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Jüdische Zeitung · 1920-01-16 · 3 (16.1.1920) · page 1

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
14 (1920)
Issue
3 (16.1.1920)
Date
1920-01-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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XLV. Jahrgang Nr. 3 National-jüdifches Organ Redaktion and Administration: Wl» ll.f Taborstrnße I?em«oreeber Nr. 44038 a. 43319 Mit der Beilage. „Der jfldische Nationalfonds“ Freitag! den 16. Jänner 1920 Bezegepnls: Vierteljährig 13 A ganxj. 50 K, Eintelnnmmer 1 K Peetsparkasaenkonto 133.404 DasGhetto auf Kriegspfaöen Die Wiener jüdische Assimilation in ihrer klebrigsten Gestalt gibt doch noch von Zeit zu Zeit Lebenszeichen von sich. Vereine, die längst jeden Daseinsgrund eingebüßt haben, werden durch den Haß gegen die in immer stärkerem Tempo fortschreitende jüdischnationale Entwicklung . galvanisiert und suchen durch etliche Zuckungen, die kürzer oder länger andauern, Leben vorzutäuschen. Die „O esterreich ische israelitische Union“ besteht noch. Wer' daran zweifeln wollte, sei auf das untenstehende Rundschreiben der „Union“ verwiesen. Die „Union“ besteht und „arbeitet". Beweis dafür selbiges Rundschreiben. Zwar weiß niemand, was die Vereinigung der alten Herren aus dem jüdischen Diluvium heute, da es ein als politischer Faktor in der großen Welt anerkanntes national organisiertes Judentum und in Deutschösterreich einen jüdischen Nationalrat. einen jüdischen Abgeordneten, jüdische Gemeinderäte 'und andere mit öffentlichen Funktionen betraute Mandatare gibt, noch will, man versteht nur, daß Siegfried Fleischer, der alte Unionsekretär und erprobte Sturmläufer gegen alle jüdische Entwicklung, einen Posten braucht und darum Vereinsbeiträge sammelt. Herr Fleischer, ist der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht. Alles hat sich geändert, nur Siegfried Fleischer ist sich gleich geblieben. Er ist älter, aber nicht sympathischer geworden. Die „Union“, bzw. ihr Sekretär brauchen dringend ein Betätigungsfeld. So will man also die Rückzugsgefechte der Assimilation durch Scheinangriffe maskieren und beginnt eine_ Hetze, die mit Verdrehungen iind Entstehungen nicht spart, gegen die jüdischnationale Forderung nach gesetzlicher Anerkennung der jüdischen Nation. Im folgenden veröffentlichen wir ein Rundschreiben, das die „Union“ an die Kultusgemeinden der deutschösterreichischen Provinz versendet und im Anschluß daran das Zirkular des jüdischen Nationalrates an die Kultusgemeinden. Die klaren Darlegungen des jüdischen Nationalrates entheben uns jeder weiteren Erörterung: Das Rundschreiben der „Union“. Geehrter Kultusvorstand! Die jüdischnationale Partei erstrebt die Anerkennung einer jüdischen Nation in der Republik Oesterreich und die Errichtung eines besonderen Judenkatasters. Unter Berufung darauf, daß die Juden selbst eine solche Ausnähmsstellung verlangen, hat die christlichsoziale Partei bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der in der Nationalversammlung eingebracht werden soll und in welchem die Anerkennung der jüdischen Nation, die Verweisung aller Juden, selbst der getauften, in einem Zwangskataster, die Ausschließung der Juden von allen öffentlichen Aemtem, die Zulassung der Juden zu den öffentiichen Schulen von der Volksschule bis zur Hochschule nur nach Maßgabe ihres perzentuellen Verhältnisses zur Gesamtbevölkerung, der numerus clausus für jüdische Advokaten, Aerzte und Lehrpersonen und die Nichterteilung von Gewerbekonzessionen an Juden festsetzt * Die vereinigten antisemitischen Parteien Tirols haben am 30. November im Innsbrucker Stadtsaale in Anwesenheit aller Abgeordneten eine Resolution beschlossen, welche folgende Forderungen enthält: 1. Erklärung der Juden als Nation. — Ausdjücklich wird hiebei darauf verwiesen, daß der jüdischnationale Abgeordnete Robert Stricker selbst in der Nationalversammlung diese Forderung erhoben hat . . . 2. Das strengste Vorgehen bei Erteilung des Heimätsrechtes an die Juden. 3. Verweigerung von Gewerbekonzessionen und Gewerbeberechtigungen an Juden. 4. Unzulässigkeit des Ankaufes von Grund, Boden 'und Häusern durch Juden, Unzulässigkeit jeder Vermittlung durch Juden. 5. Verweigerung der Aufnahme von Juden m die neue Armee. 6- Einschränkung des jüdischen Elementes in Schul- und Bildungswesen nach Maßgabe der Prozentualität. 7. Oeffentliche Beamte, Advokaten und Aerzte jüdischer Nationalität haben ihrer Anzahl nach im Verhältnis der jüdischen zur arischen Bevölkerung zu stehen. 