Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1862)
- Date
- 1862-06-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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208 der Parteien in Anspruch nehmen, was ebenfalls im AnstellnngSvertrage ausdrücklich zu ermahnen. ß. 17. Die Gemeinde kann den definitiv angestellten Lehrer entfernen , wenn derselbe fein Amt notorisch vernachlässigt oder durch sein sittliches und religiöses Ertragen ein öffentliches Aergerniß gibt. Die Entscheidung über ähnliche Vergehungen steht ebenfalls dem gewühlten Schiedsrichter zu. Wä-Hrend des Prozessedarf der Gehalt des Lehrers nicht sistirt werden. 18. Wenn der Lehrer bei etwaigen Streitig kettest mit dem Schul- oder Gemeinder-orstande zur politischen Behörde Zuflucht nimmt, so siebt es der GeMt inde frei, denselben bei einer vierteljährigen Kündigung ohne jeden Spesenersatz zu entlassen. Sollte indeß die Gemeinde sich ein ähnliches Vergehen zu Schulden ko n men lassen, so hat der Lehrer das Recht, leim» Posten ohne vsrhergegangene Kündigung zu verlassen. Die Gemeinde hat in die sem Falle dem Lehrer jenen Schadenersatz zu leisten, der für diese Eventualität im Anstelluugsverlrage bestimmt wurde.*) Der Kultusvorstand hat den Lehrer gclegenheit lich seiner Anstellung auf den Inhalt der letzten zwei §§. aufmerksam zu machen. So weit das Resultat AuS dem „Lch. plane" dürste höchstens Folgendes einiges Interesse bieten: In den isr. Schulen in Ungarn ist die Unterrichtssprache sowohl bezüglich der NeligionSals der profanen Gegenstände die Ungarische. In Anbetracht dessen, dass viele Lebrer der ungarischen Sprache noch nicht in genügendem Grade mächtig, wird vorläufig, wo dies nöthig, das Fachiystem eingesührt. Die minder gewandten Ungarn könnten jene Gegenstände unterrichten, die weniger Sprachfertigkeit erheischen, als: Schreiben, Rechnen, deutsche Sprache u. s. f. Bezüglich der Stundknzahl wurde festgesetzt: I. Klasse: wöchentlich 25 Lehrstunden, wovon 6 sür's Hebräischlesen. II. Klasse' wöchentlich 28 Lehrstunden, wovon 6 sür's Hebräischlesen und Gebelübersetzen, wobei jene Gebetstücke zu berücksichtigen sind, die der heiligen Schrift entnommen sind. III. Klasse: wöchentlich 32Lehrstunden. Hievon für Neligionslehre und biblische Geschichte bis zur ersten Zerstörung Jerusalems 3 Stunden; für Pentateuch und hebräische-Grammatik _K Stunden. *) Den Plan eines Friedensrichters billigen wir vollkommen. Es würde hiedurch einem häufigen ^vorgrbrugt werben. Dock ist die Strafe rücksichtlich den Gemeinde eine gar zu geringe. Sie könnte ja sonach ihres definitiv angestellten Lehrer« auf leichte Weise los werden. -MtN '.1'! Der Ccrrespondent. IV. Klaffe: wöchentlich 36 Lehrstunde», hievon für! NeligionSlehre und biblische Geschichte vo»! der ersten Zerstörung Jerusalem- bis auf den heutigen Tag 3 Stunden; für Pentateuch und Grammatik 6 Stunden.*) Der Plan bezüglich der Gründung eine- PensionssondeS für Lehrerwittwen und Waise» wie nicht minder die Reorganisation der Lehrerbildungsanstalt zu Pest mußten aus Mangel an Zeit für die nächste Konferenz aufgespart bleiben. Zum Schluffe noch die Notiz, daß vo« Setten der isr. Cultusgemeinde zu Szegedin ein Schreibe» verlesen wurde, worin die Versammlung eiuaekaden wurde, ihre nächste Conferenz in Szcgedin avhalten zu wollen. Die Versammlung beschloß einstimmig, die nächste Conferenz abermals in Pest abzuhalten. Die Zeit ist noch nicht gevau bestimmt. „Schulstatut" und „Lehrplan" werden an sümmtliche isr. Gemeinden Ungarns zur Begutachtung versendet. Nur wenn beide Elaborate sich der Zustimmung der meisten Gemeinden erfreuen werden, sollen sie der hohen k. ungarischen Statthalterei in Ofen behufs der Erlangung der Gesetzeskraft unterbreitet werden.**) Literarischer Bericht. Wir haben vor uns eine kleine Karte: „Kanaan und Nebenländer, das heilige Land Palästina in der älteren biblischen Zeit von Dr. E. I. Blucker" liegen, die sich durch mehrfache Vorzüge auszeichnet. Reichhaltigkeit der dahin gehärigen historischen Ortsnamen (ebenso der Name der Berge und Flüsse) ohne Überladung; die Bezeichnung der ältern und ältesten Bewohner ei und derselbe» Stelle! (durch verschiedene Farbenschrift ohne Verwechslungs- Möglichkeit); Feststellung zweifelhafter Situation (als Ergebnis gründlicher Forschung, wie: „Aroer-Städte auf Grund des Jes., 17, 2.), ferner Niedlichkett, Deutlichkeit der Ausstattung, Leichtigkeit deganze» Bild Überblickes, wie die Billigkeit des Preise- (trotz Rabatt und Porto-Ausgaben); alle diese Eigenschaf- , ten sind die empfehlenden Vorzüge dieser Karte deren ' *) Bezüglich des Lehrplanes erlauben wir uns zwei Be» nieikungen: ») Warum sollte ia der HI. und IV. Klaffe daS > Neberstken der Gebete nickt fortgesetzt werden? Ist dock dieser wich» tig« Lehrgrgenstand bet den Mädchen mindestenhöchst uaab» weisbar. I.) Warum sollten denn die »Propheten* aude» Lrkti'onLplont einer jüdischen Volksschule gestrichen werden? Könnte nicht eher die Religionslebre beseitigt «erde»? Der Corrrspondent. **) Wir behalten uns für eine der nächsten Nummer» einige Bemerkungen vor.