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Jüdische Zeitung · 1918-04-19 · 16 (19.4.1918) · page 1

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
12 (1918)
Issue
16 (19.4.1918)
Date
1918-04-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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XII. Jahrgang. — Nr. 16 ~jüdifches Organ Erscheint wöchentlich einmal Redaktion: Wien II/2, Zirkusgasse 33 Sprechstunden: Montag bis Freitag von 11— 1 Uhr, Sonnlagvon 11—12Uhr Manuskripte werden, wenn unverlangt, ohne Rückporto n i ch t zurückgesandt Redaktionsschluß Dienstag um 7 Uhr Fernsprech-Hummer 45-3-25 Mit der Beilaqe: Einzelnummer 3G Heller ** Verwaltung: Wien Il/ä, Zirkusg.-33 Geschäftsstunden: Montag bis Freitag von 9—12 u. 3—7, Sonntag von 9—11 Bezugspreise: Ganzjährig K 14.— halbjährig K 7.—, vierteljährig K 4.— Anzeigen und Beilagen nach Tarif Wien, Freitag, 19. April 1918 □ 7. Ijjar 5678 Pestsparkassen-xonto 133.404 Der Jüdische Nationalfonds Itlflülf' Dr. M. Krämer, Caveant consules. — Dr. Straucher, Zur Begnadigung Hilsners. — A. Stand, Almanaeh Zydowaki. — Bundschau. — Zionistische IIIiid.ll« Bewegung. — Ankündigungen. — Berichte. Caveant consules (Zur Heimkehr der jüdischen Flüchtlinge.) Von Dr. Markus Krämer. Es ist nicht die Stunde, Rechenschaft zu verlausen von den verantwortlichen Faktoren, auch den jüdischen, für alles, was in der Frage der Flüchtlingsfürsorge gesündigt und was für die im Lande Verbliebenen getan wurde. Der durch all das. namenlose Leid gesundete Volksinstinkt wird hiefiir zur geeigneten Zeit Rechtfertigung verlausen und. für künftige Zeiten die Wirksamkeit und die Verheißungen der jüdischen Verantwortlichen zu werten wissen. Jetzt aber handelt es ■ sich darum, in letzter Stunde die unerläßlichen Vorkehrungen zu treffen, damit für die Flüchtlinge die Heimkehr vorbereitet werde. Wenn aucii die Verhältnisse für Galizien nicht andere sein .werden, wollen wir uns heute bloß mit dem Schicksal der Bukowina er. Juden befassen. Der historischen Wahrheit zu Ehre wollen wir eingestehen, daß alle bestehenden jüdischen Organisationen, aber auch — mit sehr wenigen Ausnahmen — führende Einzelmenschen versagt haben, als sich Welle auf Welle neuer jüdischer .Massenwanderung in ungastliche neue Heimstätten ergoß. Daß erst nach der dritten Invasion Versuche unternommen wurden, Institutionen zu schaiien, die sich mit der Bukowinaer Flüchtlingsfürsorge befassen sollten. Es sei konstatiert: Es war keine Rede von einer umfassenden jüdischen Organisation, keine Rede von einer. Erschließung produktiver Erwerbszweige für die Heimatlosen, wie es die Juden in anderen Ländern verstanden haben, einzurichten, keine Rede von einheitlichen wirksamen Schutzmaßnahmen für die weithin Zerstreuten. Auch das Barackenlager wird als ewiges Denkmal der Schande unvergeßlich bleiben. Docli das Vergangene mag für heute vergangen bleiben. — Was nun? Wer sorgt dafür, daß die Flüchtlinge iu einer Weise heimbefördert werden, die der Menschenwürde mehr entspricht, als die „Transporte“ auf der Flucht unseligsten Angedenkens, Daß sie ihre Habe mitnehmen können? Wer hat bis heute Erhebungen angestellt, ob die Flüchtlinge ein Heim wiederfinden und wie dieses ausschaut? Wer kann ihnen Rat bezüglich der Repatriierung und des Wiederaufbaues ihrer Wirtschaft erteilen? Erleben wrrc es doch schon heute, daß die