Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 14 (1920)
- Issue
- 8 (27.2.1920)
- Date
- 1920-02-27
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 8 Anleihedauer 60 Jahre. Auf Grund des Gesetzes vom 23. Jänner 1920, St.-G.-Bl. Nr. 42, betreffend Kreditoperationen, wird eine Iprozentige österreichische Losanleihe 1920 unter den unten angegebenen Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Losanleihe gelangt in vollkommen gleichartigen Blocks, umfassend je 400.000 Stück Lose, das Stück zu 1000 Krönest, zur Ausgabe. Die Anzahl der Blocks wird auf Grund des Zeidmungsergebnisses ermittelt und festgestellt werden. i Bedingungen der Anleihe. v Für jeden Block gelten folgende Bestimmungen: Der Block umfaßt 400.000 Lose zu 1000 Kronen, eingeteilt in 4000 Serien, bezeichnet mit den Nummern 1 bis 4000. Jede Serie umfaßt 100 Lose, bezeichnet mit den Nummern 1 bis 100. Jedes Lös trägt die Bezeichnung des Blocks mit den Buchstaben A. B. C, . . .. der Serie und der Nummer. Es gelangen auch Fünfteilose zu 200 Kronen zur Ausgabe; die Bezeichnung der Unterteilung erfolgt durch Beisetzung einer römischen Ziffer (I, II, III, IV oder V). Die Lose lauten auf Inhaber, sind vom 1. März 1920 -datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des Staatssekretärs für Finanzen und die Gegenzeichnung des Präsidenten des Staatsrechnungshofes. Die Lose werden mit vier Prozent vom.Nennwert für das Jahr verzinst Die Zinsen werden halbjährlich am 1. März und 1. September eines jeden Jahres, erstmalig am 1. September 1920, im nachhinein ohne Abzug einer Rentensteuer durch die Staatszentralkasse in Wien ausbezahlt. Die Lose sind mit Zinsscheinen, deren erster am 1. September 1920 fällig wird, und mit einem Emeuerungsschein versehen. Mittels dieses Erneuerungsscheines «wird nach Ablauf des Zinsscheinbogens der Umtausch der noch unverlosten Stücke gegen gleichwertige, mit anschließend fortlaufenden Zinsscheinen versehene Lose derselben Bezeichnung erfolgen. Die Verzinsung erlischt mit dem ersten Tage desjenigen Monates, in welchem das Los aufhört an den Verlosungen teilzunehmen. Gewinnverlosungen finden während der gesamten Anleihedauerbei der Direktion der Staatsschuld am ersten Werktage der Monate März, Juni und September, das erstemal am 1. September 1920, das letztemal am 2. Juni. 1980, nach folgendem Gewinnpläne statt: Gewinnplan. Während der ganzen Anleihedauer (1920 bis 1980) werden ausgelost: Am 1. März:. Am 1. September: 1 Gewinn ZU . . . 2 Gewinne ä 50.000 K 5 „ 20.000 .. 11 so „ 4.000 .. 180 „ „ 2.000 250 Gewinne 1,000.000 K 250.000 .. 100.000 .. 100.000 „ 110M0,„ 200.000 .. 360.000 „ 2,120.000 K 1 Gewinn zu ... 1 ,, ,, ... ' ' ff *• ... 5 Gewinne ä 20.000 K 12 „ „ 10.000 „ 50 „ „ 4.000 „ 180 „ „ 2.000 „ 250 Gewinne .... 1,000.000 K 500.000 „ 100 t O0 „ 100.000 ... 120.000 „ 200.000 .. 