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Der Israelit · 1862-04-02 · Heft 14 (2.4.1862) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 14 (2.4.1862)
Date
1862-04-02
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Miger Weise eine Beurtheilung las eines in Leipzig jüngst erschienenen Werke- (ich citire den französischen Titel): l.e ckroit!sr«äl!t«, l'atdörüeu et ls rowrrio, rsxxroedSs äes l'^xislntivv» rnväsmee xar 8«m. Lle^er. Der Referent Herr, C. Diez, schreibt darüber Folgende-: »Der Zweck des Schriftstellers ist in diesem Buche, dem israelitischen Rechte dessen wahre Stellung zur Seite des atheniensischeu und römischen anzuweisen. Eine genauere Kenntniß der jüdischen Rechtswissenschaft würde viele Dorurtheile im Betreffe dieses Volkes verschwinden machen. Sie würde den Beweis liefern, daß die Nächstenliebe, ohne Rücksicht auf die Religion, sowohl dem Volke Israel als jedem andern Volke an empfohlen wurde; daß, dem Talmud zufolge, jeder Mensch, der die Vorschriften der Naturreligion befolgt, eben so viele Achtung verdient, als der Hohepriester. Jetzt sind wir weit entfernt von dieser Unduldsamkeit, von diesem Hasse gegen jede andere Religion, dessen man so gerne zeihet die Einrichtungen der durch Gott auSerwählten Ration, die den Auftrag hatte die Gesetze der Nächstenliebe vorzubereiten. Dies ist aber nicht Alles, denn, indem Herr Mayer uns zeigt, daß die Kenntniß deS israelitischen Rechtes nothwendig sei, um die jüdische Bildung gut begreifen zu können, läßt er uns dessen geschichtlichen Werth in Bezug auf das allgemeine Recht fühlen. Man findet in der Thal Lei den Israeliten Institutionen, die erst viel später bei andern Nationen bekannt waren, wie die gesetzlichen Hypotheken,*) die Gründung eines Tribunal- oder richterlichen Collegiums. Man trifft auch im jüdischen Rechte einige mit solcher Klarhett entwickelten Sätze an, welche man vergebens in späten» Gesetzgebungen suchen würde, V. die Idee der bürgerlichen Fähigkeit (csxLcitt civil«.)") Dieseerst kürzlich herausgegebene Werk behandelt im ersten Buche das Staat-recht, im zweiten die Staatsmächte und im dritten die den Staat ausmachenden Th eile."! Der Herr Recrnsent macht uns neugierig, mit dieser interessant» n Verhandlung Bekanntschaft zu machen; er zeigt sich jedenfalls weniger intolerant als der Herr von Vethmann - Hollweg. ES würde, dünkt uns, nicht schlecht sein, diesen zu ihm in die Lehre zu schicken, vielleicht könnte er dann erfahren, daß keine Religion toleranter und duldsamer ist als gerade die jüdische. Vr. jur. 8. ck. Ooln». Keuilleto». Die heilige Thora. 1. Die heilige Thora, Gottgesandt^ Ist uns zum Heil gespendet; Beglückt jedwedes Volk und Land, Das treu zu ihr sich wendet. 2. Gibt lautrer Wahrheit köstlich Gut Und schenkt uns hohe Freuden; Die fteie Kraft, den frohen Dtttth, Las Laster streng zu meiden. 3. Selbst Wohlstand, Anseh'n in der Welt Find'st du in ibrer Linken; Nie wird, wer fest m ihr sich hält, In tiefste Roth versinken. 4. Doch Leben, HimmslSseligkeit Reicht sie aus ihrer Rechten; Dem dar, der bis zum Tod sich «eiPt Dem Kampf mit allem Schlechte». 8. Kraftvollen Tröstebpharenkkang z Strömt uniu'L Herz von Obe»; Wir folgen Gotteheil'gem Sang, Wenn SchicksalLstürme tobe». *) Die Fra« z. V. hatte für ihre TODS Hypothek avf die Güter de- Mannes, diese find dafür verpflichtet, (v*13ZNVv) ». v. Z» B. Fronen, Rinder und Ekkaven ertvrrden nur für diejenigen, denen fie «mg,hören, »in UO1P2 PNVV kan, kein Ze»ge fei«, n. f. ». 8. V. Serant». Redaktion v». Lehman». — Vniag d« g« N»»z* 6. Tu, heilte Thora, vottgesandt, Lichtglauz auf unsrem Pfadet Wer dich nur sucht und wer dich fand. Der preist des Höchsten Gnade. sch« Hostnchhandlung. — Drnck »an I. Gottslete» da Mainz.

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