Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 12 (1918)
- Issue
- 30 (26.7.1918)
- Date
- 1918-07-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XII. Jahrgang — Nr. 30 Redaktion and Administration: Wien II., Zirkusgasse 33 Fernsprecher Nr. 45-325 Nalional-jüdifches Organ Mit der Beilage: „Der jüdische Nationalfonds“ Wien, Freitag, den 26. Juli 1918 — 17. Aw 5678 Bezugspreis: Vierteljährig 5 K ganzj. 20 K, Einzelnummer 40 h Postsparkassenkonto 133.404 Regierungswechsel .Das Ministerium Seidler ist nach langem, vergeblichem Kampfe gefallen. Es hatte mit der erbitterten Feindschaft aller Nationen mit Ausnahme der Deutschen und der Ukrainer zu kämpfen und hat sich vollends durch die Ausschaltung des Parlaments und das Kokettieren mit dem Oktroy und Verfassungsbruch bei allen demokratisch Denkenden unmöglich gemacht. Der Fall Seidler zeigt wieder einmal die ganze Verzwicktheit des österreichischen Problems, das nur von einem mehr als durchschnittsmäßigen Staatsmann wirklich gelöst werden kann. Es liegt kein Grund vor, daran zu zweifeln, daß DF Seidler den ernsten Willen hatte, einen Weg durch das Dickicht und Gestrüpp dgr unzulänglichen österreichischen Verfassung zu finden. Er war wohl der erste Ministerpräsident, dem es um eine Verfassungsrevision ernst war und der sich der besonderen Verpflichtung zur Lösung der nationalen Frage bewußt war. Nichtsdestoweniger hat es sich gezeigt, daß Seidler seiner Aufgabe nicht gewachsen war und als er sich der volksfeindlichen deutschnational-christlichsozialen Liga in die Arme warf, hatte er rettungslos verspielt. Nach den Grundsätzen der ‘ Herren Wolf, Teufel, Waldner und Wichtel lassen sich die österreichischen Völker denn doch nicht regieren. Daß Herr von Seidler ursprünglich die aufrichtige Bestrebung gehabt hat, sich mit den Völkern auseinanderzusetzen und die Verfassung deT wahren Struktur des Staates anzupassen, hat er uns Juden gegenüber, dadurch bewiesen, daß er einsichtig genug war, mit den Vertretern des jüdischen Volkes über die Forderungen des jüdischen Volkes zu verhandeln und sich über die tatsächliche Sachlage, welche durch allerlei lügenhafte Statistik verschleiert wird, zu informieren. So wie Seidler richtig erkannt hat wird auch jede künftige österreichische Regierung erkennen müssen, daß man über Tatsachen nicht hinweggehen darf und daß es ungeheuerlich wäre, in unserer Zeit, die das Schlagwort vom Rechte der kleinen Völker geprägt hat, die Tatsache der Existenz des jüdischen Volkes in Abrede stellen zu wollen. Dasselbe Problem des neuen Verfassungsaufbaues, das Seidler zu lösen versucht hat, hinterläßt er ungelöst seinem Nachfolger. Da hiebei die gälizische Frage von ausschlaggebender Bedeutung ist, so wird es auch jede künftige Regierung nicht unterlassen dürfen, sich über die Forderungen des jüdischen Volkes, das in Galizien eine nicht unbeträchtliche Minorität bildet, zu informieren und diese Forderungen zu berücksichtigen, wofern eine gerechte Ordnung der Dinge angebahnt werden und nicht neue Herde des Unfriedens in die neue Wohnung eingebaut werden sollen. Da wir einen Staatsmann von überragender Genialität leider nicht haben, so hängt die glückliche Lösung der österreichischen Frage nicht nur vom Ministerium, sondern vor allem von den Völkern ab. Die Völker müssen einsichtig genug sein, ein Zusammenleben im Staate dadurch zu ermöglichen, daß jedes Volk, bei Wahrung seiner gerechten Ansprüche, auf die Unterdrückung aes schwächeren Volkes in irgendeinem Gebiet verzichtet. Leider ist heute genau das Gegenteil der Fall. Jedes einzelne Volk schreit Zeter und Mordio gegen die fremde Unterdrückung dort, wo es selbst in der Minderheit ist; das hindert aber . nicht, daß es in einem anderen Gebiet, wo es die Mehrheit bildet, diese Situation zu kräftiger Unterdrückung der Minderheit ausnützt. Der Abgeordnete Lodgman hat diese Woche im Parlament .selbst darauf hingewiesen, daß die Deutschen sich zwar gegen die Einverleibung in ein tschechisches Böhmen wehren, was sie jedoch nicht hindert, in . Steiermark, die Slowenen iii rücksichtsloser Weise zu vergewaltigen. Jüngst haben die Polen in einem Artikel des „Nowy Kurier Krakowki“ ganz unverblümt