360.000 ., 2,380,000 K Am ersten Werktage des Monates Juni (das erstemal 1. Juni 1921, das letztemal 2. Juni 1980) wird ein Gewinnzuschlag von 500.000 Kronen «ausgelost, an dessen Auslosung die 500 Losnummern teilnehmen, auf die bei den letzten zwei Ziehungen ein Gewinn von mindestens 2000 Kronen entfallen ist Behufs Teilnahme an dieser Auslosung Wird zu jedem dieser 500 Lose bei Auszahlung des Gewinnes ein auf den Jnhaber lautender Gewinnschein ausgegeben. . ’ - Außerdem werden ausgelost: In den Jahren 1921 bis einschließlich 1930 am 1. Juni: 4000 Gewinne zu 1000 K.... 4,000,000 K in der Weise, daß eine der Nummern 1 bis 100 gezogen wird und in sämtlichen 4000 Serien jenes Los gewinnt, dessen' Losnummermit der gezogenen. Nummer übereinstimmt In den Jahren 1930 bis 1980 am 1. März, bzw. 1. September die nachstehenden Gewinne zu 1200 Kronen: , Jahr Gewinne Jahr Gewinne Jahr Gewinne Jahr j Gewinne Jahr | /Gewinne Jahr Gewinne 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1038 1939 1.350 2.700 2.900 2.900 3.100 3.100 3.300 3.500 - 3.500 3.700 Übertra 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 LK 30050 3.900 3.900 4.100 4.300 4.500 4.700 4.700 4.900 5.100 Ubertra 1949 1950 1951 1952 1953 1054 1955 1956 " 1957 g 70.150 l 5300 5 500 5.700 5.900 6.100 6.500 6.700 6.900 7.100 Ubertra 1958 1959 1960 1961 1952 1953 1964 1965 1966 ig 125.850 7.300 7.700 7.900 . 8.100 8.500 8.900 9.100 9.500 9.9,0 Ubertra 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 ig 202.750 10.300 10.500 10.900 11.300 11.700 12.100 12.500 13.100 13.500 Ubertn 1976 1977 1978 1979 1980 ig 308.650 13.900 ' 14.300 14.900 15.300 17930 Fürtrag 30.050 Fürtrag 70.150 Fürtrag 125.850 Fürtrag 202.750 Fürfrag 308.650 Stimme 375.000 - Gezogen werden: Die Gewinne des Jahres 1930 alle am 1. September, der Jahre 1931—1979 je zur Hälfte am 1. Mär <v und 1. September und d. J. 1980 alle am L März. Die ausgewiesene Anzahl der Gewinne von 375.000 ergänzt sich durch die laut Gewinnplan in die Jahre 1930—1980 fallenden höheren Gewinne um jährlich 500, somit um 25.000 auf 400.0U0. Die bis einschließlich Juni 1930 gezogenen 45.000 Lose scheiden nicht ans, sondern nehmen weiter an den Verlosungen teil; nach dem Juni 1930 gP7og«n<» Lose hören mit dem Tage der Ziehung auf, an den Verlosungen' teilzunehmen. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt_am ersten Werktage des der Ziehung nachfolgenden Monates durch die Staatszentralkasse in Wien, wobei rücksichtlich der in den Ziehungen bis einschließlich Juni 1930 .ausgelosten Gewinne die Auszahlung auf der ersten Seite des Loses ersichtlich gemacht, rücksichtlidi der in den späteren Ziehungen ausgelosten Gewinne das Los samt den noch aushaftenden, am Ziehungstage noch nicht fälligen Zinsscheinen eingezogen wird. Der auf fehlende Zinsscheine entfallende Zinsenbetrag wird von der auszuzahlenden Summe abgezogen. Der Gewinnzuschlag wird gegen Einziehung des Gewinnscheines ausgezahlt . Der Anspruch aus den Losen erlischt durch Verjährung in Ansehung der Zinsen binnen sechs Jahren, in Ansehung der Gewinne binnen 30 Jahren vom Fälligke?tstagÄjn. - ' Gemäß § 1, Absatz 2, aes Gesetzes vom 23. Jänner 1920, St.-G.-Bl. Nr. 42, sind die Gewinne ohne jeden Abzug von Steuern und Gebühren und in die Vermessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht einzubeziehen. ' Die Lose sind bei der Oesterreichisch-ungarischen Bank als Staatspapier belehnbar. 