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Der Israelit · 1861-01-30 · Heft 5 (30.1.1861) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 5 (30.1.1861)
Date
1861-01-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
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«Men.'777-.ZrudKN-UiH.benachbart^ rnßs ischenOstseKP^MinzW-.ist mMch WWm-MWMgen. der Rabbinerschule und einzelnen Gemeindenein unerquicklicher - .Streif i ausgebrochen, de», wfr bei «nse-. rerVerbindung mit dortigen angesehenen Männern unparteiisch beurtheilen können. Namentlich tritt der Zwist in der. Hauptstadt Curland's- Mit auso bedeutsam auf, daß bereits deutsche und hebräische Zeitungen ihn zur, Sprache brachten. Beide Parteien warfen sich gegenseitig Anmaßung Md Fanatismus vor und der neue Rabbiner in M., aus der Wilnaer Rabbinerschule hervorgegangen, .prophezeiht geradezu . das nahe Erlöschen.des lügnerischen Reiches, indem er sehr gelehrt hinzufügt: .«ssm- .rrwVv (Z. d. I. Nro. 52 v. J>) Es kommt nur darauf an, auf welcher Seite die Anmaßung größer ist, auf Seiten der frommen Gemeinden oder der sogenannten studirten jungen Zöglinge^ die überhaupt noch wenig Vertrauen sich in Rußland erworben haben. Mögen die neuen Rabbiner-in.den andern russischen Provinzen auch einigen Anklang finden, in deutschen Gouvernements sind sie zuletzt unhaltbar. Ihr.; polnischer Jargon kann unmöglich den - gebildeten Israeliten .unseres, Nachbarstaates, diemit uns fast auf gleicher Culturstufe stehen, znsagen und religiöse Erbauung. erwecken. Da ziehen Jene ihre bescheidenen Allfrommen bei weitem vor und wollen sich den halbgebildeten geistlichen Neologen durchaus nicht, ganz anvertrauen. Mitau besonders soll entsHMen Hin, nach Beendigung des Trienniums einen frommen stud. ersten deutschen -Prediger - und. Rabbiner mit hohem Gehalte anzustellen. - Die Stadt Riga, ift schon lange so glücklich, in der Person des,Hrn. vr. Neumann aus Baiern einen intelligenten.Rabbiner zu-besitzen. . . Aimoni. D esterreichi sch er Kaiferst aat. ^'. ^EPeries.-(Ungarn), 15, Januar. Fast in allen Staaten stnd.M:FlWlingtz,,am»Mrtpdie Vergehendes Jahres/ 4L, exißften nicht. mehr -vor dem Gesetze —7y allein x hierein- U n gapn, im Lande 7 der- .Freiheit undx-Verbrüderung., Wird ein- JudH g esetzkich,,bestraft,.ive.ib er sichv pr AI JqHren-vM einem/ NMaM-sch en^Ed elm ann M chAAatMhn e^G e-, My mehrr darr chp rüg ebn lustzen.. -Demoßd. Post? (Beilage zu Atro wird.von hier geschrieben: ,,fStockprüges.1 Das Saroser Komitat Kbereits orglmMt^l-die.Mgarischen Beamten ,Haben die .politische VerwaUnnK - aus den Händen der deutschen übernommen, aber esfbeginntwieder die alte PrügebZeit, welche mit der 184M8er Verfassung „Gleichheit vor - dem. Gesetze" im. Widerspruche, steht. Es ereignete sich folgender tramiW Fall: Am 4. Jänner des Jahres . 1848 führ ei» jüdischer Tischler, Namens Jos. Pasternak, mit einer aufgenommenen Gelegenheit von Eperies nach seinem Wohnorte Somos auf's Dorf, hinter Hm fuhr ein Edelmann, Albert v, Ujhazy, der dem vorsahrenden Fuhrmann das „AufhMen" zuschrie; dieser aber hatte seinem Schreien kein Gehör gegeben, bis endlich der Edelmann im Galopp vorfuhr und mit sei-, nem Kutscher und Bedienten dem Bauer derbe- Schläge versetzt, wobei der auf dem Wagen sitzende Jude auch durchgebläut wurde, welcher aber sich zur Gegenwehr stellte. Der Edelmann erhob jetzt die Klage vor dem am 19. Dezember 1860 schon konstitutionell gewählten Herrn Oberstuhlrichter Steph. Jranyi; dieser fuhr am 3. d. M. in Begleitung von zwei Gendarmen und ein-m Haidukep - aufs DM zum Judennach kurzer Vernehmung ließ er ihnam Samstag vor der Kirche mit 12 Stockprügeln bestraf fen, sein Fuhrmann hingegen wurde mtt 2 fl. K. M. bestraft. Eine ärztliche Untersuchung, ob der auf kurzem Wege zu Stockprügeln Verurtheilte eine körperliche Strafe aushalten könne, wurde nicht veranlaßt; das Faeit ist, der Jude erkrankte Md liegt zn Bette, feine Frau liegt eben auch im Wochenbette: Die civilisirten Staaten kennen heute keine Stockprügel, und im vorliegenden Falle Mgl die Konstitution von 1848 mit den Stockprugeln an.^ Auchder Pesther Lloid sprichtseine; MißbiNgung Wen die Stockprügel aus 5 aber für die unerhörte. Üngesetzmäßigkeit dieser gesetzmäßigen Execution haben beide.ZettungM WM, Wep mar hier der Schuldige-, her Jude oder - der Edelmann? Wer hätte bestraft werden.müssen, der üb ersallendK Ehelmann oder d er - szch> nnr pertheidiSends. Jude? Oder. M es vielleicht., in der. ungarischM Eon-, stitution begründet, daß ein Jude strafMiU ist^swewh er - sich -gegen einen ihn. ohne Gnttü^MMichen ^elMN» vertheidigE Oder^ liegt vielleicht darin die Schuftv deL. Zude»,7daß sein Hutscher chM Zurufa 8 -es Israelit.)

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