Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1861-05-29 · Heft 22 (29.5.1861) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 22 (29.5.1861)
Date
1861-05-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2446984-2447006--00706-2455904
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

268 ZettNKgsnschrichren. Deutschland. Ans dem NaffarrkfcLen, 12. Mai. Wähj rend das Herrenhaus der preußischen Kammern den - Antrag aus Aushebung des Hub-neides abgelebnt hat, ist sichere Aussicht vorhanden, daß der von der nassauischen Regierung in gleichem Betreff eingebrachte Gesetzes-Entwurf die Zustimmung der beiden Kammern der Landstände erhalten wird. Mit der Beseitigung dieses Ueberbleibsels mittelalterlichen Judenhaffes wird unsere Staatsregieruug einem Humanitätsprincip gerecht, welches im Hinblick auf die sonstige bürgerliche Gesetzgebung unseres Herzogthums nur als eine natürliche Conscquenz erscheint. Die naffauische Verfassung und das Gemeindegesetz (nicht nur wie letzteres aus den Anschauungen der Jahre 18-48/49, sondern auch wie es aus der nicht ohne Beimischung reaktionärer Bestrebungen in 1854 vorgenommenen Revision hervorging) gewährleistet den Juden alle bürgerlichen Rechte und sind dieselben sogar von Etaatsämtern nicht ausgeschlossen. Es kann daher nur als logische Folge angesehen werden, wenn in einem so humanen Staate alle veralteten Ausnahmsgesetze nach und nach in Wegfall! kommen. Dieselben thatsächlichen Verhältnisse bestehen auch in Preußen, „dem Staate der Intelligenz", und dennoch können es die feudalen „Herren" nicht über sich gewinnen, den humanen Forderungen der Zeit Rechnung zu tragen!! (FI.) Preußen. Birnbaum, 17. Mai. Die Zeilen der Debora, Hulda und Esther sind dem Judenthume wieder erstanden; Prophetinnen treten ans uud junge Mädchen apostrophiren die Gläubigen in der Synagoge. Wir hatten hier am vergangenen Wochenfeste das Glück, solch' rednerische Produkte von zwei jungen Damen zu vernehmen, deren Name durch dazu ausgctheilte .„Zettel" aus die Nachwelt gebracht werden wird; es wurde nämlich am ersten Tage des Wochenfestes hier Confirmation gespielt, ich wollte sagen abgehalten. Die ausgetheilten Zettel besagen, baß über die erste, zweite und dritte Glaubesslehre katechisirt werden sollte, nämlich: n) über das Dasein Gottes, d) die göttliche Offenbarung, e) die Unsterblichkeit der menschlichen (sie!) Seele — eine andere Version für das erste und zweite uud dritte Gebet (sie!) vom vorigen Winter. Der Leser steht, daß unser Prediger außer seinen ChalebS- (vulgo Challef-) Studien auch noch Neligionsphilowphie treibt und wie in allen Dingen so auch hier originell ist. Nicht der Nambam. nicht der Jckarim dienen ihm zur Richtschnur, denn er — kennt sie beide nicht. Im Interesse der Sacke möchten wir ihn bitten, für ähnliche Schauspiele künftighin das Purimfest als den geeigneten Tag anzuberaumen. —2. Oesterreickischer Kaiserstaat. B^rrtzbad. im Mai. Die Judenheit unseres Kronlandes ist noch immer von den schönsten Hoffnungen durchvibrirt. Ter Umstand, daß die Iudenfrage im Saale der magyar'schen Gesetzgeber bis heute noch nicht zur Sprache gekommen, vermochte selbst den entschiedensten Schwarzseher nicht in feiner Hoffnvug zu erschüttern. Der Landtag ist noch immer mit den erforderlichen Verifikationen der Landesdepntirten beschäftiget. Eine Angelegenheit aber von solch' wichtiger Bedeutung und Tragweite wie die JudesemLucipation — erheischt Zeit (?) nnd reifliche (?) Ueberlegung (?). Die in der Mitte v. M. in Pesth stattgehabte Versammlung der ung. - isr. Gemeinderepräsentanten faßte den Beschluß, in Hinsicht der Gleichstellung der Juden dem zufammengetretenen Landtage keine Petition zu unterbreiten. In dem durch den Druck in deutscher nnd nngarischer Sprache verössent» lichten Sitzungsprotokolle wird erwähnter Beschluß durch folgende drei Gründe motivirt. Erstens, weil die EmaurLpation der Juden kein Gnadengeschenk, sondern ein vorenthaltenes Recht ist, das früher oder später doch ohne jedes Hinzuthun zugestanden werden muß. Zweitens, glaubt die Versammlung in die bewährte Gerechtigkeitskiebe und den erleuchteten Geist der versammelten LandeSvater das vollste Vertrauen setzen zu dürfe». Dritten« wurde die Emancipationsfrage schon sooft und so umständlich besprochen, daß hierüber nichts Neues hervorgebracht werden kann. (Hierher «1»e Beilage.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.