Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 19-20 (11.10.1860)
- Date
- 1860-10-11
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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242 Zur Icliulfrsge. (Fortsetzung aus Nr. 10 und 1t.) III. 1. Aufgabe. Die Aufgabe der jüdischen Volksschule ist eine doppelte: Sie soll ihre Schüler mit denjenigen Kenntnissen ausrüsten, welche ihnen im praktischen Leben, innerhalb des Kreises, in welchem sie wahrscheinlicher Weise einstens leben und wirken werde,!, unentbehrlich sind, und soll sie mit den Lehren ud Vorschriften vertraut machen, die sie als Juden thatsiichlich zu erfüllen haben. Durch die Verwirklichung dieser Aufgabe muß und wird die Schule der häuslichen, praktisch-religiösen Erziehung zu Hilfe kommen; sie wird Unwissenheit und todten Mechanismus, die argen Feinde wahrhafter Frömmigkeit aus unserer Gemeinde verbannen und die heiligen Neligionsgesetze so innig auffassen und mit Selbstbewußtsein freudig erfüllen lehren. 2. Aeberblick. Die Aufgabe einer Schule gibt zugleich die Norm für die Anordnung ihres Lehrplanes. Denn sie bedingt die Lehrgegenstänve, welche in denselben ausgenommen werden sollen, setzt die Grenzen fest, innerhalb welcher der Lehrstoff jeder einzelnen Disciplin sich zu verbreiten hat, schreibt das Lehrziel vor, das in der Schule überhaupt, und in den einzelnen Abtheilungen insbesondere zu erreichen ist und bestimmt endlich die Anzahl der Lehrstunden, wie sie mit allen allgemeinen und besonderen Anforderungen in einen, richtigen Verhältniß stehen. 3. Aormaliläl der Volksschule. Die israelitischen Schulen überhaupt, obwohl nicht in ihren Zwecken wesentlich auseinandergehend, sind doch in Ansehung ihrer speziellen Verhältnisse so außerordentlich von einander unterschieden, daß es weit schwieriger ist, einen allgemeinen, für alle israelitischen Schulen passenden, Lehrplan festzusetzen, als einen solchen für protestantische und katholische Volksschulen. Es ist daher auch nicht möglich, auf alle diese localen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, und muß man daher bei Ausstellung eines Lehrplans eine Schule in normalem Zustande*) im Auge haben, nothwendige Modificationen nicht von Oben herab' anordnen, sondern der Einsicht und Umsicht, und vor Allem der Gewissenhaftigkeit und den praktischen Ersah-' rungen des betreffenden Lehrers überlassen, der allerdings darüber mit seinem Schulinspector sich zu berathen und seiner Behörde zu berichten hat. 4. Classification der Schulen. Die Frequenz der israelitischen Volksschulen richtet sich in der Regel nach der größern oder geringer» Anzahl der Gemeinde- Mitglieder. Von ihr hängt die Einrichtung ihres Lehrplans wesentlich ab. Der Unterricht in Schulen, die von 15 oder weniger» Kindern besucht werden, kommt dem Privatunterricht gleich. Hier dürfen die Anforderungen höher gestellt und kann mehr geleistet werden. An Schulen mit mehr als -10 Schülern sollten billigermaßen 2 Lehrer angestellt werden.*) Daß eine Schule nicht über 40, und nicht unter 15 Schülern zähle, ist eine Mitbedingung für ihre Normalität. 5. Classification der Schüler. Das schulpflichtige Alter beginnt mit den: sechsten Lebensjahre und endigt nach dem zurückgelegten vierzehnten. Die Aufnahme (und Versetzung) geschehe alljährlich ausnahmsweise halbjährlich — nur einmal, etwa nach Ostern (und eventuell Michaelis), da die Thätigkeit des Lehrers sonst nur unnützer Weise erschwert und von geringen, Erfolg sein würde. Da Kinder von verschiedenen, Alter die Schule zu gleicher Zeit besuchen, so ist der Lehrer genöthigt, sie in Abtheilungen zu bringen, die er entweder einzeln oder combinirt unterrichtet. An, natürlichste» ist es, drei Abtheilungel, zu bilden, und zwar die unterste vom 6. bis zum 8., die mittlere vom 3. bis zum 12., und die oberste von, 12. bis zum 14. Jahre. — Daß diese Zahlenangabe bei vorzüglich begabten oder auch sehr unfähigen Schülern nicht immer eingehalten werden kann oder darf, versteht sich vonselbst. — Eine Schule in mehr als drei Abtheilungen zu spalten ist sowohl dem Unterrichte, als der Handhabung der Disciplin nachteilig und mithin didac-,' tisch verwerflich. r ' 6. Mljere Begründung. Der gesammte Lehrstoff kann füglich unter drei Kategorien gebracht, werden: das elementarische, das formale und reale Wissen. Die beiden ersteren verhalten sich zu der letzteren wie Mittel zum Zweck. Die elemeu-u