meisten nach Czernowitz ziehen und wir vor der gefährlichen Situation stehen, bei allen Schwierigkeiten allgemeiner' Art, eigener Mißgunst und eigener Konkurrenzfurcht zu begegnen, die allen Sünden noch die Krone aufsetzen! Wenn im Volke noch einiges Vertrauen zu seinen Mandataren besteht, so erwartet, es von ihnen, daß wenigstens jetzt geeignete Institutionen geschaffen werden, die den Heinikehrenden Rat und Hilfe bieten sollen. Wir schlagen daher vor: 1. Ohne Rücksicht auf etwaige allgemeine öffentliche Einrichtungen wird in Czernowitz sofort seitens der jüd. Parteileitung ein „J üdisches Fürsorgekomitee für heimkeh.rende Flüchtlinge“ errichtet. Dieses pflegt durch geeignete Organe an Ort und Stelle Erhebungen über den Zustand der Fiüchtlingswohnungen und sammelt Material über die Möglichkeiten des Wiederaufbaues der jüdischen Wirtschaft. In den größeren Städten werden Zweigstellen errichtet. Das Komitee wird mit Vollmachten ausgestattet, für die Flüchtlinge bei allen Behörden zu intervenieren und die klaglose Auszahlung der eventuellen staatlichen Unterstützung sowie der Unterhaltsbeiträge zu überwachen. Die Flüchtlinge sind schon jetzt durch Aufrufe auf dieses Komitee aufmerksam zu machen, damit sie sich mit ihren Wünschen an dasselbe wenden können. 2. Für Flüchtlinge, welche kein Heim mehr haben, ist über ihren Wunsch rechtzeitig die Erlaubnis zum Verbleibe im derzeitigen Aufenthaltsorte zu erwirken und eine in Wien zu belassende jüdische Abteilung des bestehenden *,Bukowinaer Fürsorgekomitees“ hat diesen Flüchtlingen in Verbindung mit dem Czernowitzer Bureau bei der Repatriierung beizüstehen. 3. Lokaikomitees haben für die Unterkunft der Heimkehrenden rechtzeitig Vorsorge zu treffen und den Behörden Vorschläge für ihre Approvisionierung zu erstatten. 4. In Orten, ans denen eine größere Anzahl von Flüchtlingen abreisen soll, haben die Transporte durch Delegierte des Fürsorgekomitees überwacht zu werden und ist auf eine menschenwürdige Hehnbeförderung und eine Ermöglichung der Mitnahme alles Gepäcks zu sehen. 5. Das von uns im Jahre 1916 errichtete Schadenerhebungsbureau ist zu reaktivieren und hat mit seinen Zweigstellen in der Provinz die unentgeltliche Anmeldung der Kriegsschäden entgegenzunehmen. Besonderes Gewicht muß auf die den Laien schwer mögliche Ausscheidung der Fälle von Kriegsleistung gelegt werden, auf Grund welcher sich berechtigte Ersatzansprüche ergeben. 6. Das im Jahre 1916 unter Leitung der Czernowitzer Kultusgemeinde gegründete Armenfürsorgekoni itcc wird reaktiviert und spricht die Subvention seitens der Allianz, besonders des von ihr verwalteten Fonds der jüdisch-amerikanischen Hilisgelder an. 7. Ein Rechtsschutzbureau mit Zweigstellen in» der Provinz hat den mittellosen Flüchtlingen bei Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zur Seite zu stehen. Dies sind in großen Zügen die Richtlinien für die sofort in Angriff zu nehmenden Arbeiten. Es ist in Kreisen der Flüchtlinge“ nicht bekannt, ob derlei in Aussicht genoninieii-isL Ja^yi Czemd" witz konnte es sich sogar ereignen, daß ein Transport Heimkehrender weder mit dem Notwendigsten bewirtet, noch durch Beistcllung von auf privatem Wege nicht aufzutreibenden Fuhrwerken für das Gepäck unterstützt wurde. So abgestumpft ist man schon, daß man Derartiges ruhig hingenommen hat! Die Bukowinaer Judenschaft wurde von den