Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1861-07-17 · Heft 29 (17.7.1861) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 29 (17.7.1861)
Date
1861-07-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2446984-2447013--00797-2456002
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Münster eine Serenade gebracht. Soviel wir wissen, ist Hr. Sutro der erste deutsche Rabbiner, dem ein Orden verliehen worden ist. Möge es ihm vergönnt sein, ihn noch recht lange zu tragen. — Lasten Sie mich Ihnen gleichzeitig ein eigen- IhümlicheS interessantes Ereigniß berichten. Im Jahre 1810 erklärte ein Katholik in R. bei Gericht? seinen Austritt aus der katholischen Kirche und dem Christenthume, ohne einer andren vom Staate genehnn^m Neligions-Gesellschaft sich znzuwenden. (Dieses ist nach dem Religions-Patente vom 30. März 1847 zulässig.) Er beabsichtigte, eine Jüdin zu heirathen, natürlich nur vermittelst der Civil-Trau-, ung. Zu dem Ende wurde nun bei Gericht das Aufgebot beantragt, und von diesem auch erlasten Es wurde indeß von den Brautleuten verabsäumt, die Ehe nach erfolgtem Aufgebote in das gerichtlich zu führende Register eintragen zu lasten. Die beabsichtigte Che erlangte deshalb keine bürgerliche Giltigkeit; die Verbindung erscheint als Concnbinat und die aus derselben hervorgegangenen Kinder gelten vor dem Gesetze als uneheliche. Diese Kinder sind! jüdisch erzogen, das eine zehn, das andere fünf Jahre alt; eins ist gestorben und auf dem jüdischen Friedhof beerdigt. Dieses geschah mit Einwilligung ihres Vaters. Als dieser nun aber vor einiger. Zeit schwer erkrankte, ist er, nach Versicherung des! katholischen Psarrers, zum KatholicismuS zurückgekehrt , hat die Sacramente empfangen und erklärt, daß seine Kinder katholisch erzogen werden sollen. Kurz darauf starb er. — Jetzt leitete das Gericht eine Vormundschaft über die unehelichen Kinder ein, ernannte einen Katholiken zum Vormunde, und wies die Mutter an, den Anordnungen desselben wegen der Erziehung und des Unterrichts der Kinder Folge zu leisten. — In ihrer Bedrängniß wandte diese sich an ihren Oberrabbiner Sutro. Dieser stellte zunächst bei dem betreffenden Gerichte vor, daß die Kinder —- allerdings uneheliche — mit Bewilligung ihresj Vaters jüdisch erzogen — die Knaben beschnitten — seien. Das allgemeine Lanbrecht verordne allerdings, daß uneheliche Kinder, wenn der Vater ein Christ, die Mutter einer andren Religionspartet zugethaNi sei, in der christlichen Religion zu ziehen seien. Der Vater sei aber nicht Christ gewesen, weder zur Zeit der Zeugung^ noch zur Zeit der Geburt der Kinder. Diese mußten deshalb nach der allgemeinen Regel m der Religion der Mutter erzogen werde» rc. rc. Das vormundschaftliche Gericht in R. beharrte jedoch bei seiner Ansicht, daß die Kinder, katholisch zu erziehen seien. — Nnn wandte sich der Herr Ober- Rabbiner Sutro an das AppellationS-Gericht in Münster, und dieses hat denn auch die Beschwerden destelben für begründet angenommen und Iren Vormundschafts-Richter angewiesen, davon, daß die Kinder der N. N. ln der katholischen Religion, wider den Willen der Mutter zu erziehen, Abstand zu nehmen und demgemäß das Weitere anzüordnm. Danach muß jetzt die Bestellung eines jüdischen Vormundes geschehen. Hiermit ist die Sache beendet, da in Vormundschastssachen eine weitere Beschwerde nicht statt findet. KönigHdrrK, 2. Juli. Am 2 t. Juni fand innerhalb des OonoiÜim» j-enc-ral« unserer Albertusuniversität (der Gesammtheit der ordentliche» Professoren) eine fünfstündige Debatte über eine» Antrag der medizinischen Facultät statt, ehren Beschluß vom 3t. Jan. 184S zu erneuern, wonach die Ausschließung der Juden uich Katholiken von der Docentur aufzuheben und demnach die den protestantischen Charakter der Universität aussprechenden Statuten zu ändern seien. Ter Antrag war durch die Meldung eines hiesigen Arztes jüdischer Consession (zur medizinischen Facultät) hervorgernfen. Die Debatte , in der besonders Juristen und'Theologen für das Bestehende kämpften, wurde nicht beendet; es ergab sich jedoch schon jetzt, daß höchstens ein Vermittelungs-Antrag die Mehrheit gewinnen dürfte, nämlich der, dm protestantischen Warakter der Universität zwar aufrecht zu erhalten, aber in Ausnahmssallen auch Nichtprotestanten dem Ministerium zur Berufung oder Bestätigung zu empfehlen. Zu den Gegnern des Hauptantrags gehört auch Geheimrath Rosenkranz, der bekannte Philosoph Er ist zwar für Zulassung der Judenz »Lev nicht der Katholiken. (Grand. Wochbk.) Königsberg. Die Universität hat dm Antrag, den Passus des §. 105 »der ursprünglichen Stiftung gemäß dürfe« a« der Königsberger Universität nur Evangelische als Lehrer zugelaste» und angestellt werden,* völlig zn streichen, f init 1b gegen 15 Stimmen angenommen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.