8. Vom Richterstande, von der Staatsanwaltschaft und von der öffentlichen Verwaltung des Staates" sind Juden überhaupt ausgeschlossen. Die Gesetzwerdung dieser Forderungen, deren Voraussetzung die von den Jüdischnationalen zusammen mit den Christlichsozialen und Deutschnationalen angestrebte Anerkennung einer jüdischen Nation wäre, würde nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte der österreichischen Juden vernichten, sondern sie auch dem völligen wirtschaftlichen Ruin preisgeben. Wir erachten es daher für unumgänglich notwendig, daß angesichts der bei den derzeitigen Parteiverhältnissen in der Nationalversammlung naheliegenden Gefahr alle Kultusgemeinden des österreichischen Staatsgebietes ohne Verzug Eingaben an die Staatskanzlei, Wien, 1. Bezirk, Herrengasse 7, richten, in welchen sie sich mit der größten Entschiedenheit gegen die Forderung nach Anerkennung einer besonderen jüdischen Partei verwahren und die Erklärung abgeben, daß sie die diesbezüglichen Bestrebungen der jüdischnationalen, christlichsozialen und deutschnationalen Parteien, insbesondere aber die Forderung nach Anerkennung einer jüdischen Nation in Oesterreich auf das schärfste zurückweisen. Wir bitten Sie, diese für Sein und Nichtsein der österreichischen Judenschaft bedeutende Aktion sofort einzuleiten und uns über Durchführung unserer Anregung so rasch als möglich berichten zu wollen. Mit vorzüglicher Hochachtung: Oester reichische israelitische Union. Der Vizepräsident: Der Sekretär: gez. Dr. 0 r n s t e i n. gez. Fleischer. Das Rundschreiben des jüdischen Nationalrats. Die „Oesfcerreichische ■ israelitische Union“ hat an die Kultusvorstände in Deutschösterreich ein Zirkular gerichtet, in welchem zu einem Protest gegen die Anerkennung der jüdischen Nationalität aufgefordert — . ..... —...—........ .... Wenn wir uns mit diesem Schriftstück beschäftigen. so geschieht es nicht, weil wir dem genannten Verein, weicher in den letzten für uns Juden s) schweren und verantwortungsvollen Zeiten nicht das geringste Zeichen seiner Existenz gegeben und nicht das Geringste für die Judenheit geleistet hat, irgend eine politische Bedeutung beimessen, sondern weil wir diesen, wie jeden Anlaß gern benützen, um uns klar und unzweideutig über unsere Forderungen und Ziele auseinanderzusetzen und falsche Vorstellungen zu berichtigen. wo wir den Willen, sich aufklären zu lassen, voraussetzen können, wie es ja bei den geehrten Kultusvorständen wohl der Fall ist. Bei den Herren Funktionären von der „Union“, welche die Zirkulare versandt haben, ohne daß irgend eine Bewegung, ja auch nur irgend eine Organisation hinter ihnen stände, können wir diesen guten Willen allerdings nicht voraussetzen, sie wissen ganz genau, daß die Behauptung, die jüdischnationalen Forderungen deckten sich mit antisemitischen und müßten eine Beeinträchtigung der Staatsbürgerrechte zur Folge haben, für jeden rechtlich Denkenden hundertfach widerlegt und durch die politischen Ereignisse der letzten Zeit — besonders durch die Friedens Verträge — ad absurdum geführt ist. Trotzdem versuchen sie. neuerlich mit diesem Argument auf die Kultusvorsrtände zu wirken, um auf diese Weise ihren politfschen Bankerott zu verschleiern und sich wieder irgend eine Beachtung zu verschaffen. Z^ök»em Behufe werden gegen die Juden gerfclolksversammlungsbeschlüsse und PafteiptjöieKtej welche angeblich mit Berufung auf die' nfdx&hnationalen Forderungen begründet werden," ■ aufgebauscht und sensationell aufgemachf, obwohl doch nur böser Wille oder vollkommene ‘politische Ahnungslosigkeit übersehen kann, daß es sich dabei entweder um Nichtigkeiten oder um Erfindungen handelt. Oder soll man die törichten, gegen die Juden gerichteten Resolutionen der Innsbrucker Versammlung wirklich zum Gegenstand einer ernsthaften politischen Erörterung nehmen? Zwischen solchen die antisemitischen Gelüste der Massen für den Augenblick befriedigenden Versammlungsbeschlüssen und Beschlüssen, in einer gesetzgebenden Körperschaft liegt ein weiter Weg. Tatsächlich enthält auch der im Tiroler Landtag vorgelegte Verfassungsentwurf für Tirol kein Wort von all diesen Torheiten in bezug auf die Juden. So ist es auch müßig, sich mit den Gesetzentwürfen zu beschäftigen, welche die Antisemiten in der Nationalversammlung angeblich planen und vorbereiten sollen. Politisch von Bedeutung ist nicht, ob irgend eine antisemitische Resolution in einer Versammlung angenommen, auch nicht, ob irgend ein antisemitisches Gesetz von jemandem geplant oder selbst eingebracht wurde, auch nicht, ob dabei vielleicht eine Berufung auf die jüdischnationalen Forderungen