Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1862)
- Date
- 1862-04-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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106 ren, der Knechte und Andere, mir wohlbekannt und stets Gegenstand meiner freudigen Anerkennung waren. Dennoch aber bin ich der Ansicht, daß die Theokratie des alten Bundes, weil sie den Staat der Religion unterordnete, von Duldung und religiöser Freih.it nichts wissen konnte, den Abfall vom Glauben (Deuteron. 13, 6 ff.), den leichtsinnig ausgestoßenen Fluch (Levit. 24, 10), die geringste Verletzung des Sadbatbs (Numeri 15, 32 ff.) und andere wissentliche UebeNretungen religiöser Gebote mit dem Tode strafen mußte. Das Heidenthum, obgleich in allen andern Beziehungen tief darunter stehend, mußte gleichfalls intolerant sein, weil die Religion ihm Staatssache war. Mit dem Christenthum ist die Religion in ihrer Selbstständigkeit, dem Staate gegenüber, zum ersten Mal in der Weltgeschichte erschienen, und da es urkundlich, obgleich sich selbst als die Wahrheit schlechthin betrügend, nur durch die Waffen des Geistes, durch freie Ueberzeugung, herrschen will, so hat es den Grund zur religiösen Freiheit und Toleranz gelegt, die freilich erst in unfern Tagen sich zu verwirk ljchen beginnen. Zu den Resten mittelalterlicher Intoleranz, die ihm vielfach noch ankleben, tritt in der Gegenwart die Unduldsamkeit des Unglaubens, des Atheismus hinzu, den ich als eine schlechthin verwerfliche Erscheinung neuester Zeit deutlich genug von der Unvollkommenheit der alten Welt unterschieden zu haben AäüVe.' Möchte diese Erläuterung in Ihnen, hochgeehrter Herr, und falls Sie dieselbe, wie ich eS wünschen muß, veröffentlichen, in weiteren Kreisen die Ueberreuaung Hervorrufen, daß neben dem entschiedensten Berenntniß meines Glaubenmir liebloses Urtheil über anders Denkende durchaus fremd ist. Berlin, den 12. Marz 1862. v. Bethmann-Hollweg, Staats-Ministera.D. Herrn vr. M. Veit Wohlgedoren hier.- Herr v. B.-H. spricht im Vorstehenden ein Dreifaches aus, und zwar erstens, daß seine Worte auf die jüdische Gemeinde der Gegenwart keine Beziehung hatten, zweitens, daß er die Berfolgungrsucht des JudenthumS darin findet, daß die jüdische Religion .den Götzendienst, die Gotteslästerung und die Entweihung der Sabbats hei ihren Angehörigen mit dem Tode bestraft, und drittens, daß das Christenthum dadurch, daß es dem Staate gegenüber selbstständig auftritt, den Grund zur religiösen Freiheit und Toleranz gelegt habe. . Wir könnten nun an diesen dritten Punkt eine lange Reihe von Betrachtungen knüpfen, eine lange Reihe von historischen Thatsachen von Kaiser Coustantin bis auf Herrn von B.-H. aufzählen, allein, Ä Ist 'nicht unsere Absicht, den Stein, mit dem man uüs erdrücken will, von unS ab aus Andere zu wälzen; wir begnügen uns. daher mit der Besprechung, resp. Widerlegung der zwei ersten Punkte. Wenn Herrn von B.-H's uns so sehr verwundende Aeußerung wirklich keine Beziehung auf die jüdische Gemeinde der Gegenwart haben sollte, so begreifen wir in der That nicht, was sie dann überhaupt sollte. ES handelte sich ja damals, als diele Aeußerung fiel, um die AirstellungSfähigleit dejüdischen RealschullehrerS JnstrosinSki in Pose». Wir sind begierig zu wissen, welcher Gemeinde dieser Mann nach Herrn B. - H.'S Ansicht angehören soll. Ist vielleicht Herr JnstrosinSki allein von der jüdischen Gemeinde vor 4000 Jahren übriggeblieben? Erinnern wir uns: Herr von B.-H. sagte: Die Poseuer Realschule, soll eine Schule der Toleranz sein; I. aber ist Jude und da- Aidenthum ist vmfolgrmgSsüchtig, folglich kann I. nicht als Lehrer an der Realschule zu Posen »»gestellt werden. Wenn mm wirklich jeue Worte keine Erziehung auf die Mische Gemeinde der Gegenwart haben sollten, so hätte Herr von B.-H. den Vr. JnstrosinSki, der doch ncherlich zu keiner jüdischen Gemeinde der Vergangenheit gehört, auch anstelle« muffen. Den Worten de- Herrn von B.-H. eise solche Deutung zu geben, wie er eS beansprucht, ist eine reine Unmöglichkeit! . Wir erkennen eS gern an, daß eS sehr schwer halt, eine im Eifer der Rede entschlüpfte Anßcht, die ein Lorurtheil verräth, von welchem man sich einmal nicht befreien kann, zurückzunehmen, so sehr auch der Verstand daS Borurtheil bekämpft. Biel lieber jedoch halten wir gesehen, daß Herr von B.-H. sich offen, wie eS ihm als charattervollen Manne doch ziemte, zn diesem Lornrtheil bekannt hätte, aldaß er in dieser Weise einen Vorwurf gegen unsere heilige Religion schleudert, den sie in keiner Heise verdient. Herr von B.-H. hat mit dieser seiner Erklärung gar nichterreicht; er hat nicht dan it erreicht, daß man sie auerkamt und, ««nimmt, er hat aber auch damit uicht erreicht, daß er vor unser» Augen als vorurteilsfrei erscheint. Herr von B.-H. gibt feinem Vorwurfe der BerfolgungSsucht eine eigentümliche Deutung. ,DaS Judenthum sei verfolgung-süchtig, weil tdie Verbrecher, den jüdische« Götzrudieaer, den Entweihen de- Sabbats, den Gotteslästerer bestraft «isst«, will.- ' . Unter BerfolgungSsucht, die einer Religio« innewohueu soll, versteht man aber ganz etwa- Anderes: man versteht darunter, die Sucht Andersgläubige ihrer Religio» halber zu verfotzen. Daß die» dem Judeuthume «eit abliegt, habe» wir bereit- A Nr. 12 dieser Blätter uachgewieseu. Daher hättN auf diese Gründe hin der Herr CultuSmimster a. V. den Herr» JnstrousinLki immerhin anstelle» sollen»