Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 13 (1.4.1863)
- Date
- 1863-04-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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152 den Israeliten und dienen dem Ewigen und mitnehmen ihr gesammtes Eigenthum. Also hat der Allmächtige vor den Augen Pharao's und der Egypter nicht allein, sondern auch namentlich vor den Augen Israels die Grundwahrheiten des israelitischen Glaubens thatsächlich nachgewiesen. Zum Symbol sür diese ewigen Wahrheiten ergreifen wir in den Schemurah-Nächten die vier Becher des Heils: „und ich führe euch heraus, hinweg von den Lasten Egyptens" — die größte Last, der schwerste Druck, das ist der Wahn jenes viehischen Thierdienstes, in welchem auch Israel in Mizrajim versunken war. Gott aber hat uns herausgeführt aus jenem Wahne und drs Symbol des vvr>x 'rvru.-v ist der erste Becher. Den zweiten Becher des Heils leeren wir als Symbol des rwri-r und ich habe euch errettet, d. h, Gott hat uns seine besondere Fürsorge zu Theil werden lassen, und der dritte Becher erinnert uns an die Allmacht Gottes cwrix und ich werde euch erlösen mit ausgestrecktem Arme und mit großen Strafgerichten; und der vierte Becher führt uns vor Augen und zu Herzen unfern Beruf als Gottesvolk, unsere Weihe als Diener des Allberrn 'v rwrir-r 'ruipvi L'pb-ry und ich werde euch nehmen mir zum Volke, und ich werde euch sein zum Gotte. Dadurch hat Gott sein Volk an sich geknüpft auf ewige Zeiten; wohl konnte dieses Band gelockert, aber nie kann es zerrissen werden — möge es uns gelingen, es auf's Neue wieder fester zu knüpfen. — Die Einanciplitisn öer Holsteiner Juden. i. Hamburg, 18 März. Unter dem schallenden Jubel der frohen Menge, die heute die Befreiung Hamburgs vom fremden Joche feiert, mache ich mir das Privatvergnügen, Ihnen die glänzendste Errungenschaft unserer Brüder in Hol stein mitzutheilen. Nach langem Harren und Warten, nach vielem Petitioniren ist ihnen endlich auch die Freiheitssonne aufgegangen. Der von der königlichen Regierung seit 1840 den holsteinischen Ständen in mannigfacher Abänderung vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Verhältnisse der Juden, ist diesmal von denselben in der Schlußberathung angenommen und die Juden sind endlich rücksichtlich der communalen und bürgerlichen Rechte den übrigen Bewohnern des Landes möglichst gleichgestellt. Die politischen Rechte sind ihnen noch nicht zu Theil geworden, weil die Regierung davon ausging, daß diese Frage paffender in Verbindung mit dem Berfaffungsgesetze zu erörtern sei. Damit auch den zukünftigen Geschlechtern dieser Tag, an welchem für unsere Brüder im äußersten Norden Deutschlands jene Mauer niedergeriffen wurde, die sie von den übrigen Landeskindern trennte, in heiliger Erinnerung bleibe, und sie ihn nicht zu feiern verabsäumen, erlauben Sie mir auch genau das Datum hinzuzufügen. Es war am Sonnabend, den 7. März 1863, und für jene Gläubigen, die noch nach dem jüdischen Kalender zu rechnen gewöhnt sind, bemerken wir, es war ->^ wmp rww mir, -mx; merken Sie wohl, unsere holsteinischen Brüder werden in der Folge nicht bloß den.-N2N ."UL? bvi» 1-rx Vinb ,-ip2-ir< sondern auch den ,"ur^ feiern und mit Recht sa* gen Noch verlautet zwar nichts von den Siegeshymnen und dem Freudenjubel der Juden, aber wahrscheinlich wollen diese erst das i die Publicirung des Gesetzes ab-! warten, bevor sie die Jubeltönen im ganzen Lande erschallen lassen. Unsere Brüder in Holstein, die mit so vielen Opfern die Gleichstellung erkauften, werden auch gewiß uns hierin ein glänzendes Beispiel geben, mit welcher Dankbarkeit eine herrliche Errungenschaft zu feiern sei. Ja, glauben Sie nur nicht, die Holsteiner Juden haben etwa bloß für die Aufhebung! schwer lastender Beschränkungen gekämpft und ohne Aufgabe positiver Rechte die neue Freiheit erworben, so wohlfeilen Kaufes haben sie ihre Gleichstellung nicht errungen. Sie haben nicht nur ihr bisheriges Selbstregiment aufgegeben, sondern auch ihre ganze Selbstständigkeit in specifisch jüdischer Angelegenheit zum Opfer gebracht, um nicht den Schimpf zu ertragen, ein Staat im Staate zu sein. Die Holsteiner Juden, besonders die Attonaer Gemeinde, belaßen eine vollständige Autonomie. Seit ihrer Niederlassung in Holstein hatten sie ihre eigne von der Regierung sanktionirte Gerichtsbarkeit, die Gemeinde hatte das Recht, fremden Juden die Niederlassung oder den zeitweiligen Aufenthalt, ohne die Genehmigung der Staatsbehörde nachsuchen zu dürfen, zu gewähren. Selbstverständlich waren die religiösen Angelegenheiten einzig und allein der geistlichen Obhut anheim gestellt. Keine Behörde durfte hindernd oder beschränkend ihnen entgegentreten. Dieses Alles gaben unsere geliebten Brüder freiwillig hin, um sagen zu können urwwv -»wx O'uri bvv Mit der neue» Errungenschaft hört nicht nur die Gerichtsbarkeit, das Selbstregiment der Gemeinde auf, sondern auch jede Selbstständigkeit in specifisch religiöser Angelegenheit, welche nun theils den Landesgesetzen untergeordnet, theils wenigstens der Beaufsichtigung der Behörde unterworfen sind. 'N1N' (Fortsetzung folgt).