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Der Israelit · 1863-03-11 · Heft 10 (11.3.1863) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 10 (11.3.1863)
Date
1863-03-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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116 Veranlassung eines freudigen Familienereignisses 7 fl. — Durch M. Löwenberg, Religionslehrer, in Nöd elf er bet der Hochzeit des Moses Baron mit Karoline Frank daselbst; gesammelt 8 fl.; abz. Porto 7 fl. 40 kr. — A. Salm in Oppenheim a./R.: Bei Gelegenheit einer 'v '->2 beim Aufruf zur Thora 1 fl. 14 kr.; B. Salm daselbst bei derselben Gele-- genheit 1 fl. 12 kr.; zusammen 2 fl. 26 kr. — Durch A. Kramer in Thundorf bei Schweinfurt: Von E. Grauer bei der Hochzeit des Sam. Steinhäuser in Oberlauringn gesammelt 3 fl. 30 kr.; ein Ungenannter 6 fl. 24 kr.; desgl. 4 fl. 30kr.; desgl. 1 fl.; desgl. 6 kr.; zusammen 15 fl. 30 kr. Zeitungsnachrichten n. CorrespoiidenM. Deutschland. Mainz, den 4. März. Uns liegt ein in Frankfurt a. M. erschienenes Schriftchen vor, in welchem man dem neuen Rabbiner Or. Geiger ziemlich derb die Wahrheit zu sagen behauptet; interessant sind die darin veröffentlichten Briese vom „treuen Geiger" an den „treuen Stein" und umgekehrt. Geiger hat die berüchtigte Instruktion, um derentwillen Stein abgedankt hat und die den Rabbiner und seine Predigten unter Censur und Controle des Vorstandes stellt, unterschrieben. — Was die Worte des Schriftchens: „Nicht Gelehrsamkeit, nicht Predigertalent sondern ein tüchtiger, im Guten erprobter Charakter ist die Hauptsache"?c., besagen wollen, ist ziemlich deutlich. Mainz, den 9. März. Herr Rabbiner vr. Meisel in Pest hat den Redakteur des B. CH. wegen in dessen Zeitschrift erschienener von Pest aus datirter Artikel denuncirt, in Folge dessen eine Haussuchung bei Letzterem statthatte. Es stellte sich heraus, daß Herr Löw selbst der Verfasser der ihm angeblich übersandten Artikel ist. Der weitere Verlauf des Prozesses scheint recht interessant werden zu wollen. Preußen. Berlin, 22. Febr. Während in Berlin zum ersten Mal ein Jude Rechtsanwalt geworden ist, hört man aus Colberg, daß dort ein richterlicher Beamter die Eintragung des Namens Elisabeth für die Tochter eines Juden auf Grund einer alten Cabinetsordre verweigert habe, weil der Name ein specifisch christlicher sei. Hätte der fromme Richter die Bibel ordentlich gelesen, so wüßte er, daß Elisabeth ein echt jüdischer Name ist; aber die Frage ist, wie wird das Ministerium die Sache ansehen, und wird es die schon durch verschiedene Declarationen sehr beschränkte Cabinetsordre endlich ganz außer Wirksamkeit fetzen?*) O österreichischer Kaiserstaat. Lovasbereny, Stuhlweißenburger Komitat. Unsere Gemeinde bietet zwar nur noch einen Rest, der an die einstige Größe erinnert. Aber mit wahrem Seelenvergnügen nehmen wir ein reges Streben nach Bildung und Fortschritt in ihr wahr. — Ob zwar der größte Theil der hiesigen Einwohnerschaft den Besitz großer zeitlicher Güter entbehrt, so hat die hiesige Gemeinde sich dennoch des Besitzes einer vierklassigen Volksschule, an der vier Lehrkräfte wirken, zu erfreuen. — Wenn man nach den geringen materiellen Mitteln urtheilen wollte, so dürfte die Auflösung der Schule, deren Erhaltung doch mit einem bedeutenden Kostenaufwande verbunden ist, nicht in ferne Aussicht gestellt werden; doch ist dieses nicht zu befürchten, so lange Lovasb. solcher tüchtiger Vertreter sich zu erfreuen hat, an deren Spitze der für das Wohl der Gemeinde so rastlos wirkende Kultus- Vorsteher, Herr Leop. Weiß, der das Wohl der Schule so ernstlich wollende Schulaufseher, Herr S- Weiß, der das körperliche wie geistige Wohl der Gemeinde zu entwickeln unaufhörlich strebende vr. Füchsel, ferner die tüchtigen Herren Krön, Rosenberg, Bleier u. m. a. stehn. — Durch die Energie unseres Vorstehers wird aber nicht nur unsere Schule aufrecht erhalten, er hat ihr auch durch sein redliches Streben einen Glanz, wo- *) Anm. d. Red.: In Preußen werden speciell jüdische Namen verlangt, am Rhein und überall, wo der Napoleonische Codex in Kraft ist, sind diese verboten, insofern sie nicht Kalendernamen sind. Beide Verordnungen sind nicht zu rechtfertigende Beschränkungen des freien Willens.

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