11. Zeichnungsbedingungen. Vom Nominalbeträge der gezeichneten Lose ist die Hälfte in barem, die Hälfte in kontrollbezeichneten Stücken der II Kriegsanleihe oder ebensolchen 'Schatzscheinen der IV. bis VIII. Kriegsanleihe zum Nennwerte zu erlegen. Statt des Barbetrages kann auch kontrollbezeichnete J. österreichische Kriegsanleihe vom Jahre 1914 zum Nennwerte erlegt werden. . . A ..... J , Die einzuliefernden Stücke der Kriegsanleihen sind mit allen noch mcht fällig gewordenen Zinsscheinen zu erlegen. Die auf den 1 April 1920 berechneten Stückzinsen der einzuliefernden Kriegsanleihen sowie die ebenfalls auf den 1. April 1920 zu berechnenden 4prozentigen Zinsen des durch Kriegsanleihen gedeckten Nennwertes der gezeichneten Stücke weiden gegenseitig verrechnet Der Gegenwert ist bei der Anmeldung auf einmal zu entrichten. Die Zuteilung erfolgt nach Ermessen des Staatsamtes für Finanzen. Zeichnungen auf geschlossene Serien (zu 100 Losen) werden entgegengenommen. Kleine Zeichnungen von 1—10 Stück werden vorzugsweise berücksichtigt. Ueber Wunsch des Zeichners können die von ihm gezeichneten Lose auf seinen Namen ausgestellt werden. In diesem Falle wird die Kontrolle der Ziehungen und die Ueberweisung der fälligen Zinsen und ausbezahlten Gewinne im Wege der Postsparkasse besorgt. Diesbezügliche Wünsche sind unter Benützung des bei den Zeichenstellen aufheg^fiden Formulares bekanntzugeben. Solche Lose können über Wunsch des Eigentümers jederzeit gegen Inhaberlose umgetauscbt werden. . . ■ .. . Die Zeichenstellen müssen für jene Zeichner, welche Kriegsanleihe für die Anschaffung von Losanleibestücken erwerben wollen, die im.nichtamtlichen Teile des Wiener Kursblattes enthaltenen inoffiziellen Tageskurse der für die Abstattung des Zeichnungspreises in Betracht kommenden Kriegsanleihen durch Anschlag ersicbtlich machen. ■ .. ■ Die Zeichnung beginnt am 26. Februar 1920 und wird am 24. Marz 1920 geschlossen. Zeichnungen können bei nachstehenden Stellen erfolgen: Postsparkassenamt Wien und die Postämter^ als Sammelstellen, sämtliche Staatskassen und Steuerämter, Oesterreichlsch-ungarische* Rank Hauotanstalt Wien, deren Filialen in Oesterreich. Anglo-Oesterreichlsche Bank Wien, Wiener Bank-Verein Wien, Allgemeine Öesterr. Bodenkreditanstalt Wien. Zentralbank der deutschen Sparkassen Wien, Oesterreichische Kredit-Anstalt für Handel und Gewerbe Wien, Allgemeine Deponien Rank Wien Niederösterreichische Eskompte-Gesellschaft Wien. Oesterreichische Länderbank Wien, Bank- und Wechselstuben-A.-G. „Merkur“ Wien Bankhaus S M. v. Rothschild Wien, Union-Bank Wien. Allgemeine Verkehrsbank Wien. Bank für Oberösterreich und Salzburg Linz, Bank Kr Tirol und Vorarlbero Innsbruck, Oesterreichische Industrie- und Handelsbank Wien, Steiermärkische Eskompte-Bank Graz, Wiener Kommerzial- Bank Wien, Wiener Lombard- und Eskompte-Bank Wien und die Zweiganstalten dieser Bankinstitute während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden. 7^1fpmmgpn können auch durch Vermittlung anderer Banken, der Geschäftsstellen der Klassenlotterie sowie der Sparkassen. Versicheningsgesellschaften. Kreditgenossenschaften und ihrer Verbände, ferner der Privatbankiers erfolgen. Der Staatssekretär für Finanzen: Wien, am 20. Februar 1920. Dr, Reisch m. p. IlTiTintmhnr Alexander 6*Ber. verantworfiiefaer Redakteur David NebrazaM — Brack von Ignatz Spitz & Söhne, Wies. IL. Rebertcuse t.