Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1862)
- Date
- 1862-01-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Biebrich-MoSbach: Samuel Strauß aus Mißlen bei der w->2 seines Sohnes 1 fl. N. A. Sommer in GieLelstadt 1 fl. 45 kr. z Zeitungsnachrichten und Comspondenzen. 5 Deutschland. AuS Wnrtemberg. Folgendes Gesetz, betreffend die Unabhängigstellung der staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnisse ist im Regierungsblatte veröffentlicht worden. Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Würtemberg, verordnen wie folgt: Einziger Artikel. Die staatsbürgerlichen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. ) In dem §. 135. der Verfassungsurkunde fallen < die Worte: einer der drei christlichen Glaubensbekenntniffe angehören wird, weg rc. ra. Somit ist Me Emanzipation -vollständig ausge-! sprachen. Darmstadt, 8 Jan. Beim Beginn des neuen Jahres hat der hiesige Gemeinderath, mit dem Ober bürgermeister Kahlert an der Spitze, aufs Neue bekundet, daß er, fern von jeder Intoleranz, auch die Bekenner des jüdischen Glaubens achtet. Er hat nämlich dem hiesigen israelitischen Lehrer Moses Mannheimer, bei Gelegenheit dessen 25jährigen Dienst- Jubiläums, eine jährliche Remuneration aus städtischen Mitteln bewilligt, ein Act der Humanität, der öffentlich gerühmt zu werden verdient. Preußen. Berlin, 7. Januar. Die jüdische Gemeinde in Bentschen hat sich genöthigt gesehen, weil keine jüdische Bewerber austraten, die an ihrer Schule vacante Lehrerstelle durch einen christlichen Lehrer zu besetzen. Dies ist seit einigen Monaten auch in Bomst der Fall. Den Religions- und hebräischen Unterricht ertheilt der dortige Rabbiner Puloermacher, wäs, wi: die „Pos. Ztg.* bemerkt, um so mehr anjuerkennen ist, als derselbe bereits M Greis von 74 Jahren ist. ' . ) ArrS Oberfchlefierr. In neuerer Zeit er-" strecken sich die Resormbestrebungen auch auf die Einsegnung der Ehen und da ist in der Regel die nmra das leidende Objekt, das man gern beschneide«, j« wegescamottren möchte. So lange solche Destruktio». nen unter dem wenigstens aufrichtigen Titel der Reform auftreten, werden sie die Traditionsfreunde kaM lassen und ihnen daher wenig gefährlich «erde«.: Treten sie aber scheinbar unter den Titel der Legitkn mität auf, so darf man nicht schweigen und deßhalb; veröffentliche ich folgende Korrespondenz, die selbst-' verständlich, nicht von localem, sondern von allgemeinem Interesse ist. Zufällig erfuhr ich von einem meiner Freunds daß derselbe seiner Frau bei der Verehelichung keine. nmrO geschrieben habe und zwar auf Veranlassung seines bei seiner Verheirathung zuständigen Rabbiners, Herrn .in ., der solches für unnöthig erklärt hatte. Auf die briefliche Erkundigung eine- < meiner Freunde rechtfertigte der betreffende Rabbiner , sein Verfahren damit, daß die Scheidung ohnedies . jetzt „ungemein sehr" erschwert werde, weshalb der Grund nx'Li.i'd röo Wegfälle, ferner sei der Grund, daß zwischen pon'rr sund w'M s'xiM ein gemacht werden soll, an und für sich unerheblich und werde von ihm dafür bei jeder Trauung durch eine Rede eine Unterbrechung ge- . macht, außerdem enthalte die .-Qiro außer den Wor^ ten MDX rurn kein sittlicher Prinzip. Ohne mich in den leichtfertigen Ton einzulassen, mit welchem t über Erheblichkeit und Unerheblichkeit von v'LiZv, ' von Unterordnung der ältesten Einrichtungen unter ästhetische Liebhaberei gesprochen wird, erbat ich mir eine einfache Erklärung seiner obigen Worte, daß jetzt die Scheidung so erschwert sei; dies kann nämlich auf und auf das Landrsgesetz bezogen werden; was nun ersteres betrifft, so verstößt sein Votum gegen "5 ''p2 '"o (vergl. en" dem entgegenzuhanbeln auch heute Niemand das Recht, hat, daß nach auch dort nur meinen könne, daß das pi rnz, nicht aber wir diese alte Einrichtungen auf Grund des aufheben können. Wer also heutzutage eine Kopulation ohne Anfertigung der vornimmt.