Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1862)
- Date
- 1862-07-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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s§k Grammatik .H ei n g e ln n g ener Versuch,- die grammatische Behandlung über die biblischen Stücke und die bekannteren Targumim auf die chaldäische Gesammtliteratur zu erstrecken. Wenn Sie die Belege auS der vielverzweigten Literatur der Einen Sprache noch vermehren, wenn Sie namentlich das auch für das neutestamentliche Griechisch wichtige Idiom des Jeruschalmi noch eingehender berücksichtigen, wenn Sie vielleicht am Ende Lesestücke als Proben der mannigfaltigen Gestalten des jüdischen A'.?.maiSmuS beifügen, so wird Ihr Werk in noch erhöhtem Grade einem wissenschaftlichen Bedürfnisse abhelfen; denn eS gibt kaum eine orientalische Sprache, welche trotz ihrer kulturgeschichtlichen und besonders theologischen Wichtigkeit bis auf den heutigen Tag so vernachlässigt und wenig gekannt ist, wie das Jüdisch- Aramäische, worin wir es noch nicht einmal bis zur Möglichkeit einer korrekten Ausgabe der Targumim gebracht haben. Möchte darum Ihr Unternehmen die in wissenschaftlichem Interesse zu wünschende Anerkennung finden. Erlangen, den 23. Juni. kr. Vettlrsvß. Aus Würtemberg. (Von der Tauber.) Die Gewerbefreiheit macht bei uns viel zu reden und auch in den jüdischen Kreisen wird sie freudig begrüßt, denn durch sie wird erst die Emancipation zur vollen Wahrheit. Jrrthstmlich meinen Einige, das Schächteramt werde auch duxch die Gewerbefreiheit erst freigegeben; allein dem ist nicht so, in Würtemberg kann jeder Metzger zugleich sein und in der Hauptstadt des Landes, am Sitze der Königl. israel Oberkirchenbehörde ist ein Metzger zugleich v.iw und die Herren Rabbiner*) befähigen jeden Metzger zum vn. Die .iv'no ist in Würtemberg ein Gewerbe, wie jedes andere, nur mit dem Unterschiede, daß der Rabbiner gleichsam als Zunftmeister die Befähigung (rrd2p) gegen Gebühren reicht. Diese Verordnung ist noch giltig und wird durch das neue Gewerbegesetz nicht aufgehoben. — Die Wenigen, die in Stuttgart noch anlegen, wollen sich beschweren, weil ihnen der Zutritt zur Synagoge an Werktagen verboten ist, und sie, wenn sie beten wollen, nicht in der Synagoge, sondern auf der Gemeindestube Anm. b. Ärd. Doch Wohl nicht aUt Herren Rabbtaen. ihtün religiösen Bidärfntsse Genüge Mn? dtzWt DaS Anlegen v-n nHv und ist > ohnehin Ä SE Stuttgarter Synagoge bei Strafe üntersägL Dlt Würtemberger Metropolis, die so stolz aus ihre Prcich^ synagoge ist, sollte doch ihren GemetndeangehörigelH die noch nicht zu der Höhe der Bildung geläntzk strch/ daß sie im crassen Unglauben dek heiligeü SatzurtgiÄ der auf Sinai geoffenbarten Religion Hohn sprecheH und die Gebote, die der Herr Kirchenrath und E Würt. Oberrabdiner offiziell in seinem Religionsbuche bat stehen lassen, auSüben wollen, mchtvonßerS^ nagoge abweisen. We ist hier die gepriesene s Wissensfreiheit zu finden, die die Reformier'älleät^ halben predigen? Wenn aber die Gläubige« davon Gebrauch machen wollen, so werden sie mit demZelotiSmus des Unglaubens verfolgt und selbst das geheiligte Asyl des Gotteshauses wird ihnen gewalkt sanier Weise verschlossen. In Stuttgart, wo män Hunderltausende für den Bau der Synagoge und des Gemeindehauses aufgewendet hat, ist nicht einmal ei» .i'pv, und wer ein solches noch gebrauche» wollte^ wird als obscürcr Obskurant verrufen. . (Nachbemerkung der Redaktion: Obige Mittheb lung, das Verpönen der pv'sn in der Synagogebetreffend, schien uns so unglaublich, daß wir, als «ÜS bereits vor einiger Zeit etwas AehnlicheS dort andrer Seite geschrieben wurde, an eine Mystifikation glaubten. Jetzt aber haben wir keinen Grund mehr, an der Wahrheit dieser entsetzlichen Verirrung zn zweifeln. Ist ein solches Haus, in welchem die zch'sri verboten sind, noch eine Synagoge? Sind diejenigen, welche solche Verordnungen erlaffen, noch Juden? Negistriren wir aber diese Lhatsache, als abschreckend^ Beispiel, wohin die Reformbestrebungen führen.) Frankfurt a M. Herr Rabbiner Leopold Stein hat in einem hiesigen Localblatte folgende Erklärung veröffentlicht: , . .. „Mein Dienstverbältniß zur hi'ejigen iSr. Gemeinde ist definitiv gelöst.— Nachdem ich im vor. Winter — nach Empfang einer Adresse »on 3 bis 400 achtbaren Gemeinde-Angehörigen, die mich im Amts zu verbleiben ersuchte» — auf jedes positive Zugeständnis bei Verhandlung religiöser, oder auch nur ritueller Fragen f» derGemeindeverwaltunZ mit berathenderStirnvre