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Der Israelit · 1862-09-10 · Heft 37 (10.9.1862) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 37 (10.9.1862)
Date
1862-09-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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296 Etwas vorzubringen: wir wollten vor Uebereilung, vor Ueberstürzen warnen, und das thun wir heute!noch, halten wir fest an dein Worte pMin rvm nen. / 8. ... r. Pest. Der Wiener Correspondent des Surgöuie" schreibt bezüglich des Gerüchtes von einem angeblich in Arad vorgekommenen Justizmord: „Der Hoskanzler schiäte, sobald er das Gerücht gelesen hatte, einen Befehl nach Arad, in welchem er über die Sachlage Nachricht verlangte. Am 28. Juli langte aus Arad ein Telegram an, in welchem gesagt wird, daß in Arad kein derartiger Fall vorgekommen sei; bei Mako habe sich zwar ein Mißbrauch der Amtsgewalt in gleicher Richtung zugetragen, aber es sei der betreffende Sichcrheitscommiffär sofort abgesetzt und gegen ihn die Untersuchung verhängt worden. Das Telegram verweist übrigens hinsichtlich dieses Falles auf einen auf dem Wege befindlichen Brief." — Also doch! den Berichtigungen gegenüber, die so freigebig -in die Welt gesandt wurden, nimmt sich dieses offiziöse kleinlaute Gestandniß ganz und gar eigentümlich aus. (Neueste Post.) Wien. Das Staatsministerium hat vor wenigen Tagen die Aufnahme eines jüdischen Findlings in das K. K. Findelhaus angeordnet. Es ist dies der erste Fall, daß das im Gebärhause von einer ledigen jüdischen Mutter zur Welt gebrachte Kind unter gleichen Bedingungen mit den Kindern katholischen Glaubens untergebracht wird. Damit das Kind aber auch wirklich im Glauben seiner Mutter erzogen werden könne, wird die Prager Judengemeinde, wohin die Mutter zuständig ist, aufgefordert, von der Zeit an, in welcher der Unterricht des Kindes beginnt, die Obsorge für die Erziehung desselben übernehmen zu wollen. (Neueste Post.) Ares Könighof schreibt man dem „Tagesboten" unter dem 5. d., daß daselbst vom Pöbel ein Exceß gegen die Juden veranstaltet wurde. Anlaß hiezu gab ein Gerücht von einer angeblichen Vergiftung eines Burschen durch einen jüdischen Kaufmann. Der Pöbel zog vor die Häuser der Juden und begann die Fenster einzuschlagen. Die Bürger der Stadt eilten, wenn auch erfolglos zum Schutze der Bedrohten herbei und erst nach vieler Bemühung gelang es dem intervenirenden Bürgermeister, die Rotte zur Ruhe und Ordnung zu bringen, zu deren fernerer Aufrechthaltung eine Militärabtheilung aus'Josephstadt requirirt wurde.? Lemberg. Bezüglich der Erwerbungs- und Besitzfähigkcit der Juden in Galizien ist den galizischen Behörden vom Staatsministerium eine Belehrung zugekommen, wonach kein positives Gesetz bestehen soll, auf Grundlage dessen in Galizien, Bukowina und Krakau die Erwerbung und der Besitz ungetheilter Nustikalgründe verwehrt werden könnte, und falls der jüdische Besitzer auf der Wirtschaft selbst seßhaft ist, oder sie sebst bewirthschaftet hätte nicht einmal der §. 1 der Goluchowskischen Verordnung bezüglich der nothwendigen Studien eine Anwendung. Jede andere Auslegung der verschiedenen „Judenpatente" und Hofkanzleidekrete sei irrthümlich. Das Justizministerium will noch die Gutachten der hier befindlichen galizischen Hosräthe einholen. Von einer Aufhebung der im §. 4 der obenerwähnten kaiserliche» Verordnung enthaltenen Bestimmung) wodurch die Israeliten von den Pachtungen ehemaliger Rustikalwirthschaften als auch einzelner Rustikalgrundstücke bei Ungiltigkeit des Vertrages und angemessener gegen den Pächter zu verhängenden Strafe ausdrücklich ausgeschlossen wurden, verlautet jedoch noch nichts und soll dermalen noch nicht die geringste Ausficht dazu vorhanden sein.' Veranlassung dieser „Belehrung" war ein Ansuchen des lemberger Oberlandesgerichtes gelegentlich einiger speziellen Fälle, welche zu Divergenzen in der Auslegung der Gesetze führten. Rußland. Warschau. Noch immer werden denjenigen Hanseigenthümern, welche an Israeliten — mit denen man sich doch so national verbrüdert hatte — Wohnungen vermiethen, welche nicht in der früher von Juden bewohnten Straßen belegen find, Drohbriefe zugesendet; bekanntlich dürfen nach der Gleichstellung der Juden diese jetzt unbeschränkt auf allen Straßen wohnen — aber weil diese Gleichstellung von der Regierung ausgegangen, bietet dies de» tirten Stoff zu Demonstrationen. (Neueste Post.) Warschau, 2S.Aug. Der Rabbiner Meyse l, der Prediger Jastrow und der Lehrer Kram stück sind amnestirt und ist ihnen die Rückkehr erlaubt worden. verantw. AedakUen vr. Lehman«. — Verlag der Le Rouz schea Hostuchhandlung. — Druck von Uott-teie« i» Mainz.

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