den Magyaren ein Bündnis zur gemeinsamen Unterdrückung der Ukrainer angetragen. Dort wird auf die Solidarität der Interessen zwischen Polen und Ungarn hingewiesen und bemrkt, daß eine Stärkung des Ukrainertums .auf dem ehemalig russischen Boden sowie in Ostgalizien für Ungarn die „Gefahr“ der Weckung des nationalen Gefühls unter den Ruthenen Ungarns bedeute. Wenn es sich um Unterdrückung nationaler Minderheiten handelt, so kann man wahrhaftig das klassische Beispiel jenseits der Leitha suchen. Aber die österreichischen Völker werden doch lernen müssen, daß sie sich von einem solchen Nachahmungstrieb fernhalten müssen. Weder die Deutschen noch die Tschechen noch die Polen können in Oesterreich ihr brutales Machtgelüst ausleben, wie es die Magyaren in Ungarn tun — ganz abgesehen davon, daß auch für Ungarn die letzte Stunde noch nicht geschlagen hat. Im Wesen und in der Idee des österreichischen Staates liegt das Zusammenwirken freier, in ihrer nationalen Entfaltung unbehinderter Völker. Das jüdische Volk, welches überall in Oesterreich eine Minderheit ist und: daher nicht einmal in die Versuchung kommen kann, seine territoriale Macht zu mißbrauchen, hat dennoch die Zuversicht, daß auch seine Rechte werden anerkannt werden müssen, da es eine andere Lösung des österreichischen Staatsproblems als durch Anerkennung aller Nationen und durch Schutz der Minoritäten schlechthin nicht geben kann. Die kommende österreichische Regierung wird keine leichte Arbeit haben. Sie kommt wieder zu ungetanem Werk. Aber wenn sie auch vön neuem beginnen muß. so hat-sie doch wenigstens die Erfahrungen in der vorängegangenen Zeit zunutze. Man wird sehen, ob sie aus ihnen zu lernen verstanden hat Das Judengesetz in Rumänien Die „Renaster ea“ veröffentlicht den Wortlaut des Vorentwurfes des Judengesetzes, das im Sinne des Friedensvertrages vor der Ratifizierung erlassen werden muß. Der Vorentwurf kennt wie die übrige rumänische Gesetzgebung das Wort „Jude“ nicht. Das Gesetz wird für Fremde ohne Unterschied der Religion erlassen, die in Rumänien leben und sonst keinem Staate angehören. Zn rumänischen Bürgern werden sie ernannt, wenn sie folgenden Kategorien angehören: 1. Jene, die in diesem Kriege unter den Fahnen standen. 2. Jene, die in Rumänien ansässig sind und von Eltern geboren wurden, die selbst im Lande geboren und ansässig sind. 3. Eltern, Witwen und Kinder auf •dem Schlachtfelde- Gefallener und Gestorbener. 4. Jene, die bis zum rumänischen Kriege zur Armee gehörten. 5. Mobilisierte des Jahres 1916, die nicht einberufen wurden. 6. Jene, die bis zum . Ausbruch des rumänischen Krieges mindestens zehn Jahre im Lande ansässig waren und folgenden Berufszweigen angehören: freie Berufe - auf Grund der Absolvierung von Universitäten des Landes oder vom Staate anerkannten höheren Schulen, Leiter von Betrieben mit wenigstens hundert Arbeitern, Direktoren von Handels- oder finanziellen Gesellschaften mit wenigstens fünf Millionen Kapital. Der Aufenthalt von zehn Jahren zählt vom Beginn der Ausübung der genannten Beruie. 7. Ausgenommen bleiben wegen ehrenrühriger Vergehen und Verbrechen Verurteilte. 8. Frauen, legitime und minderjährige Kinder erhalten das Staatsbürgerrecht des Familienoberhauptes. 9. Der vorige Artikel erhält rückwirkende Kraft für die vor dem Kriege neutralisierten Fremden. 10. Pfadfinder, die mit der Armee in die Moldau gezogen sind, erhalten das Bürgerrecht in dem Jahre nach erlangter Großjährigkeit. Für die Zeit vom 1. September bis Ende des Jahres wird eine Naturalisierungskommission eingesetzt, der die Untersuchung und Feststellung der angesprochenen Rechte obliegt. Die Kommission wird in jedem politischen Bezirk zusammengesetzt aus dem Gerichtspräsidenten •und je einem Vertreter.des Ministeriums des Innern und des Aeußern. Die Kommission fällt ihre Entscheidung innerhalb eines Monats nach Einbringung-des Ansuchens. Der Staatsanwalt kann sich dem' Wünsche nach Naturalisierung widersetzen. Die Kommission entscheidet sodann inner- - halb zehn Tagen, nachdem sie beide Parteien an- ' gehört hat. Beiden Parteien steht das Recht der Berufung an den Kassationshof zu, der endgültig ohne Aufschub entscheidet. Als Nachweise