Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 4 (28.1.1863)
- Date
- 1863-01-28
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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44 Abschied nehme. Köln, im Januar 1863. M. Heß, Königsberg, 19. Januar. Ende vor. Monats fand in der hiesigen Synagoge für die verstorbenen Wohlthäter des projectirten Waisenhauses ein Trauer- Gottesdienst mit Predigt und Gesang statt. Einer der kürzlich Verblichenen war der Vorsteher L. Börnstein, dessen seliger Bruder, Wolf Laseron, einst Königsberger Rabbiner war. Wir wiederholen unsere Ansicht, daß ein jüdisches Krankenhaus ein noch größeres Bedürfnis; der Gemeinde als ein Waisen- I stift ist. — Unser Justizminister hat die Obergerichte nachträglich zu einem Gutachten über die von dem Abgeordnetenhause bereits beschlossene Abschaffung des sogenannten Judeneides gufgefordert. Die von dem ostpr. Tribunal eingeholten Gutachten der vier Untergerichte: Stadtgericht und Commerz-Collegium zu Königsberg, Kreisgericht zu Memel und Neidenburg sprechen sich sämmtlich für die Abschaffung aus, das ostpr. Tribunal hat jedoch in der Mehrheit seiner Mitglieder sich gegen die Abschaffung entschieden und in diesem Sinne berichtet. — Der Kaufmann I.. welcher früher in Tilsit wohnte und ans der jüdischen zur dortigen freien evangelischen Gemeinde übergetreten war, weigerte sich nach seinem Umzuge nach Königsberg für die hiesige jüdische Gemeinde Beiträge zu zahlen. Der Synagogenvorstand, der ihn zu dieser Leistung trotzdem verpflichtet erachtete, weil ein Ausscheiden aus dein Gemeindeverbande nur in Folge der Taufe zu statuiren sei, hielt ihn mit Genehmigung der betreffenden Behörden executorisch zur Zahlung an und ließ in der That die Execution an einem Werthobject vollstrecken. Auf die von I. erhobene Beschwerde ist nun vor Kurzem der ministerielle Bescheid ergangen, daß I. zur Zahlung des Gemeinde-Beitrages nicht angehalten werden dürfe und ihm das Pfandstück zurückzugeben sei. — Eines unserer Vorstandsmitglieder, Herr Di-. weck. Graf, obgleich sonst nicht gerade zu den Gesetzestreuen gehörend, hat sich neulich als Stadtverordneter durch sein energisches Auftreten für die Synagoge im Sinne der Gerechtigkeit und Gewissensfreiheit ein wahres Verdienst erworben, indem er in öffentlicher Sitzung den Antrag stellte, daß das Synagogengebäude gleich den christlichen Kirchen von den Kommunalsteuern befreit und dies auch im neuen Regulativ ausgesprochen werde. Zwar war unser Magistrat bisher liberal genug gegen die jüdische Gemeinde, um von ihrem Gotteshause keine Steuer zu erheben, aber der betreffende Paragraph zählt ausdrücklich nur Kirchengrundstücke zu den steuerfreien Gebäuden der Stadt und deshalb verlangte Herr Graf eine Aendernug desselben im Sinne der Preußischen Verfassungs-Urkunde, Artikel 12, welcher also lautet: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Der Antrag wurde schließlich einstimmig von der Versammlung angenommen. — Gestern, am preußischen Krönungstage ertheilte die Universität auch dem einzigen Sohne des Redakteurs von „Hamagid," Stud. Silbermann einen juristischen Preis. Es ist ein fleißiger, frommer und gesitteter Jüngling, der zu den besten Hoffnungen berechtigt. N Hmoni. (Hierbei zwei Beilagen.)