Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1861)
- Date
- 1861-06-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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277. sich als Repräsentantin der wahren christlichen Bildung bettachtet und sich die Mission vindicirt, das ungläubige Deutschland zu bekehren, ist seit den Warschauer Vorgängen von einer merkwürdigen Kampflust ergriffen. Bald richtet sie ihre Angriffe gegen die Negierung und einzelne Behörden, bald gegen die deutsche Bevölkerung, bald gegen die Juden. Dasselbe Blatt dringt auch darauf, daß die kirchliche Behörde dem katholischen Gesinde das Dienen bei Juden, in dem es die Quelle alles leiblichen und geistigen Verderbens erblickt, aufs strengste untersage und gegen die Widerspänstigen, die in früheren erzbischöflichen Erlassen auf das Dienen bei Juden gesetzten Kirchenstrafen in Anwendung bringe, wie dies der fromme Bischof von Przemyls thue. Am meisten ist dies civilisatorische Blatt über die bei Juden dienenden katholischen Ammen empört, die es „„abscheuliche Wölfinnen"" nennt, „„welche die modernen israelitischen Nomulusse Und Remusse mit christlicher Milch nähren, damit sie, wenn sie erwachsen sind, die Polen um so mehr erwürgen, und die in den hiesigen Gegenden nicht zur Erbauung Noms, sondern zur Verwüstung und gänzlichen Zerstörung desselben gepflegt und erzogen werden."" Solch höherer Blödsinn richtet sich selbst: — Oesterreichischer Kaiserstaat. Peflh, im Mai. Es ist eine bekannte Thatsache, daß sich die Ungarn in ihren Forderungen an die österreichische Negierung vollkommen auf den Boden der I846r Gesetze stellen, d. h. die Wiedereinführung jener Fundamentalrechte verlangen, wie sie zur Zeit der Präsidentschaft des Grafen Batthyani vom damaligen Landtage stipulirtZwurden. ' Diese Gesetze, so liberal sie auch abgefaßt sind, enthalten jedoch in socialer Beziehung manchen Punkt, der einer Erläuterung und Modifikation be-! darf; Manches müßte, will man den Zeitverhältnissen Rechnung tragen, gestrichen, manches Andere zum Gesche erhoben werden. So ist z. B. unter Anderem in diesen Gesetzen die Prügelstrafe nicht abgeschafft und den Juden keine Gleichheit vor dem Gesetze eingeräumt. In den letzten Wochen wurden hin und wieder Verleumdungen und Gehässigkeiten in dieser Angelegenheit gegen einige Magnaten verbreitet, ja es verlautete, daß ein großer Theil derselben jener von der Zeit so dring t gebotenen Nothwendigleit einen unbegreiflichen Widerstand entgegensetzte. Ohne auf jene von den Zeitungen vielfach erörterten Streitigkeiten zurückkommen zu wollen, gebührt doch der Erledigung dieser in die ungarische» Verhältnisse so tief eingreifenden Frage eine größere Beschleunigung um so mehr, als viele Wahlen bei der Vornahme der Verifikationen im Landtage deshalb beanstandet wurden, weil die Betheiligung von Israeliten an denselben, die widerrechtlich herbeigeführt wurde, öfters zu deren Entscheidung beigettagen. Jedenfalls wird die Erledigung dieser für Ungarn hochwichtigen Frage vom Landtage rasch in die Hand genommen werden und Jene, welche alle patriotischen Pflichten tragen, auch bald gleiche Rechte mit ihren Mitbürgern genießen. Zur Beleuchtung der Judenemancipation diene eine kürzlich vom Grafen Koloman Majlath erfolgte Erklärung, die im größten Theile des Landes freudigen Wieder hall finden müßte. Derselbe äußert sich unter Anderem folgendermaßen: „Das Land steht gegenwärtig ganz aus dem Nechlsboden der Gesetze vom Jahre 1848. Es ist freilich leider unleugbar, daß diese Artikel die Emancipation der Juden nicht aussprachen, doch sie ist eine eiserne Consequen; derselben; dort, wo aus den Gesetzen direct oder indirekt die Gleichberechtigung der Nationalitäten fließt, kann einem Stamm diese Wohlthat nicht entzogen bleiben. Es dürste aber schwer werden zu beweisen, die Israeliten seien nicht eine besondere Nation, und zwar eine Nationalität, zahlreicher im Lande vertreten , als manche andere, welche bedeutendere Befugnisse in Anspruch nimmt, als jene, so aus der einfachen Gleichstellung bürgerlicher und politischer Rechte fließen. - - „Wir werden in Folge der Gesetze vom Jahre 18L8 jenen, die uns früher bürgerlich,uud politisch gleich gestanden, die gegen uns gekämpft, wahrscheinlich eine Erweiterung ihrer Rechte gewähren', und wir sollten gleichzeitig jene unterdrücken, die mW gegen uns versündigt, als daß sie Söhne geknechteter Väter sind? Weder im Geiste unseres ritterlichen Volkes, noch im Geiste unserer Geschichte läge ein solches Verfahren. „In den Zeiten des Mittelalters, als der