Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1862-08-27 · Heft 35 (27.8.1862) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 35 (27.8.1862)
Date
1862-08-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2447036-2447071--01425-2456686
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

tiven Dienstentlassung de- Rabbiners L. Ster» und der provisorischen Berufung des Rabbiners Felsenstein von Hanau eine Polemik entsponnen, die für die Zustände der hiesigen Gemeinde zu charakteristisch ist als daß wir nicht kurz darüber berichten sollten. In Nr. 190 des genannten Blattes geriet sich einer als der Vertreter eines großen TheilS der Gemeinde und stellt die absurde Behauptung auf, ein großer Theil der Gemeinde sei über das Verfahren gegen R. Stein entrüstet; zum Schlüsse wird dann der provisorisch berufene Rabbiner Felsenstein*) für wenig befähigt zu dem ihm anvertraüten Posten erklärt. In Nr. 191 deff. Bl. lesen wir folgende Frage: Herr Provinzialrabbiner Fclfenstein von Hanau, der sich bisher streng zur orthodoxen Richtung gehalten hat, ist durch die Uebernahme von Funktionen in der hiesigen Hauptsynagoge zur, neuen Partei übergetreten. Ist dieser Uebertritt ein Geivinn für die Reform??? Ihr Korrespondent, Herr Nedactenr, kennt Rabb. F. nicht und hat noch sehr wenig von dessen religiöser Richtung und Amtsthätigkeit vernommen, weiß auch nicht, unter welchen Bedingungen er sein provisorisches Amt übernommen. Er glaubt jedoch darin einen Fortschritt zum Bessern zu erkennen, daß die Wahl gerade ans Feiseustein gefallen. Frankfurt ist von den drei Heffenländern umgeben; in jedem derselben befindet sich in nächster Nähe ein Rabbiner. Fromm in Homburg (Landgr. Hessen) konnte schon deßhalb nicht gewählt werden, weil, wie Einsender mit Bestimmtheit weiß, derselbe sich niemals entschließen würde, die Orgelsynagoge zu betreten. Es blieb also die Wahl zwischen Formstecher in Offenbach (Grh. Hessen) und Felsen stein in Hanau; daß Formstecher nicht gewählt wurde, ist jedenfalls sehr erfreulich. In Nr. 192 mm lesen wir folgende Anzeige: Der Vorstand der isr. Gemeinde befindet sich in einer trostlosen Sackgasse Aus Mitgliedern bestehend, die sämmtlich dem religiösen Leben -anz und gar entfremdet sind, hat er trotz aller angewandten Mühe keinen aufgeklärt denkenden Rabbiner, auck nur für eine provisorische Amtsführung sindrn können, so daß er sich in die peinliche, jedoch unausweisliche Nothwenbtgkelt versetzt sah, einen Mann mit der einstweiligen Vollziehung der religiösen Funktionen zu betrauen, dessen ganze Vergangenheit der Verrheidigung der starrsten Orthodoxie gewidmet war. Ein orthodoxer Anm. des Setzers: Eigenthümlich! »achdcm dir Frank» furter den einfachen Stecn mürbe gemacht, berufen sie sich einen Felsenstein.' Rabbiner, dem nicht der materielle Bortheil über die Geltend» machuag seiner Grundsätze geht, würde niemals in einer, der Reform gewidmeten Synagoze die Ausübung religiöser Handlungen übernommen haben. Jedenfalls hat sich der Vorstand dnrch die Aufstellung deS Provinzialrabbin-r Fels rast et» von der Gemeinde total lsolirt. Was bleibt nun dem Vorstände in Ehren za than übrig? Derselbe hat wiederholt erklärt, von der Form Lee vorgrfchlagenen Instruktion in keinem Punkte abgrhen zu könne». Er hat dieselbe mit nachdrücklichster Betonung als endgilttg , dem-! »ach unabänderlich proekamirt. — Tinea Rabbiner bekömmt er aber auf diese W.'ise nicht; — die Instruktion zu Gunsten eines Andern abzuändern, wird ihm doch wohl nicht in den Sinn kommen, da er alsdann die Gemeinde durch das doppelte Unrecht, welcher er dann an dem bisherigen Rabbiner verübt hätte, noch mehr gegen sich erbittern müxte. — Also, fragen wir nochmals, — waS bleibt ihm zu thun übrig? - Entweder wird er in feinem Widerspruche gegen die Gemeinde fortfahren, oder —? Darauf ging nun in Nr. 193 folgende Entgegnung wahrscheinlich vom Vorstande aus: Entgegnung. Herr Rabbiner Stein bat bereits am 9. Mai ivüt, also schon über ein Jahr, seine Stelle als Rabbiner der Gemeinde niedergelegt. Derselbe hatte zu verschiedenen Zeiten einen Einfluß auf di« Grmeindrschule, einen Sitz bet der Gemeindeverwaltung mit berathrndee Stimme in allen Synazogal-Aagelegendci!ea und zwei obligatorische Sitzungen derselben i« Jahr zur Anhörung seiner Vor- und Anträge verlangt. Diesem Verlangen konnte, alS dem Regulative und Herkommen zuwiderlaufeud und auch sonst der gegenseitigen Stellung unangemessen, nicht entsprochen werden. Während des Provisorium-, zu dessea Uebernahme er sich erboten hatte, ist er ln Folge einer von einer Anzahl von Gemeindezliedern an ihn gerichteten Zuschrift, in welcher ihm daS Aufgeben dieser Anforderungen gerathe» wurde, von denselben zwar wieder abgegangea und hat sich zur Wt-derannabme seiner Stelle geneigt gezeigr, aber neue Anforderungen da» mit in Verbindung gebracht. Die bisherige Instruction war ihm mit mehreren, durch die veränderten Umstände gebotenen Modifikationen, durch rin zusammengeiretenes konnte übermittelt worden. Dieselbe gelangte sodann mit weitläufigen Gegenbemerkungen d«S Rabbiners zurück. Darin wurde in erster Licie eine Jnstrue» tion überhaupt für überflüssig und sodann einige wesentliche Bestimmungen derselben für unannehmbar erklärt; namentlich die Vorschrift, ohne Genehmigung der Gemeindev.rwaltunz keine Ansprackrn und Erl-sic an die Grmeinde zu richten und innere Gemcindeverhältnisse zum Gegenstand von Veröffentlichungen t" machen, sowie die Untersagung von Bannsprücken und sonstige» Strafen; ferner dir Bestimmung, .daß der Rabbiner keinem Gemeindegliede wegen persönlicher Verhältnisse seinen Dienst versagen dürfe und bei außerordrntiijchrn Anlässen zü haltende Predigten (hiauchtlich ihres nicht homiletischen Thrils) vor ihrer Abhaltung vorzulegea habe. Mannichfache Erfahrungen, welche in Aller Erinnerung sind.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.