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Der Israelit · 1861-04-17 · Heft 16 (17.4.1861) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 16 (17.4.1861)
Date
1861-04-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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193 eben erschienen. Der §. 1 des Gesetzentwurfs lautet: „Die Eide der Juden werden mit der Eingangssormel: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden," und mit der Schlußformel: „So wahr mir Gott helfe« „geleistet." Die älteren Petitionen von 1650 hatten die Formel vorgeschlagen: „Ich schwöre bei Gott dem Einigen und Ewigen." In einer Petition wurde auch anheimgestellt: „etwa die Auflegung des Zeigefingers auf das 2. Buch Mosis Capitel 20 Vers 7." Dagegen erinnerte jedoch schon damals der Rabbiner Or. Rothschild in Aachen, daß ihm diese Charakteristik des jüdischen Gottesglaubens überflüssig und nicht rathsam erscheine, daß dadurch unnöthig confesfionelle Unterscheidungen geschaffen würden und daß das Wesen des Eides gerade eher die Hervorhebung der Allmacht und Allwissenheit unter den Eigenschaften Gottes fordere. Die neueren Petitionen von 1859 und I960 erklären sich mit der jetzt gewählten Formnlirung einverstanden; wobei auch noch zu erinnern ist, daß schon das Eidesformular von 4769 die Worte: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen" und „also helfe mir Gott" enthielt. Es empfiehlt sich die jetzt gewählte Form durch ihre Uebereinstimmung mit dem Verfassungseid und dem Eid der Geschworenen. Sie enthält die einfachen, volksthümlich gewordenen, kräftigen Worte, welche schon der deutsche Gerichts - Gebrauch älterer Zeit geheiligt hat. Einfache, kurze, volkslhümliche Formulare sind überhaupt für Gerichtseide unzweifelhaft die rechten., Aus diesen Gründen; und weil die Commission einstimmig der Ueberzeugftnß ist, daß die bisherigen Fornr-Vorschriften über die Eide der Juden nicht mehr zeitgemäß sind, vielfache Uebelsiande mit sich führen und zu manrnchfaltigen Beschwerden Veranlassung geben, empfiehlt die Justiz- Commission dem hohen Hause mit Einstimmigkeit die Annahme des Gesetzes. Der §. 2!des Entwürss ordnet die Aushebung aller entgcgenstehenden Bestimmungen an. Gleichzeitig auch die besonderen Eidesformulare für die griechischen Christen^ Mohamedancr, Philippone» u. s. w. aufzuheben, wie dies von einer Seite ebenfalls gewünscht wurde, hielt die Mehrheit der Commission, da es an dem betreffenden Material noch fehle, zur Zeit jedoch noch nicht für geboten. — Morgen beginnt das Haus der Abgeordneten feine Sitzungen wieder. Berti», 6. April. In der Heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten war der erste Gegenstand der Tagesordnung der Gesetzentwurf, betreffend die Eide der Juden. Abg. Waldeä stellt das Amendement, daß auch für die Eide der Christen die Schlußformel „so wahr mir Gott helfe* genügend sein solle. Gegen den Gesetzentwurf, jedoch lediglich aus formellen Gründen, spricht der Abg. Ncichensperger (Geldern), für denselben, und mit gleichzeitigem Anschluß andas Waldeck'sche Amendement, der Abg. Leue. Dann erhebt sich, mit Ausfällen gegen den Justizminister und noch heftigeren Diatriben gegendieJuden selbst, der Abg. Wagener (Negenwalde — „Kreuzzeitung") gegen den Entwurf. Der Abg. vr. Veit tritt den gegen das Gesetz erhobenen Bedenken und Einwendungen schlagend entgegen. —Der Justizminister: Die Commission habe den Gesetzentwurf einstimmig angenommen, in dieser Commission seien sämmtliche Provinzen vertreten; ihr Votum sei als» ein bedeutendes Zcugniß für die Nothwendigkeit des Gesetzes. Diese Nothwendigkeit gehe auch ans der großen Anzahl der um Erlaß des vorliegenden Gesetzes eingegangenen Petitionen hervor, die allein i« den Jahren 1859 und 1860 mehr als 400 betrügen, während es nur etwas über 500 jüdische Gemeinden im Staate gebe. Um eine momentane Strömung! der Zeit! handle es > sich hier also nicht. Was die vorgeschlagcne Eidesform betreffe, so habe er, indem er sich dem von dem Vorredner Gesagten anschließ!, nur noch anzuführen, daß dieselbe in einer großen Anzahl von Staaten, auch in Deutschland, bereits in -Gültigkeit bestehe. Dagegen müsse er sich gegen da; Amendement des Abgeordneten Waldeck erklären, l Dasselbe sei hier nicht am Platz; die Staatsregierung! beschäftige sich mit einer durchgreifenden Revision des Civilproccffes, und nur auf diesem Felde könnt auch die von dem Abgeordnete» Waldeck angeregte Frage ihre Erledigung finden. Nachdem der Berichterstatter Abgeordneter l)r, Gneist, mit scharfer Zurechtweisung des Abgeordneten Wagner, noch sür das Gesetz gesprochen, wird die General-Discussion geschloffen. Aus der Specialdcbatte ist nichts zu bemerken, was nicht eine Wiederholung wäre. Der tz. 1 des Gesetzes wird hierauf „mit sehr überwiegender Majorität" angenommen. — Waldeck vcrtheidigt hierauf sein Amendement; der Gott der

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