede. Dies bot den Rabbinen*) des Großherzogthums Hessen den willkommenen Anlaß, den Vorstand der isr. Gemeinde zu Mainz zu ersuchen, eine Rabbinen- und Notablenversammlung hierherzuberufen, um an die Landstände zu petitioniren, vamit die Rechte der isr. Glaubens' genossen gewahrt und die Synagoge als eine vom Staate anerkannte und gleichberechtigte Kirche gewürdigt werde. Der hiesige Gemeinde-Vorstand willfahrte, sandte Einladungen an eine Menge anderer Vorstände, und diese, da in dem Einladungsschreiben die Tagesordnung für die projecürte Versammlung in den allerallgemeinsten und den eigentlichen Zweck durchaus nicht errathen lassenden Ausdrücken angegeben war, erschienen ziemlich zahlreich am Sonntage, den 22. März in Mainz. Wir erwähnten soeben den eigentlichen Zweck, denn die projektirte Petition war nur der Vorwand; dieser bestand in dem Pro-! jekt, eine geistliche und oberhirtliche Synode unter dem Schutze der Regierung zu bilden, eine Art Oberkirchenbehörde, wie sie jetzt in Württemberg so eifrig bekämpft wird.**) Die geistlichen Herren Theilnehmer der Versammlung stellten den Antrag, dahin gehend, daß die Versammlung eine solche Synode dekretire und die bezügliche Eingabe an die Großh. Regierung veranlasse, d. h. mit andern Worten, den Beschluß fasse, die Israeliten des Großherzogthums Hessen ihrer religiösenFreiheit zu berauben. Die mittagenden Laien vermntheten jedoch in einem solchen Vorhaben den Versuch zu Constituirung einer auf jüdischem Boden bis jetzt ganz fremden Hierarchie und sprachen sich sämmtlich ganz entschieden dagegen aus. Diesen Vorwurf versuchten jetzt die Herren (Reform ) Rabbinen mit aller Entschiedenheit namentlich dadurch von sich abzuwenden, daß sie sagten, an die Spitze der Statuten der *) Wir bedauern innig, daß sich auch der hochgeehrte Krcisrabbiner Bamberger von Worms diesem Petitum angeschlossen; bei der Zusammenkunft »rar er jedoch nicht zugegen. **) Anmerkung: In stolzer Demuth beantragten die Herren Rabbinen zuerst, was sie nicht wollten; sie wollten keinen Oberlandrabbiner — natürlich, denn das kann nur einer werden; sie wollten kein Konsistorium — denn es können ja nicht alle Consistorialräthe werden I — zu schaffenden Synode solle die Bestimmung stehen, daß die Beschlüsse derselben für die Gemeinden keinerlei bindende Kraft haben. „Ei, erwiederte man ihnen, dann kommt doch zusammen, freiwillig, so oft ihr wollt, und berathet, was ihr wollt; wozu braucht ihr dann den Schutz der Negierung?" — „„Ja, hieß es da, ohne diesen sind die Zusammenkünfte zwecklos."" Nun fragen wir jeden vernünftigen Menschen, wo da die Logik steckt? Sollte man glauben, daß o oder 6 wissenschaftlich gebildete (Reform-) Rabbinen, nicht richtig zu denken vermögen oder liegt nicht > vielmehr die Vermutbung einer beabsichtigten Täuschung außerordentlich nahe? — Wir wollen weiterhin uns noch näher hierüber aussprechen, jetzt wollen wir bei den Verhandlungen bleiben. Herr Rabbiner vr. Landsberg aus Darmstadt fühlte richtig, daß er durch Beispiele die Zweckmäßigkeit der Synode darstellen müsse; er gab ein solches. Ec erzählte, daß ihm Anfragen von der Regierung, über die Nothwendigkeit des Frauenbades zugegangen sein; er müsse doch diese Frage zeitgemäß entscheiden, könne das aber unmöglich allein thun. In solchen Fällen müsse die Synode die Entscheidung treffen. *) Nachdem der Herr Rabbiner von Darmftadt solchergestalt gesprochen und nunmehr die Nothwendigkeit einer Synode schlagend nachgewiesen zu haben vermeinte, wurde ihm etwa folgendermaßen erwiedert: „Wie, — sprach man, — Sie haben persönlich nicht den Muth, die heiligsten Gesetze des Judenthums anzutasten, aus Furcht vor ihren Gemeinden und wollen sich dabei hinter eine Synode verkriechen, die dann etwa dekretiren soll: „die Bibel ist abgeschafft" oder doch Derartiges? Dann find Sie auch kein rechter Rabbiner; als Rabbiner müssen Sie wissen, ob ein Frauenbad nothwendig oder nicht; die Meinung ihrer College» einzuholen, steht Ihnen zu jeder Zeit frei. Was aber sollen Ihnen die Regierung und die Laienmitglieder der Synode dabei helfen? Die sollen die Ableiter gegen den Unwillen der Gemeinden sein, sollen ihnen die Kastanien aus dem Feuer holen, sich verbrennen', um Ihre Zwecke durchzusetzen!" *) Man sieht daraus, was diesen Herren ein Jßur Koreß gilt!

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