Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1862)
- Date
- 1862-08-13
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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263 in Erwägung, daß bezeichnet« Fond sein Dasein ursprünglich den unglücklichen Nationalbewegungen des Jahres 48 verdankt, so gewinnt derselbe unstreitig ein weit höheres Interesse denn ein bloßes mate rielles. Von diesem Gesichtspunkte aus hat derselbe sogar, wie dies sattsam bekannt, auch in nicht israelitischen Kreisen einige Beachtung und Würdigung gefunden. Beachtet man aber ferner, daß eben nur die israelitische Bevölkerung es aus sch ließ lich gewesen, die zur Entrichtung dieser namhaften Summe angehalten wurde; so ist jede Rückerinnerug an dieses überaus traurige Ereigniß leider nur zu sehr geeignet, das Gefühl tiefer, namenloser Wehmuth in uns wach zu rufen. ES scheint nämlich, als wollte man den Israeliten auch hinsichtlich der Strafe die Gleichstellung mit den übrigen Landesbürgern nicht zugestehen. Die Ruthe, die an den Rücken Sandor's und Peter's so treulich und amtäpflichtig ihrer Mission sich entledigt, sie ist dadurch viel zu heilig geworden, als daß selbe mit den profanen Körpern AhronS und Abrahams in zu nahe Berührung gebracht werden dürfte. Der damalige Zeitpunkt trug wohl den Charakter eines Ausnahmszustandes; allein auch hierin mußten die Juden für sich eine besondere Ausnahme bilden: es wurde ihnen die Ehre einer Separatruthe zu Theil. . Mit einer solch' scharfen, beißenden, tiefeinschneidenden Satyre gegen unser erleuchtetes Jahrhundert hätte die zügelloseste Phantasie keines Dichters je aufzutreten gewagt; die rohe Wirklichkeit jedoch — sie hatte den Muth, die Keckheit dazu! — Eine in der Art schmähliche Stigmatisirung, einer ganzen ehrenhaften Bürgerklasse aufgedrückt, konnte, durfte indeß nicht lange geduldet werden. So kam es, daß die ursprünglich als Strafe eingehobenen Gelder krast eines Gnadenspruches Sr. Majestät des Kaisers alsbald in einen Fond zur Hebung und Kräftigung des hierländischen isr. Volksschulwesens metamorphosirt wurde. Dieser hochherzige Act sollte die unschuldigerweise Tiefverletzten für die erlittenen Unbilden gewissermaßen schadlos halten; derselbe wirkte auch wohlthuend, mildernd, versöhnend. Und doch können und dürfen wir es uns keinen Augenblick verhüllen, daß die Art, wie diese Gelder bisher zur Verwendung gekommen, nichts weniger als eine befriedigende gewesen. ES wurde nämlich bekanntermaßen bestimmt, in jedem der bivor Kurzem bestandenen fünf Verwaltungsgebiete, wie nicht minder im temeser Banate, je eine sogenannte „Musterhauptschule" zu kreiren. Im Laufe der Zeit sind auch vier dieser Institute wirklich ins Lede» getreten, die sämmtlich einer verhältnißmäßig reichlichen Dotirung sich erfreuen. Die allgemeine Unzufriedenheit mit diese» neuen Schöpfungen war eine natürliche, wahlberechtigte und in stetem Zunehmen begriffene. Der Grund hievon liegt auf der Hanb so man erwägt, daß dem gedeihlichen Erblühen der Volksschule im Allgemeinen unstreitig kein wesentlicher Vorschub geleistet werden kann dadurch, daß einige wohlbemittelte Gemeinden wie Pesth, Fünfkirchen S. A. Ujhely und Temesvar, deren Kräfte zur selbstständigen Erhaltung einer guten Schule ohnehin vollkommen hinreichend — einer wohlorganisirten Lehranstalt sich erfreuen auf Kosten kleinerer, armen Gemeinden, die aus gänzlichem Mangel an Mitteln der Wohlthat derVolksschule schmerzlich entbehren müssen. Von jeder Nutznießung auSgesÄossen, hatte sonach erwähnter Gnadenakt, der gewiß doch von den besten und edelsten Intentionen unseres allgeliebten Monarchen hervorgerufen ward, für Letztere kaum mehr denn einen moralischen Werth: die diesbezügliche Steuer hörte nämlich auf, als eine Strafe betrachtet zu werden. War diese Maßregel nun für das Gefühl minder verletzend und erniedrigend: so ist man aber gleichzeitig zu der wenig tröstlichen Überzeugung gelangt, daß mildem Schwinden des ersten Th eiles der Benennung „Strafgelder" auch der zweite Theil rettungslos verloren gegangen. Weit entschiedener und deutlicher trat jedoch die Unzufriedenheit in neuerer Zeit hervor. Die Verfahruugsweise, wonach der „Landesschulsond," der doch unstreitig das gemeinsame Eigenthum sämmtlicher Israeliten Ungarns, ist, zur Erhaltung und Dotirung nur einiger Schulen verwendet wurde, fand bisher eine theilw.eise Berechtigung darin, daß diese Institute als „Muster" ausgestellt wurden, denen die minder begünstigten Gemeindeschulen auf dem Lande thunlichst nachstreben sollten. Die Gesammtheit der Gemeinden hatte so-