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Der Israelit · 1861-05-08 · Heft 19 (8.5.1861) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 19 (8.5.1861)
Date
1861-05-08
Page
– (sequence 11)
Language
German
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235 eine förmliche Ueberemkunft über ihre Steuer trat,! begegnet uns auch in Betreff des Verhältnisses der! Frankfurter Juden rum Nathbeim Du'chblättern der städtischen Bücher öfters. So wird z. B. 138'.» erwähnt, daß die städtische Finanzbehörde mit den Juden getedingt habe. Ebenso ward NM die erste Stättigkeit den Juden nicht octroyirt, sondern matt meldet uns vielmehr, daß jene Behörde zweimal mit den Juden wegen derselben zusammen faß, um mit ihnen zu iiberkonlmen. d. h. eine Ueberemkunft zu treffen. Ebenso findet sich die Judensteuer von 1407 mit der Bemerkung eingetragen, daß dieselbe damals in Folge eines Uebereinkommens des Nathes mit den Juden zugleich für das folgend-Jahr im Voraus bezahlt worden fei. Als ferner 1410 die Kurfürsten zur Wahl eines neuen Königs zwieträchtig nach Frankfurt zogen, hielt der Rath für gut, dicFestmrgswerke auSbeffern zu lasten, und, um die dazu Notlügen Gelder zu erhalten, wandte er sich, wie der urkundliche Ausdruck lautet, mit der Bitte an die Juden, ihm eine Beisteuer zu gewahren, was dann auch geschah. Auch im Einhalten der mit den Juden geschloffenen Verträge und ist der Aeschützung derselben gegen höhere Gewalten zeigte sich der Rath Zugleich gewissenhaft und energisch.Im Jahre 4405 erklärte König Ruprecht!,!! drei Frankfurter Juden wärenweil sie mit Geächteten Gemeinschaft gepflogen hätten, mit Leib und Gut idem Reiche Verfallen, er befahl daher dem Nathedieselben zu verhaften und ihr Vermögen einzuziehen; der Rath gehorchte aber dem königlichen Befehle mfcht, weil er dadurch, wie es urkundlich heißt, die der Judcnschast gegebener Briefe überfahren würde; er schickte vielmehr; um die Sache abzuwehren, eine kostspielige Gefandtschast an den König, und -mgchte ihnst damit!die Stadt nicht in Ungnade gerathe, ein freiwilliges Geschenk von 20t)0 Gulden, zu welchemjene drei Juden 900 Gulden beisteuerten. Wie wenig man in Frankfurt'bis zum 15. Jahrhundert daran dachte, die jüdischen Einwohner als eine tief unter den übrigen stehende Elaste oder auch als von Gott verdammte Reste eines hastens- . wertsten Volkes anzusehen, mögen noch einige andere den städtischen Urkunden entnommene Notizen zeigen. Während sonst überall und in Frankfurt später ebenfalls der Namen eines Juden immer mit dem Zusätze „Jude" genannt wurde, geschah dies bis znm fünfzehnten Jahrhundert zu Frankfurt in den von Staats wegen verfaßten Schriften keineswegs immer, sondern in ihnen werden Inden oft gleich den anderen Einwohnern ohne irgend einen Zusatz angeführt. So finden sich z. B. in dem Vürgerbnche, d. h. in dem von Staats wegen geführten Verzeichnisse d?r Bnrgerausnahme», 1326 mitten zwischen den Namen christlicher Bürger nicht weniger als 15 Juden genannt, ohne daß dieselben auf irgend eine Weise als solche bezeichnet und von jenen unterschieden wären. An dem Worte Jude selbst aber nahm man damals so wenig Anstoß, daß in einer gerichtlichen Schuldverschreibung von 1206, welcher das Stadtsiegel ansgedrnckt ist, die mindestens acht Jahre vorher znm Christenthum übcrgetrctene Jüdin Greta noch immer „die Jüdin Greta" genannt wird (Vöhmer's Urkundenbuch S. 236 und 298). Noch bezeichnender für den Geist jener Zeiten ist der Umstand, daß man mitunter die Namen verstorbener Juden sogar mit dem hinzugesügten Worte „selig" anfnhrte, wie z. B. 1378. im Stadt- Nechnungäbuch zwei jüdische Geschwister mit folgenden Worten erwähnt sind: „Salpran und Jütte geschchisterde. SälmanS selgen kinder von Oppinheym." Eine solche Bezeichnung, nach welcher die später als ewig verdammte Wesen betrachteten Juden nach ihrem Tode den Christen gleich gestellt wurden, ist; zwei undj drei - Jahrhunderte nachher schwerlich irj gend! einem Frankfurter RathStzerrn oder Beamten! in den - Sinn gekommen. Ich! gehe schließlich zu der in Betreff der mittelalterlichen Lage her Juden - am meisten überraschenden Erscheinung über. Diese . bcsisht darin, daß damals in Frankfurt Juden eben- ' so, wie Christen, von Staats wegen Franksurttt! Bürger - genannt! wnrden, während bekanntlich in neuerer Zeit sie blos Hintersassen, Schutzangehörige - oder Schutzjuden hießen, und in der Stättigkeit von 1480 ihnen geradezu verboten war, sich Frankfurter Bürger zu nennen. , (Fortsetzung folgt.)

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