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Der Israelit · 1863-02-11 · Heft 6 (11.2.1863) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 6 (11.2.1863)
Date
1863-02-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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65 getroffen sind, die der deutlichen, in den rabbinischen Codizes vorgeschriebenen Norm zuwider sind, wir uns aber durchaus nicht entschließen können, daß wir das allgemeine Beihaus, einzig und allein, weil wir den Trauertag gesetzlich gehalten wissen wollen, verlassen und unsere Andacht in einem Privatlokale verrichten sollen; da in §. 27 das, was gegen eine ausdrückliche religiöse Vorschrift verstößt, als wünschenswerth bezeichnet wird: liegt zwischen den von Euch angenommenen Statuten und unseren religiösen Grundsätzen eine so weite Kluft, daß wir auf Grund dieser Statuten nie uns mit Euch vereinigen können. Wir schweigen von dem unberechtigten Gewissenszwange, der noch in einigen anderen Paragraphen der Gemeinde- und Chebra-Kadischa-Statuteu dem Einzelnen auserlegt wird; denn bei Statuten, die für eine jüdische Gemeinde gemacht werden, kömmt es nicht auf die Zahl der Beziehungen an, in denen dieselben gegen das Religionsgesetz verstoßen, sondern jedes, auch das scheinbar noch so unbedeutende Al^ gehen vom Gesetze muß als beklagenswerther Abfall betrachtet werden, der von unabsehbarer Tragweite ist, und wie es die Erfahrung lehrt, die traurigsten Folgen nach sich zieht. Glaubet nicht, daß wir / als sogenannte Laien, nicht berechtigt seien, uns über die Illegalität Eurer Statuten auszufprechen; als Gott sich am Sinai unseren Vätern offenbarte, da wurde die Thora Allen, ohne irgend einen Standesunterschied, übergeben; jeder einzelne Jude ist daher Gott für die Wahrung und Geltendmachung des jüdischen Gesetzes verantwortlich, und darum halten wir es für unsere heiligste Pflicht, das jüdische Religionsgesetz, wie es in Thora, Talmud ^und Schulchan-aruch überliefert ist, uns und unfern Kindern unverkürzt und ungeschmälert zu erhalten; wir wissen, daß alle Beschlüsse einer jüdischen Gemeinde nur dann Geltung haben, wenn sie den Bestimmungen unseres Religionsgesetzes gemäß sind, daß aber Nichts gemeinschaftliche Geltung erlangen kann, was dem Schulchan-aruch, der unser konstituirendes Grundgesetz sein muß, widerspricht. Wie könnten wir ferner von unseren Kindern, für deren jüdische Erziehung wir einst vor Gottes Richterstuhl Rechenschaft abzulegen haben, ein religionsgesetzliches Leben verlangen, wenn wir in unserem öffentlichen Gemeindeleben eine Nichtachtung und offenbare Geringschätzung des jüdischen Religionsgesetzes bekunden würden? Müßten wir nicht vor unseren eigenen Kindern erröthen, wenn sie uns, wie es der Fall sein müßte, mit jenen Statuten in der Hand, Nachweisen könnten, daß wir das, was dem für alle jüdischen Gemeinden bindenden jüdischen Religionsgesetze geradezu widerspricht, zum Gemeindestatut erhoben?" Es ist demnach eine craffe Unwahrheit, wenn „die Neuzeit" behauptet, der Ritus, welchen die Gegenpartei in St. anstrebte, sei nicht Neuerung, sondern Rehabilitirung, während die Bestrebungen der Orthodoxie in St. Nichts als Schwindel und Eskamotage *) mit Phrasen seien. Wir fürchten nicht, daß sich die edlen Männer in St., welche sich durch so viel Ausdauer und Opfermuth bewährt haben, beirren lassen werden, selbst wenn die Wiener Neuzeit sagt, daß sie das Unglück gehabt hätten, „Jahre lang von jener Carricatur von orthodoxer Theologie, die man Ncnorthodoxie, Romantozismus nennt, von der Kanzel herab mißhandelt zu werden." Die Neuzeit kann den ehrwürdigen, ehemaligen Rabbiner St.'s, welcher Stellung und Einkommen seiner Ueberzeugung opferte, nicht beschimpfen. Die Saat, die er in St. gesäet, wird ausgehen und noch heilsame Früchte bringen in einer Ankommenden Zeit, in welcher die Wiener Neuzeit und ihre Gelehrten längst ein Ops r der nivellirenden Neuzeit geworden, aus dem J-ideuthume verschwunden und somit in jüdischen Kreisen längst der Vergessenheit anheimgefallen sein werden. Unseren Brüdern in St. aber rufen wir zu: „Seid stark und fest. Vollendet das mit so vielem Muth und so vieler Ausdauer begonnene Werk zur Ehre des göttlichen Namen-, deren Abglanz aus Euch zurückfallen wird. Gottes Segen wird Euch stützen und fördern; die Gemeinsamkeit der Zwecke, Wünsche und Hoffnungen wird Euch kräftigen. Es wird Euch nunmehr gelingen, Eure Kinder zu wahrhaften Juden zu erziehen und sie dem Berufe zu erhalten, für den Gott unsere Väter erkoren hat. Die Augen aller Gesetzestreuen in Israel sind auf Euch gerichtet und harren der Lösung Eurer hohen Ausgabe — möge sie Euch gelingen, so gelingen, daß Eure Gemeinde eine Mustergemeinde in Israel werde, getragen von jüdischer Sitte und jüdischem Geiste, gehoben durch Gottesfurcht und Erkenntniß." Aber auch mir werden die Aufgabe unserer Zeitschrift niemals verkennen. Es gab eine Zeit, in welcher das öffentliche Wort in Bezug auf jüdische Verhältnisse sich einzig in den Händen der Abgefallenen befand und diese haben es genug mißbraucht; allein jene Zeit ist vorüber und die öffentliche Meinung wird nicht mehr ausschließlich von denen beherrscht, welche Lüge für Wahrheit ausgeben; die falschen Freunde des Judenthums werden immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden, und die Wahrheit wird endlich unter göttlichem Beistand allüberall den Sieg erringen! —

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