Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1862)
- Date
- 1862-02-12
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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fien, doch wenigstens den einfachen Vorschriften des Schulihan Arnch nachlebt; sie glaubt unter Anderm Lr;rchanS nicht zu viel zu verlangen, wenn sie die Forderung stellt, daß ihr distinguirter Rabbiner am keine Einkäufe auf dem Wochcnmarkt machen läßt, daß derselbe keine Einladung von Leuten anuimmt, welche an diesem Tage ihr Geschäft geöffnet haben. Mit kurzen Worten verlangt diese sehr Harke Partei einen Rabbiner, im wahren echten jüdischen Sinne, und würde sich sehr freuen, wenn derselbe zugleich ein schönes Rednertalent besäße; fie verabscheut aber einen sogenannten Rabbiner, der nichts als ein guter Redner ist und den Titel eines Nabbinen eigentlich nur occupirt hat. Diese geschloffene Partei mahnt und warnt den Vorstand und alle diejenigen, welche jetzt zufällig am grünen Tische fitzen, sie um des Friedens in der Gemeinde willen nur ja nicht mundtodt zu machen; sie liebt eben so gut den Frieden, wie alle diejenigen, welche ihn immer recht salbungsreich im Munde führen; weit höher aber als dieser scheinbare Friede steht ihr da- Wohl und Wehe ihrer eigenen Seele, das Wohl und Wehe der Kinder und Kindes-Kinder ihrer Mitglieder, und die große Verantwortung, welche jedes Mitglied derselben der spätesten Zeit gegenüber hat. Wir hoffen, daß der Vorstand und dessen Anhang diese Partei nicht wie eine Bagatelle behandeln wird. Damit aber dieses nicht geschehe, möge sie eine enggeschloffene, feste Phalanx bilden, und in ihrem Widerstande sich immer mehr und mehr zusammenschließen, auf daß nicht diejenigen, welche jetzt gerade die Zügel in Händen haben, durch Schleichwege mancher Art, Einen nach dem Ander» weg escamotiren; fie möge kräftigst arbeiten, nicht nur negativ, passiv, sondern positiv zur würdigen Besetzung des NabbinatssitzeS, ehe es „zu spät" ist. Unsere trefflichen Brüder in Stuhlweißenburg haben uns ein herrliches, glänzendes Beispiel gegeben, waS eine gesinnungstüchtige Partei der Vorstands-DeSpotie gegenüber zu Ihun hat. Sollten wir unser Recht nicht anders als durch das Mittel erreichen können, welches dort unumgänglich notwendig wurde; nun, so sei eS in Gottes Namen. Wir hoffen der Vorstand wird es nicht darauf ankcmmen lassen. Ein Srmrindr-MlglirL im Nomen L4 anderer. . (^isenstadt, 2. Februar, ^chon einmal vor! einigen Monaten habe ich diese Blätter zum Medium , einer Controoerse über palästinensische Ängelegenhei»; ten gemacht; ich habe damals mit meinem hochverehrten Freunde R. Akiba Lehren in Amsterdam die Frage über die Wünschenswürdigkeit der Gründung von Legaten zu Gunsten des Bauunternehmens u. z. nachdem ich, um ganz objectiv zu sein, was ich von unfern großen Lehrern, der Hillel'schen Schule gelernt, die Ansichten meines Freundes den weinigen vorauSgeschickt, damit geschloffen, daß ich, nachdem die Frage erörtert, Jedem das Urtheil selbst überlassen. Mein Gewissen nöthigt mich heute mit einer weit größer« Meinungs-Differenz als damals in palästinensischen Angelegenheiten daS öffentliche Wort zu ergreife», und muß ich, weil ich vielleicht mit sehr vielen, sehr frommen und von mir hochgeschätzten Männern hierin verschiedener Meinung bin, diese mir als rutumßößlich wahr geltende Ansicht wieder motivire«. (Fortsetzung, siehe Anzeige-Blatt Nr. 7.) Rußland. Petersburg. 25. Jan. Die „StaatS-Zeitung" enthält einen kaiserl. vom Senate publicirten MaS, durch welchen den gebildeten Classen der Israeliten bedeutende Zugeständnisse gemacht werden. Die Erwerbung des Doctor- oder eures akademischen Gradeermächtigt zum Eintritt in alle Zweige des Staatsdienstes und zum Wohnen in allen Theile» des Reichs, sowie zum Betriebe des Handels und der Industrie, wobei die genannten Personen auch zwei Dienstboten ihres Glaubens in die sonst den Israeliten untersagte Districte mitnehmen und die Kaufleute, Commis ihres Glaubens austellen können. Die jüdischen Gelehrten bei dem Unterrichts-Ministerdun werden von allen besonderen Abgaben befreit. Israeliten, welche den LehrcursuS an einem öffentlichen Gymnasium oder den an einem Privat-Gymnasium mit besonderer Auszeichnung durchgemacht HM», können das persönliche Ehrenbürgerrecht beanspruche» und den Direktoren öffentlicher oder privater israelitischer Schulen kann das erbliche, resp. persönliche Ehreubürgerrecht verliehen werden. Brrautw. Redaktion vr. Lehma an.— Verlaz der Le X oni'schr» HojduchhvnoUmg.— Druck »on I. Gortöleden in Mainz»