Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 23 (3.6.1862)
- Date
- 1862-06-03
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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die Freistunden der Knaben, so daß Alles, was nur hemmend in den Wea treten kann, hier zusammenkommt, so müssen diese Hindernisse durch größere Anstrengung, durch Energie und Ausdauer, mit Benutzung aller zu Echote stehender Mittel, nach und nach überwunden werden. Wenn wir indessen annehmen, daß ein großer Theil unserer Jugend aus verschiedenen Rücksichten sich zum Lalmudstudium nicht eigene, und diese daher länger auf den früheren Stufen verweilen lasses um genügende Kenntniß der heiligen Schrift und ein umfassenderes Wissen unserer Geschichte und Literatur sich anzueignen, so darf doch die Denk- und Anschauungsweise de- Talmud auch diesem Theile »icht ganz fremd bleiben. Die Auffassung des ger schlichen Theils des Pentateuchs nach den talmudische» Lehren und Traditionen ist der Mittelpunkt des Judenthums und der Kern seines Lebens. Daher muß hei der Interpretation dieses Theils des Pentateuchs auch auf die Tradition Rücksicht genommen werden, und je nach den verschiedenen Stufen der Schüler müssen die verschiedenen Verzweigungen der einzelnen Gehote gelehrt werden. Auf diese Weise lernt die Jugend, was geboten ist, was verboten ist; was fanttionirter Gebrauch, was Mißbrauch ist. Dieser Zweck läßt sich am leichtesten mit dem Lesen der rabbinischen Commentatoren zum Pentateuch verbinden; besonders ist in dieser Beziehung der bereits erwähnte Raschi- Commentar von großer Bedeutung. Wenn eme geeignete Auswahl getroffen wird, so ist der Unterricht in Raschi geeignet den Blick zu scharfen, den Verstand zu wecken, und an Klarheit und Präcision des Ausdrucks zu gewöhne«. ß Diesen Principien entsprechend, hat der Talmud- Verein seine Urrterrichttanstalt eingerichtet, und wir können hoffen, daß durch dieselbe unsere Jugend nicht nur das Verstandntß des JudenthumS erreichen werde, sondern mit diesem zugleich die Liebe zu seiner väterlichen Lehre und das Interesse an seiner Ration. Wir dürfen wähl die Hoffnung aussprechen, daß diese edle Absicht nicht werde verkannt werden/ und daß hauptsächlich die betheiligten Mitglieder enicht unterlassen «erden, das Gedeihen unserer Anstalt, die Verwirklichung des ausgesprochenen Planes zu unterstützen, indem sie ihr den Theil der Kraft, den die Schule vom Hause und der Familie zu beanspruchen berechtig ist, nicht versagen werde. —' (Wir fügen Obigem nur noch hinzu, daß die genannte Anstalt 145 Schüler zählt, von nun an au- 6 Klassen bestehen wird, von denen die erste einen wöchentlichen Unterricht im Talmud von 8 Stunden genießt. Im Jabre 52, zur Zeit der Gründung des Vereins wurde in Berlin nicht ein einziges Kind im Talmud unterrichtet. Geoe der Allgütige ferner eine glückliche Fortentwickelung! Die Red.) Grüroilor-isr. MrlsnMll. Spenden zur Herstellung und Verbreitung wohl> feiler hebräischer und hebräisch-deutscher MbBn: / Durch Rabbiner S. Bamberg er in Fischach von Gabriel Bin-w anger in Oster barg gesaut melt 5 fl.; abz. Porto 4 fl. 49 kr. Gesammtsmmne 7184 fl. 4S kr. . Au Dikher Amm- und MrUm-miM » 4 Jerulultm. > Ungenannter S fl. Durch Rabbiner S. Bamberger in Fischach: von Gabriel BinSwanger in Osterberg gesammelt 5 fl.; Bernhard Bach» mann in Fischach 1 fl. 3bkr.; Im. daselbst30kr.; W. und B. daselbst 54 kr.; zusammen 8 fl.; abtz. Porto 7 fl. 42 kr.; Meier Re iS in Neustadt a.L 5 fl. 15 kr. Durch Lehrer S. Kahn in Alte*»!' schönbach: von ihm selbst 18 kr.; MofeS Stnlf 36 kr.; L. Schwarz 18 kr.; H. Kohn Skr.; M«k Steinlein 12 kr.; Äd. Braun, beim Aufmf zur Thora als nmv 12 30 kr.; zusammen 2 fl. 3 Kk-i (von demselben: ein Ungenannter für n'n in Jerusalem 5 fl.) S. Gund erSheim in Mmyar bei Würzburg 5 fl.; abz. Porto 4 fl. 40 k. L Berlin ger in Berlichingeu bei der Hochzeit feiner Schwester gesammelt 6 fl. 37 kr.; abz. Porto k st. 25 kr.; (zum Besten armer Wittwen und Waffe» 2 fl. 7 kr.; abz. Porto 2 fl. 3 kr.) HeitlingSilachrichten und CorrespolldrnM. Deutschland. Landau, 15. Mai. Auch dahieflge Bezirksgericht erließ gestern ein Urtheil, dahin gehend, .da^ es den sogenannten Eid moro juäaieo nach unserer Gesetzgebung für unstatthaft erklärte. Neustadt a. H., 12. Mai. In der heutigen Stadtrathsitzung wurden die Gehalte der. Lehrer an den hiesigen Volksschulen in der Weise regulirt, daß, ein Lehrer mit 400 st. Gehalt und freier Wohnung oder 60 fl. WohuungSentschädigung angestellt werden^