Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1862)
- Date
- 1862-02-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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84 tum darthun, das erst kürzlich in einer unserer Bezirksstädte vorgekommen. Eine in jeder Beziehung achtbare, ja wahrhaft musterhafte katholische Familie brauchte vor einem Ja'.,re für ein fünfjähriges Mädchen einen tüchtigen Hauslehrer und nahm, da der Lehrer der dortigen Pfarrschule hierzu in keiner Beziehung geeignet war, den Lehrer der israelitischen Gemeinde daselbst. Der Pfarrer erhob dagegen Einsprache, die jedoch der Vater als einen Eingriff in sein Hausrecht zurückwies. Nach einiger Zeit wurde der katholische Lehrer durch einen bessern ersetzt, und bald darauf kam auch der ausgezeichnete israelitische Lehrer auf einen bestem Posten. Da jedoch auch der neue israelitische Lehrer befähigter war als der neue katholische, so nahm die Familie abermals den erstem, zumal es sich bei ihrem Kinde ohnehin nur um den ersten Anschauungsunterricht handelte. Nunmehr aber forderte der Pfarrer die Familie entschieden auf, den jüdischen Lehrer abzudanken, und richtete hierauf, als ihm nicht willfahrt worden, an den Vorstand der israelitischen Gemeinde die Aufforderung, ihrem Lehrer den Unterricht in dem katholischen Hause zu verbieten. Da jedoch der Vorstand den Lehrer nur in seiner Thätigkeit an der eigenen Schule, nicht aber in seiner Privatbeschäftigung zu controliren hat, so blieb auch dieser Schritt des Pfarrers erfolglos. Nun aber richtete derselbe geflissentlich am Weihnachtsfeste an den Vater ein amtliches Schreiben, worin er demselben bedeutet, daß eS israelitischen Lehrem durch ein Gesetz vom Jahre 1819 unbedingt verboten sei, christkatholische Kinder in was immer für Lehrgegenständen zu unterrichten, und daß er ihn daher hiemit von AmtSmegen auffordere, endlich diesen „Unfug" abzustellen. Der Vater, darüber indignirt, wendet sich persönlich an den B.ezirkSdechanten, und dieser erklärt: daß daS Vorgehen deS Pfarrers zwar in der Form auf feinen Fall zu rechtfertigen, im Wesen aber vollkommen berechtigt sei, und daher die Familie, um «eiteren Conflicten auszuweichen, am Besten thate, da- Kind zur Erziehung nach Prag zu senden. Um also einem unduldsamen Pfarrer keinen Anstoß zu geben, sollen Eltern ein sechsjähriges, der mütterlichen Pflege noch im höchsten Grade bedürftiges Mädchen lieber ganz aus dem Hause gebe«. (Sonst. Oest. Ztg.) Pesth. .Katharina Steiner, die 17jährige Tochter des Keßihoczer israelitischen Insassen Jakob Steiner, die schon seit mehreren Jahren immer an Geisteszerrüttung litt und von ihrem Arzte auch für wahnsinnig erklärt wurde, entwich am 2 t. v. M. aus dem alterlichen Haufe. Nach mehrtägigem Herumirren gerieth sie am 27. v. M. zu Herrn Josef Mezey, Pfarrer von Felsö Tur, welcher sie alsbald von aller Communikation mit Anderen abschloß, um sie in der römisch-katholischen Religion zu unterrichten. Nachdem der Vater des unglücklichen Mädchendies erfahren, eilte er sofort zum königliche» Kommissar, welchem er sein Bittgesuch vortrug, daß sein Kind nicht nur minderjährig, sondern laut ärztlichen Zeugnissen auch wahnsinnig, und als solche nicht im Staude sei, die Tragweite! jenes Schrittes zu ermessen, zu welchem sie der benannte Herr Pfarrer aneiferte; ferner daß ihm das Recht zustehe, sein entflohenes minderjähriges Kind zurückzufordern; und bat endlich den Kommissär, er möge gegen den Herrn Pfarrer eine Untersuchung einleiten lassen und demselben die Vollziehung der Taufe untersagen. Der königliche Kommissär gab diese Bittschrift behnsS weiterer Verhandlung dem betreffenden Stuhlrichter, welcher dem Pfarrer von Felsö-Tur hievon benachrichtigte und ihm anzeigte, daß diese Angelegenheit in richterliche Untersuchung kommen muffe. Trotzdem vollzog der genannte Herr Pfarrer die Taufe mit größter Eile schon am 8. d. M. und meldete diese» dem betreffenden Stuhlrichter mit der Bitte, mau möge nun das Mädchen von ihm entfernen, und für eS Sorge tragen, weil er nicht gewillt fei, selbem länger Unterstand zu geben. Der Vater des Mädchens war mehrere Male in Felsö-Tur, Einlaß z» seinem Kinde zu begehren, erhielt aber allemal eine abschlägige Antwort von dem Pfarrer, ja, Anfangs leugnete er sogar, daß das Mädchen in seinem Hause sei. Nachdem der ablegirte Stuhlrichter über feine Untersuchung Bericht erstattet hatte, wurde die Angelegenheit dem Komitatsgerichte zur Beschlußfassung übergeben." (Pesther Lloid.) Bonihad, Ende Januar. Gestützt auf Ihre Bereitwilligkeit allem, das jüdische Leben und die freie Selbstbestimmung der Gemeinden Betreffenden, die Spalten Ihres Blattes zu öffnen; erlaube ich mir dasselbe zum Medium eiuer alt-neuen Geschichte