Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1862)
- Date
- 1862-05-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1Ü8 Einrichtung ttforderlich macht, derzufolge/auch für den Israeliten der Erwerb und Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von seinem Verhalten zu dieser oder jener kirchlichen Ge- L»:iude möglich ist. Sobald aber eine solche Einrichtung herbeigesührt sein wird, ist auch dem Einzelnen, der dann nach seiner Wahl entweder in der Gemeinde verbleiben oder ohne Einbuße an seinen bürgerlichen und staatsbürg. Rechten aus derselben scheiden kann, die volle im Art. 110 der Verfassung gewährleistete Freiheit eingeräumt, einerlei, in welcher Weise die in der Gemeinde Zurückbleibenden, namentlich ob sie gemeinschaftlich, oder in getrennten Korporationen für die Wahrnehmung ihrer religiösen und andern damit zusammenhängenden Interessen Sorge tragen «erden. Die Herbeiführung des im Vorstehenden bezeichnet n, der Verfassung entsprechenden ZuftardeS wird aber' allerdings, wie das von den Unterzeichnern der Eingabe auch anerkannt wird, einer Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalt bedürfen, indem namentlich: 1) Die Erwerbung des Bürgerrechts für den Juden unter Aushebung des Art. 1 der provisorischen Verordnung hehufs Ausführung des §. 1k der Grundrechte vom 23. Febr. 1819 von dem Gemeinderecht unabhängig werden, dagegen aber auch jedem Juden, unter denselben Voraussetzungen, wie andere Glaubensgenossen, zur Pflicht gemacht werden muß. 2) Die Sorge für die iSr. Armen und für den Unterricht der Kinder von unbemittelten Israeliten, namentlich, gegen die Eventualität, daß die Gemeinde durch den Austritt einer größern Anzahl vermögender Mitglieder zur Erfüllung ihrer deSsallsigen Pflichten nicht mehr im Stande sein sollte, sicher gestellt werden muß, und 3) Die Leistungen festgestellt werden müssen, welche das aus. der Gemeinde scheidende Mitglied zu übernehmen hat, um von den aus seiner bisherigen Theilnahme an der Gemeinde entstehenden Pflichten frei zu werden. Das, Vorsteher-Collegium erachtet es allerdings ÄS seine Ausgabe, in dem geeigneten Zeitpunkte, Hessen Bestivunung nur von dem Fortschritte der Übrigen, mit den besprochenen Fragen im Zusamnumhang stehenden Arbeiten der gesetzgebende» Gewalt abhängig ist, mit den ihm Zu Gebote stehenden Mitteln für die Herbeiführung einer der Verfassung entsprechenden Zustandes in der vorstehend bezeichnete» Richtung thatig zu sein, ohne indessen durch diese Erklärung irgendwie »die selbstständige THLtigkeit der einzelnen Gemeindemitglieder für die in Rede stehenden Zwecke irgendwie beeinträchtigen zu «allen. Erst dann, wenn der in Vorstehendem als dar Verfassung entsprechend bezeichnete Zustaub herbeigeführt sein wird, wird die Frage zur Entscheidung kommenin welcher Weise fernerhin für die Wahrnehmung der, der Gemeinschaft dann noch verbleibenden Aufgaben Sorge getragen «erden soll, und muß sich bis dahin das Vorsteher-Collegium die wer? teren Entschließungen darüber Vorbehalte», auf welchem Wege dasselbe alsdann eine maßgebende Ae«- ßerung aus der Mitte der Gemeinde selbst üb« Hirse Frage herbeiführe» sHH. - - , Presste». Berlin, 5. Mai. Der Historiker und ausgezeichnete Autor der Regesten der Päpste, Vr. PH. Jasfä aus Posen, ist dieser Tage zum außerordentlichen Professor an der philosophischen Fakultät hiesiger Friedrich-Wilhelms-Universttät ernannt worden^ Berlin, im Mai. Zu seinem Erstaune« ficht Referent, daß von verschiedenen Seite» über Predigten und Proteste berichtet wird, die au- Anlaß der Aeußerung drS vorigen Cullusmiuisters, das Zudesthum sei verfolgungsfüchtig, hervorgegange« findwährend über eine glänzende Rede unseres hochverehrten Rabbiner-, Herrn vr. M. Sachs, Nichts in die Oefftntlichkeit gelaugt ist. Der gestierte Redner wies am -wr 's 02« aus Lehre, Tradklon und Midrasch die Unhaltbarkest diesedem Judenthume gemachten VornnpfS nach und fertigte diese neue Aeußerung Amaleks gründlich ab. »Eigeuthümlich müsst gerade an diesem rmio jede» Jude» der ihm gemachte Vorwurf der Unduldsamkeit berühren Amakk sei nie ausgestorben. Davon legte der unauslöschliche Haß, die nimmer rastende Verfolgung, dieSchest terhaufrn, die de» Glaubenstreuen errichtet rvordoih beredte unumstößliche Zeugnisse ab. Und da- Judenthum ne,me man noch verfolgung-süchtig! Habe nun ein edlerer, freierer Sinn in neuerer Zeit die Wolke»