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Der Israelit · 1862-08-13 · Heft 33 (13.8.1862) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 33 (13.8.1862)
Date
1862-08-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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261 Judenpferd gar mit zwölf Schillingen und drei Angstern belegt, welche vor jedem Sradlthor und Fallgatter des Landes bezahlt werden mußten. Wahrlich, die in unser Land verschlagene Trümmer d^S Hauses Israel haben ihre Aufnahme und Duldung bei uns nicht umsonst, sondern sie haben sie nach vorhandenen Akten und Tarifen mit schwerem Gelds bezahlt, während wohl mancher Ändere, dessin Voreltern sich in jenen landvögtlichen Zeiten in der Grafschaft Baden als Fremdlinge niederließen, heute kaum eine Quittung über die bezahlte Naturalisationsgebühc vorlegen könnte! Im Jahre 17vr> kam die Helvetik. Diese hob, in Anerkennung ewiger und allgemeiner Menschenrechte, jene Äusnahmsstcllung der Juden auf. Sie schuf den Kanton Baden, dem sie vor Allem die dortige Grafschaft mit ihren Angehörigen, sonach auch mit den Juden als Landesangehörigen, einoerleibte. Aus die Helvetik kam die Napoleon'fche Mediation. Diese vereinigte den helvetischen Danton Baden nebst dem Frickthale nnt dem helvetischen Kanton Aargau zu dem heutigen neucidgenöjsischeu Kanton Aargau; und so wurden die Grafschaft-Badischen Juden, durch diese Vereinigung der Landestheile zu einem gemeinsamen Staatswesen, Angehörige des neuen Kantons Aargau, ohne daß sie sich in denselben einzukaufen hatten. Als solche Angehörige wurden sie denn auch von dort an betrachtet. Der Staat Aargan unterstützte ihre Schulen, verabreichte Beiträge an den Neubau ihrer Synagogen, ertheilte ihren armen Studirendeu Stipendien, kurz, gewährte ihnen solche Wohlthaten, welche nur Kalltonsbürger anzusprechen befugt sind. So, Herr Präsident, meine Herren! können wir nach meiner Ansicht weder geschichtlich noch rechtlich einen Titel vorweise», auf welchen hin die Israeliten heute noch zu einer Eirikaufsgibühr für Erwerbung des Kantonsbürgerrechtes verhalten werden dürften. Und dennoch fordere ich von ihnen einen Einkauf, und zwar einen Einkauf, der für die Wohlfahrt des Kantons viel höheren Werth als eine ihnen etwa mögliche Geldsumme hat; ich fordere von den Israeliten einen Einkauf, durch den sie mit dem Kanton und ihren christ-.ichen Mitbürgern viel näher und inniger verbunden und verbürgert werden. Ich fordere von ihnen ein socialereS Benehmen, eine dem öffentlichen Leben des christlichen Staates entsprechenoere Bildung, eine in den untern Schichten ihres Volkes edlere Thätigkeit, eine in den höhern Angelegenheiten des Menschen erleuchtetere, freiere und vernünftigere Geistesrichrung, eine von Treue, Redlichkeit und republikanischem Bürgersinne durchdrungene Gesittung. Ich habe in meinem bisherigen Vortrage, im Hinblick auf das Recht, mich frei und offen für die Einbürgerung der Israeliten nnd das, was wir ihnen schuldig sind, ausgesprochen. Ich spreche mich nun, im Hinblick aus Anstand und Vernunft, eben so frei und offen auch über dasjenige ans, was die Israeliten ihrerseits zu thun schuldig find, um ihre politische Berdürgerung mit unserm Volk und Land sittlich und gesellschaftlich zu ehren und zu vollenden. Was ich hier aber zu sagen gedenke, das richte ich nicht an die Alten de- HarrieS Israel, welche für die freiere, fortschreitende Entwicklung der Zeit nicht mehr empfänglich sind; ich richte meine Worte an die jüngere Generation, an das Heranwachsende Geschlecht. Unsere Israeliten werden von nun an «eben den übrige» Bürgern des Landes stimm- und wahlberechtigt, sie haben in den Angelegenheiten des Kantons und des GesammtvaterlandeS mit zu rathe» und mit zu entscheiden. Sie bilden fortan einen Besiandtheil unseres republikanischen Bürgerthums, eines Bürgerthums, das in sich, prinzipiell nnd verfassungsgemäß, keine abgesonderte, durch Menschengebote crpart abgeschlossene Kaste verträgt. Die göttlichen Grnndlehren seines Glaubens Vorbehalten — denn diese stehen hier nicht in Frage — muß sich daher das Judenthum seiner rabbiuischen, mit den Verhältnissen seiner heutige» Lage nicht mehr vereinbarenden Fessel» entledigen; es muß sich mit dem Bürgerthume des christlichen Staates nach allen socialen Richtungen versöhnen und vergleichen. Es ist in der Republik unstatthaft, daß der Jsraelite seinen christlichen Mitbürger für unrein halte, und dessen Schüssel und Becher meide, und mit keinem Christenmesser sein Brod schneide, nur nicht unrein zu werden.*) Das christliche Volk unseres Freistaates ist kein von Menschenopfern und! ähnlichen Greueln beflecktes Heidenvolk. Eine solche Zulage, und selbst nur die symbolische Andeutung Anm. der Red. Der vortreffliche Redner mißte,mt unsre heiligen Relig.vnsvorjchristen ganz und gar. Wir halten die Christen durchaus nicht für unrein. Folgen:« Erzählung aus dem „Tchebet Jchuda* möge den Herrn R.z:er.:ngsr>,th belehren: Emst wurde rer jüdische Leibarzt eines kastlUschen Königbei demselben mit derselben Beschuldigung verleumdet, welche Herr Regierungsrach Keller gegen uns vorbnnzr: ,ec halte den König für unrein, da ec mcht mit ihm esse und trinke." Oer erzürnte König, der sich gerade rtwas unwohl fühlte, ließ seinen Leibarzt rufen und hielt »hm sebr ungnädig Li: vernommene Besciiuldizung vor. Dieser schwieg dazu und verordnet: .in Fußbad. Rachdem d>r Köniz dieses genommen, nahm der Ärzt von 2cm Wasser» in welchem jener seine Füße gewaschen, trank davon uns sprach: ,äo we-iz halte rch den Köniz oder irzen) einen andern Christen für unrem! Äbrr das G.setz de» allmächtigen Gottes, der uns besondere Gesetze Itgeben in Bezug aus speise und Trank, will ich beobachten nad gälte es mcm Leben." — Wir glauben nicht. aß Herr Rezr. K. einen solchen, ctvar nnirrlalterlich:n Beweis verlangen ooec auch nur dulden wäre: aber jeder R rboincr wird ib.n quelleuzeiurß Nachweisen, daß unsere ^pnsegrsege nicht in di .:'. Glauben beruhen, Laß urrjrre chr. Ritbürzser unrein seien.

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