für einen zu Recht bestehenden Anspruch auf Naturalisierung gelten in erster Linie schriitliche Beweise, dann Zeugenaussagen und Mutmaßungen. Wer bis zum ersten November seinen Anspruch nicht gemeldet hat, kann dies beim zuständigen Gericht innerhalb von fünf Jahren nach Kundmachung dieses Gesetzes tun. Weiter wird aus Bukarest gemeldet: Zur Judenfrage erklärt Minister des Aeußern Arian in einem Interview in der „Lumina“, daß jetzt ein Gesetz eingebracht werden wird, das im Sinne des Friedensvertrages die Lösung der Judenfrage unternimmt. Die Regierung hat indessen die Absicht, diese Frage ganz aus der Welt zu schafien; daher werde sich auch die Konstituante mit ihr zu befassen haben. Der Artikel 7 der heu.tigen Veriassuns müsse verschwinden. (Artikel 7 bezieht sich auf die Naturalisation Fremder, als welche der rumänische Staat seine Juden ansieht. Die Naturalisation muß individuell und durch Gesetz erfolgen. Fremde dürfen keinen Landbesitz erwerben.) Minister des Aeußern Arion erklärte auf eine Anfrage im Parlament, daß die Regierung formell die Verpflichtung übernommen habe, dem Lande Reformen zu geben. Das heutige Parlament habe mit dem Friedensvertrag zusammenhängende Gesetze zu beschließen: das Judengesetz und die Amnestie. Auch nachher werde die Regierung nicht jede Reformtätigkeit bis zur Einberufung der Konstituante unterlassen, sondern der Ackerbauminister werde das Gesetz über die zwangsweise Verpachtung von Land, das Großgrundbesitzern gehört, an die Bauern dein Parlamente schon vorher vorlegen. > •* Der rumänische Handelsminister Grigore Cantactizino äußerte sich zu einem Mitarbeiter ,der „Gazeta Bucurcstilor“ über diebeyorstehenden Wahlen für die Handelskammern: Wir wollen bei den Wahlen keine Politik machen. Jetzt, wo wjr im Begriffe sind, der Judenfrage die denkbar weitestgehende Lösung zu geben, halten wir es für notwendig, daß auch jüdische Kaufleute und Industrielle den Handelskammern angehören, um gemeinschaftlich mit den übrigen zur Wiederbelebung des Handels beizutragen. Interpellation der Abgeordneten Dr. Straucher und Genossen, an Seine Exzellenz den Herrn Just'izminister, Dr. Schauer, in Angelegenheit der Beschlagnahme einiger Stellen aus der Nummer 29 der „Jüdischen Z e i t u n‘ g" in Wien vom 19. Juli 1918: In der Nummer 29 der „Jüdischen Zeitung“ wurden von der Staatsanwaltschaft folgende Stellen der Beschlagnahme unterzogen. I. Ausschreitungen in Jaroslau. (Von unserem Berichterstatter.) Die allgemeinenApprovisionierungsschwierigkeiten waren die Ursache von Ausschreitungen und Krawallen, die am 19. Juni 1. J. den ganzen Tag andauerten. Für uns ist es von Wichtigkeit, daß jede solche Hungersnotdernonstration mit einer antijüdischen Hetze verbunden ist." Am 18. Juni hat eine Frauendeputation bei dem Bezirkshauptmann wegen andauerndem Brotmangel vorgesprochen. Die von der Besprechung rückkehrenden Weiber riefelt laut in den Straßen: „Schuld an allem sind die Juden!“ Am nächsten Tage waren die jüdischen Verkaufsbuden das Angriffsziel der enttäuschten und wütenden Menge. Jüdische Geschäfte wurden überiallen. Oeien in jüdischen Bäckereien demontiert — wenn auch in den christlichen viel eher das Brot zu finden gewesen wäre. Die Militärpolizei und die städtischen Sicherheitsorgane waren beschauliche Zeugen der wilden Szenen und man sah einzelne Funktionäre und Personen vom Stande (auch solche, die ein Lehramt ausüben!) Winke und Weisungen geben, wo jüdisches Eigentum zu rauben und zu plündern ist. Die jüdische Jugend und einige beherzte Bürger organisierten eine Selbstwehr, die zusammen mit der auf Befehl des Stationskommandanten einschreitenden Militärbereit'schaft den Ausschreitungen ein Ende setzte. Die jüdische Bürgerschaft, die hier sonst ein höchst philisterhaftes Leben führt und sehr schwer aufzurüt'teln ist, wollte mit sich zu Rate gehen, wie. solche Hetzen abzuwehren sind. Auf Initiative des Herrn Dr. B u c h h e i m. des Präsidenten des zionistischen-Lokalkomitees. würde eine Bürgerversammlung auf Grund des § 2 in die große Synagoge einberufen: sie wurde aus ganz kleinlichen formalen Gründen von der Behörde aufgelöst. Es wäre zu wünschen, daß unsere Bürger trotz dieser Maß-