erfolgt. Alle diese Dinge würden nichts beweiset, als daß der böse Wille der Antisemiten, den Juden wo und wie nur möglich zu schaden, noch immer besteht, woran ohnehin niemand zweiielt, und daß ihnen dabei jeder, auch der nichtigste Vorwand recht ist, was gleichfalls nicht neu und unbekannt ist Von Bedeutung kamt aber doch einzig die Frage sein, ob die Anerkennung der jüdischen Nation wirklich mit einer Minderung der staatsbürgerlichen Rechte verknüpft sein müßte und weiter die Frage, ob die Macht der Antisemiten, den Juden zu schaden, durch diese Anerkennung und durch die jüdischnationale Bewegung überhaupt gestärkt oder vielmehr gehemmt werde. Was die erste Frage betrifft, so wird heute kein redlicher Politiker mehr behaupten dürfen, daß die jüdischnationalen Forderungen irgend eine Beeinträchtigung der Rechte der Juden involvieren. Das Gegenteil ist der Fall So wie die Jüdischnationalen als gute österreichische Staatsbürger ihre Staatsbürgerpilichten voll zu' erfüllen bereit sind, so verlangen sie auch mit allem Nachdruck die volle und unbeschränkte Gleichheit der staatsbürgerlichen. Rechte. Die Anerkennung der jüdischen Nationalität, durch welche eine legitimierte Organisation zur wirksamen und legitimierten Vertretung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden geschaffen würde, wird zum erheblichen Teil gerade auch deshalb gefördert, um durchzusetzen, daß die staatsbürgerliche Gleichheit nicht auf dem Papier bleibt, sondern in die Wirklichkeit umgesetzt wird. Ein staatlicher jüdischer Kataster, mit welchem das Zirkular der „Union“ besonders zu schrecken sucht, ist an sich keine Forderung, die sich notwendig aus der Anerkennung der jüdischen Nationalität ergibt und im Programm der Jüdischnationalen in Oesterreich gar nicht enthalten, am wenigsten als Zwangskataster, da wir auf dem Standpunkte des freien Bekenntnisses zum jüdischen Volkstum stehen. Ein solcher Kataster könnte auch nur als Wahlkurie für politische Wahlen zur Sicherung jüdischer Mandate ln Betracht kommen, hat aber für Deutschösterreich nach Einführung des Proportionalwahlrechtes auch in dieser Richtung an politischer Bedeutung verloren. Eine Prozentnorm in bezug auf Gewerbeberechtigung, öffentliche Aemter, Aufnahme in Unterrichtsanstalten oder gar eine Ausschließung in dieser Richtung könnte aber selbstverständlich weder aus einem jüdischen Kataster und vollends nicht aus der Anerkennung der jüdischen Nationalität gefolgert werden, ebenso wenig, wie aus der Anerkennung der tschechischen Nationalität in Oesterreich, der deutschen in der Tschechoslowakei eine solche Konsequenz gezogen werden könnte. Solche Prozentnormen und Ausschließungen gab es im zarischen Rußland, wo von einer Anerkennung der jüdischen Nation sicher keine Rede war, welche solche Einschränkungen, wenn auch nicht nach bestimmten Prozenten und nicht durch das Gesetz, so doch durch die tägliche Praxis gab es auch im alten Oesterreich, wo die jüdische Nation auch nicht anerkannt war: im neuen Oesterreich wird dagegen umgekehrt die Anerkennung der jüdischen Nationalität Hand in Hand gehen mit der Durchsetzung der vollen staatsbürgerlichen Gleichberechtigung, wonach es bei der Gewerbeausübung keinerlei Einschränkung geben, bei den öffentlichen Aemtern und Berufen nur die Fähigkeit und nicht Nation, Religion u. dgl. entscheiden darf und der Besuch aller Bildungsanstalten, soweit und insolange nicht eine Minorität, also insbesondere auch die jüdische Minorität, besondere Schulen errichten will oder kann, allen Staatsbürgern unbeschränkt wird offen stehen müssen. Den schlagendsten Beweis für diesen Zusammenhang der jüdischnationalen Forderungen mit der Durchsetzung der staatsbürgerlichen Gleichheit bildet der Inhalt der Friedensverträge. insbesondere auch des österreichischen Friedensvertrages und die darin enthaltenen Bestimmungen über den Schutz der Minderheiten, welche die Vertreter der jüdischen Nationalräte in Paris durchgesetzt haben, und zwar* in einer Form, welche die Anwendbarkeit auch auf die Juden zweifellos ergibt. Neben den Kollektivrechten, welche in diesen Friedensverträgen den nationalen und religiösen Minoritäten eingeräumt werden und welche ihnen ermöglichen sollen, Wohlfahrts- und kulturelle Einrichtungen, besonders Schulen unter entsprechender finanzieller Mitwirkung des Staates zu errichten, wobei aber immer nur vcm«*^*^ Rechten, nicht von einem Zwang die Rede werden auch die staatsbürgerlichen Rechten^S^S s den Friedensverträgen in der feierlichsten nji£rOi3?Jil wm

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