Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 44 (5.11.1862)
- Date
- 1862-11-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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L49 um' sie 'der Völligen - Religionslosigkeit p der 5 nackten Gewinn-->:ünd HGenußsnchtiGu überantworten, sich diese traurigen Ereignisse; zu Herzen nehmen. — Carrstuhe, deN '2Ä Oktobers (SiM uE Mannheim). Morgen wird hier eine Versammlung aller Vorstände der israel. Gemeinden des Großherzogthums zu dem Zwecke statthaben, um dem Großherzoge eine Dankadresse sür die gnädigst erlheilte Emancipation (in Folge der Regierungsvorlagen an die Kammern) zu überreichen. Hannover. Nach der jüngsten Zahlung wohnen im Königreich Hannover 12058 Israeliten. Hamburg 26. Okt. Gestern Abend hat die Bürgerschaft den von den Doctoren Riesser und Wolffson eingebrachten Gesetzentwurf wegen Aufhebung des mosaischen Rechts für Matrimonial-, Testaments- und Erbschaftssachen definitiv angenommen. (N-Z) (Die Aufhebung des Mosaischen Rechts wird von zwei Juden beantragt!) Mannheim, 26. Okt. Nächsten Mittwoch findet in Karlsruhe eine Versammlung von Vertretern der israelitischen Gemeinden des Landes statt, um sich über eine Stiftung zum ehrenden Andenken der bürgerlichen Gleichstellung zu besprechen. Die Stiftung soll keine confessionelle sein; von hier aus wird der sehr zweckmäßige Vorschlag gemacht werden, eine neue Stiftung sticht zu gründen, vielmehr eine bestehende, etwa die.Pestalözzistiftung, wirksam zu fundiren. (M. A.) Mannheim, 24. Oct. Dem Rabbiner vr. Jastrow, der in Folge der Warschauer Vorkommnisse die Rabbinerstelle dahier übernommen, ist von seiner früheren Gemeinde in Warschau das Erbieten der Wiederübernahme der dortigen Stelle gemacht worden. >Da man ein Eingehen seinerseits hierauf als Pflichtsache darzustellen bemüht ist, der dortige Wirkungskreis auch den Fähigkeiten desselben mehr entsprechen dürste,' so soll auch Herr Jastrow nicht abgeneigt sein; die Verhandlungen betreffs Auflösung der hier übernommenen Verbindlichkeiten jedoch, der dortigen Gemeinde anheimgegeben haben. > Wie wir hören, hat der diesseitige Synagogenrath die. Entscheidung seinerseits von einem Schiedsgerichte abhängig gemacht: - a. Mr Durch Beschluß GroM Ministeriums) des Innern haben die hiesigen gesetzestreuen! Israeliten die> Befugniß erhalten, einen besonder« Gottesdienst binzurichten, eigene Cultusbeamte anzustellen rc. — Von den 7 Rabbinaten des Grh. Hessen find jetzt vier in fich getrennt, nämlich Mainz, Darmstadt, Alzei und Offenbach a. M. Preuße». Berlin. Hier befinden sich unter 547,290 Einwohnern 18,847 Israeliten. Berlin, 24. Oct. Bekanntlich wurde vom Abgeordnetenhaus in seiner vorletzten Sitzung ein Gesetzentwurf wegen Abänderung der Judeneide eingebracht und auch genehmigt, vom Herrenhause indessen verworfen. Der Justizminister hat den Gegenstand jetzt wieder ausgenommen und die jObergerichte ausgefordert, sich darüber gutachtlich zu äußern, ob für die von dem Abgeordnetenhaus verlangten Abänderungen in der That ein Bedürfniß vorliege. Wie wir hören, ist die Frage bejaht und unter Anderem dafür geltend gemacht worden, daß die jüdischen Gemeinden selbst in übergroßer Mehrzahl die Aenderung sür nothwendig erachtet haben und daß durch die bisherigen Formalitäten die Ausübung der Justiz selbst erheblich vertheuert werde. Man berechnet, daß die Kosten für die Abnahme der Judeneide im Bezirke des k. Kammergerichts 4twa 5000 Thlr., bei dem hiesigen Stadtgericht allein circa 2000 Thlr., im Bezirke des Äppellationsgerichts zu Posen aber das- Doppelte der erstgedachten Summe jährlich betragen haben. Diese Kosten werden an die jüdische» Cultusbeamten aus den Salariencassen vorschußweise gezahlt und den Parteien am Schluffe der Instanz in Rechnung gestellt. Es ist vorgekommen, daß die Gebühren der jüdischen Cultusbeamten häufig zur Vereitelung der Termine und somit zur Berschkep- , pung des Rechtsstreites selbst Veranlassung gegeben habe. . Stettin, 15. Okt. Bei der heutigen Kriminal-Sitzung ereignete sich ein höchst eigenthümlicher Fall. Eine'Frau sollte als Zeugin vernommen werden und erklärte bei den Generalfragen, daß sie zur