Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 15 (5.9.1860)
- Date
- 1860-09-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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180 licher Bedeutung gebraucht.hat, nämlich'Dienst des fremden, fremdartigen Willkürlichen (ksiuiniuruu im Hebr. gleich Neutr. im Deutschen); so ist derselbe im vollen Rechte -invi -p 2'^-r. — Jetzt noch ein Curiosum. Der löbl. Vorstand hat die sicherste Bürgschaft, daß alle diese Einrichtungen keineswegs gesetzwidrig sein können, weil sie auch in der Gemeinde bestehen, welche einen — Rabbiner Löw an ihre Spitze berufen. Warum laßt Ihr Eure Kinder beschneiden, das Gegentheil kann doch nicht gesetzwidrig sein, da eine zu Grabe getragene Gemeinde in Pesth, die Hrn. Einhorn berufen hatte, solches thatsächlich eingeführt hatte? — Den Schluß endlich bildet eine kleine Laienpredigt; da nämlich die hohe Negierung unsere bürgerliche Stellung nach Außen so sehr zu verbessern gesucht, so dürfen auch wir nicht unterlaßen, unsere religiöse Angelegenheit gehörig zu ordnen, und alles Änstandswidrige daraus zu entfernen." Ich habe hieraus drei Dinge zu bemerken: 1) Die hohe Regierung hat unsre bürgerliche Stellung verbessert, weil sowohl unsere relative staatsbürgerliche Bildung, als auch ganz besonders unsre Confession, wie sie ist, und seit Jahrhunderten gewesen ist, dieser unsrer engern Mitgliedschaft des Staates gemäß ist. 'Wir haben in jüngster Zeit gesehen, welche fast unglaubliche Zugeständnisse die gerechte und gnädige Negierung der Augsburgischen Confession und deren autonomen Cultusreglung gemacht hat. Ja, darin besteht eben die Erleuchtung des Jahrhunderts, daß man von der lächerlichen Asterbildung zurückkömmt, als habe sich irgend eine Confessio^ ihrer speciftschen Ceremonien zu schämen. Wir sollen gerade unsre höhere bürgerliche Stellung dazu benutzen, uns als Juden und nicht als Affen, die jeden Augenblick sorgsam nachschauen, was Andere von ihnen denken und sprechen, unserer staatsbürgerlichen Stellung würdig zu zeigen, wie dies in Holland und England schon lange der Fall ist. 2) Unsere religiösen Angelegenheiten sind auf Grundlage des Ritualcodex so gehörig geordnet, wie sich, dessen keine Confession wenigstens mehr rühmen kann. 3) Wir haben in unserem Cultus durch- ' aus nichts Anstandswidriges, und Alles, was daran grenzt und innerhalb der rituellen Vorschrift entfernt werden darf, ist an den meisten Orten schon längst entfernt worden. — Wir sind nun mit dem Vor- Vorstande zu Ende. Ich bitte Dich, lieber Leser, nur nicht zu glauben, daß alle Gemeindevorstände in Ungarn solcher Gesinnung (?) seien, daß sie sich durch solche literarische Produkte-zu verewigen suchen. Diese befinden sich G:-st D. in einer sehr kleinen Minorität. - - - -- ' Faktische Schlußbemerkung. Vor einiger Zeit haben 80, sage achtzig Gemeindemitglieder, wie dies in Nro. 6 des Israelit sehr richtig angegeben, gegen das Vorgehen des Vorstandes protestirt. So viel über das Vertrauen, das der löbl. Vorstand genießt. Wir haben schließlich noch einige kleine Gänge mit der Redaction des Ben Chananja in Rücksicht auf deren „Nachbemerkung" zu machen.*) Dieselbe meint, daß die von ihr sogenannten neuorthodoxen , deutschen Romantiker in Ungarn für Dinge in die Schranken treten, zu deren Gunsten sie in Deutschland kaum ein Wort zu reden wagen dürften. Dieselbe befindet sich dabei in großem Jrrthume. Es gibt im Gegentheile in Deutschland Gemeinden, wo man heute vielmehr für solche Dinge als vor 10 Jahren in die Schranken treten kann. Wir müssen nämlich die Nedaction des B. CH. zur Steuer der Wahrheit darauf aufmerksam machen, daß es dort mehrere Gemeinden gibt, welche heute weit mehr zu „reden wagen dürfen" als vor 10 Jahren, wo die „geistige Knechtung" der „reinen Gottesverehrung" noch allmächtig und sinnbethörend war. <So z. B. die orthodoxe Gemeinde in Frankfurt a. M., so die isr. Religionsgesellschast zu Mainz. So würden sicherlich in vielen Gemeinden Bayerns, Preußens, Hannovers, Kurheffens und anderen mehr, ähnliche Uebergriffe des Vorstandes ähnliche Folgen nach sich ziehen; ja noch mehr, ich muß die wohllöbl. Redaction des B. CH., im Vertrauen darauf aufmerksam machen, daß es einigen Nabbinen Ungarns ernstlich darum zu thun ist, den Gemeinden dieses Kronlandes die traurige Durchgangsperiode, welche so viele Gemeinden Deutschlands an den Rand des Abgrunds gebracht, bis sie sich nach sehr bittern Erfahrungen zu einem Bessern ermannten, zu 'ersparen; was ihnen auch G. s. D. zu gelingen scheint. — Die Redaction des B. CH. räth' dem Hrn. Rabb. vr. G. zur Nach-