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Der Israelit · 1862-03-12 · Heft 11 (12.3.1862) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 11 (12.3.1862)
Date
1862-03-12
Page
– (sequence 8)
Language
German
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88 Hauptsaltoren einer Mischen Gemeinde: Schule, GottcShauS und VeerdigungSverein in den Stand gefetzt, ihre Tendenz auf das glänzendste erfüllen und rechtfertigen zu können. Mit Bezug auf den Bericht in Nr. 43 d. JSr., 2. Jahrg., möge daher folgende Thatfache der Ocsseutlichkeit als nachabmungswürdigeS Beispiel dienen. Nachdem der hiesigen Gemeinde unterm 15. September 1860 die hohe Etadthalterei- Bewilligung zur Errichtung einer bebräisch-deutschen Volksschule von zwei Klassen ertbeilt ward, fand die Eröffnung derselben am verg. n'i statt. Nun dlied noch eine Frage zu lösen übrig: Wem sollte die neu errichtete Schule zunächst untergeordnet sein? Etwa der katholischen Schul-Diskiklsaussicht? Do bliebe da die Gleichberechtigung aller Confefsionen vor dem Gesetze, die doch im kaiserlichen Diplome vom 20. Oktober 1860 princiviell ausgesprochen ist? An diese Frage reihet sich noch eine zweite, nicht minder wichtige: Wie sollen die Lehrer der Gegenwart ihre Anstellung erhalten, damit derselben die gehörige gesetzliche Kraft Nicht abgesprochen werden könne? Würde man sich an die in der alten politischen Schulverfaffung vor geschriebene Weise gehalten haben und hätte man demzufolge den Lehrern ihre Anstellungsdekrete durch's Konsistorium erlheilen lassen, so hätte man die gute Sache wieder auf den alten Fuß gebracht und unsere Schule der Aufsicht der katholischen Geistlichkeit untergeordnet. Ein anderer Entschluß mußte daher gefaßt werden und wieder war es der in seinem wohlthatigen Wirken unermüdliche Vorsteher der hiesigen Gemeinde, Herr Ignatz Hellmann, der weder Zeit noch Mühe scheuend, die Reise nach Czaslau antrat, und die ganze Angelegenheit dem Präsidenten des Czaslauer Kreises, einem Manne voll Humanität und Adel der Gesinnung, persönlich zur Entscheidung verlegte. Da jedoch die Kreisbehörde sich nicht kompetent genug glaubte, diese Angelegenheit eigenmächtig zu entscheiden, so ward sie bei der hohen Landesstclle gutachtlich einbegleitet, welche hieraus die AreiSbehörde ermächtigte, die Dekrete auszufertigen. Nun ist unsere Schule *) von jedem Einflüsse der Schul-DiflriktSausstcht unabhängig und unsere nächste Schulbehörde Ist der Kreisrabbiner, in polit. Beziehung dak k. Bezirksamt. ES wäre gewiß sehr erwünscht, daß die Herren Kreisrabbiner, Localrabbiner und jüd. Gemeinden Oesterreichs eine Vorlage an den Rcichsrath machten, damit ersteren nicht fürder die Schmach zu Tbeil werde, in der jüdischen Schule außer dem Religionsunterrichte, den sie laut ihrer Instruction plle zwei Jahre zu inspiciren haben, nichts zu schaf- »nmerkung de« »ef. Gewiß der erste Fall im großen Lalsrrstaate. -- > L . - --__ __ _ - vera^w. Sedtüttonvr.Leh»an». — Verlag der Le Ronx' feu zu haben. Dclß das Vorgehen der hiesigen Ge! ß meinde auch anderweitig Nachahmung findet, ist dar-!! auS ersichtlich, daßauch die NaLbargcmeinde Lebe sch sich um eine öffentliche Schule bei der hohen Landes- E stelle bewirbt. Ter hiesige Beerdigungsverein , feierte am verg. vIL-i ein Fest der Verewigung. . j Ein guter Theil der hiesigen Gemeinde hatte sich i bisher vom Vereine ausgeschlossen; nun aber ist auch ß dieser beigetreten und der Verein umfaßt fast sämmtj liche Mitglieder der Gemeinde. Es herrscht nunmehr k der Geist der Zufriedenheit, der Eintracht und des l guten Zusammenlebens in hiesiger Gemeinde, wie man r!? es nur selten zu finden pflegt Es läßt sich nicht jz leugnen, daß nur die gute Leitung von Seiten der Führer der Gemeinde ein solch freudenvolles Darbringen von Opfern nicht unerheblicher Art bemerk-! stelligen kann. „Das gute Beispiel bildet;"? z diesem Grundsätze folgend uud nur durch diesen; konnte der Vorstand der hiesigen Gemeinde sein Ziel so schnell, und mit so gutem Erfolge gekrönt, erreichen. Schließlich noch ein Factum als Contrast zu dem früher Gesagten, welches ebenfalls der Oeffent- Uchkeit zur Beurtheilung vorgelegt zu werden verdient. Der hiesige StadtphysikuS Äeä. und lNiir. vr. G., den die isr. Gemeinde zum Ortsschulaufseher für ihre Schule gewählt, tritt sein neues Amt damit an, daß er dem an hiesiger Schule angcstellten Lehrer ein Emolument entzieht und dasselbe für seine eigene Person reservirt, und ob zwar ein Ministerialcrlaß vom 17. Juli i855 Z. 10237 die Gemeinden anweist, einen Nebenverdienst wie die Führung der Matrikel, dem Lehrer zukommen zu lassen, so weiß der bewußte Doctor es dennoch so einzu!eilen, daß er dem -! Lehrer die Concurrenz abgewinne. Nun denn, man muß sich doch für seine Mühe als Schnlausscher einen Entgelt zu verschaffen wissen; wer wird auch so uneigennützig sein!!! Aber ich frage noch, wie soll da Eintracht zwischen Lehrer und Schulausseher erwachsen, wenn man mit solcher Zuvorkommenheit sein Amt antritt? Wie soll der spärlich dotirte Lehrer sich mit einem Echulausseher befreunden, dem es darum zn thuu ist, ein Emolument pr. 17H kr. ö. W. (sage fikbenzehn und einen Halden Kreuzer) mit Energie zn erstreden und alle Hebel in Bewegung zu setzen, um eS zu erlangen? — Ein solches Vorgehen charak-! terisirt und verurtheilt sich selbst. PH. Lederer, j erster Lehrer der iSr. Volksschule zn Humpoletz. Pesth, 1. März. Das Bethaus und die Schule der neuen israelitischen (ungarischen) Gemeinde in Großwardctn, welche sich im vorigen Jahre von der (deutschen) Muttergemeinde losgesagt hatte, wurden auf höheren Befehl geschloffen. r» HostüchhaMusz. —Dnrikvoa J. SottsleL«» i» wat»z.

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