galizischen Brüdern ob ihrer politischen Errungenschaften und ihrer nationalen Selbständigkeit beneidet. Nun heißt es, zu zeigen, daß wir nicht wieder dem Chaos ungerüstet gegenüberstehen, wie wir es zur Zeit der Flucht erleben mußten. Es geht um mehr, als momentane Hilfe für Einzelne. Es geht ums Ganze! Darum, ob die Judenschaft Institutionen schaffen kann, die ihr beim Wiederaufbau ihrer Wirtschaft helfen oder ob jeder Einzelne sich selber und dem blind waltenden Geschick überlassen bleibt. Alle Institutionen können geschaffen werden. Arbeit ist erforderlich und Geld. Geld müssen diejenigen beitragen, denen das Schicksal es erleichtert hat. den Krieg zu ertragen. Und alle diejenigen, welche die Verantwortung iühlen, ob sie Mandatare sind öder nicht, müssen an die Arbeit. Jeder Bukowinaer- Jude wird uns verstehen, warum wir uns der gewiß undankbaren Aufgabe unterzogen haben, auf unsere Unterlassungen hinzuweisen — auch die Verantwortlichen, wenn sie ehrlichen Willen haben. Denn es geschieht in zwölfter Stunde! Caveant consules! Zur Begnadigung fiitsners Von R.-Abg. Dr. Straucher. Wir erhalten vom Abg. Dr. Straucher nachfolgende Ausführungen zum Hilsner-Prozeß. denen wir nicht nur um der Person des Verfassers willen, der sich in 18jährigen unablässigen Bemühungen für die Revision des Prozesses eingesetzt hat. sondern auch wegen ihrer juristischen Bedeutsamkeit gerne Raum geben. Red. Durch kaiserlichen Gnadenakt ist Leopold Hilsner nach Verbüßung von fast 18 Jahren schweren Kerkers begnadigt worden. Aber diese „österreichische Affaire'Vwird und kann nicht zur Ruhe kommen, bis nicht die schreckliche Verurteilung eines Unschuldigen auch positiv rechtlich behoben sein wird. Hierfür bietet das im § 362 der geltenden Straforozeßordnung vorgesehene Rechtsmittel der außerordentlichen Wiederaufnahme des Strafverfahrens die Handhahe. Unerklärlich erscheint es. daß die bisher, und zwar vorerst vom nunmehr verstorbenen Abg. Verband jüdischer Frauen iür Kulturarbeit —- ■■■-!— in Palästina ~ - EINLADUNG - zu der IGNAZ BRÜLL-FEIER Donnerst«:?, den 25. April, ha b 8 Uhr abends im Kleinen Konzerthaussaal. PROGRAMM: 1. Gedenkrede Richard S p c ch t 2. Vier Klavierstücke Marg. L ö w i 1 3. Fünf Lieder Victor Heim 4. Klavierlrio op. 14 Löw it-Kreisier- Steiner (Wiener Triovereinigung) Mitglieder des k. k. Hofopernchores 5. Psalm von Leo Rafaels 3siimmiger Männerchor -ja, Karten von K 10.— bis K L50 bei Kehiendorfer und an der Konzerthauskasse. Des Reinertragnis llteU* dem Banfonds zur Gründung einer Ackerbauschule üir;Ud. MüJchen in Palästina zu. Dr. Ferdinand K r o ti a w e 11 e r. vom Kollegen Dr. Ofner und von mir seit der Verurteilung Hilsners in jeder SSSfon wiederholt an den Justizminister wie auch an die Gesamtrcgierung gerichteten, eingehend begründeten* Interpellationen — zuletzt meine neue Momente und Gesichtspunkte enthaltende Interpellation vom 26. Juni 1917 — unbeantwortet geblieben sind! In einer Zeit, da in Rußland im bekannten B e i 1 i s - P r o z e ß. ungeachtet der erfolgten Freisprechung des angeklagten Bcilis. von aintswezeii die Revisian dieses Strafprozesses, zum Nachweise der gegen Beilis entfesselten Umtriebe in diesem Strafprozeß, ferner der Eruierung des wirklichen Täters und sohin zur unzweifelhaften Feststellung der unbegründeten Anklageerhebung gegen Beilis verfügt worden ist. soll in Oesterreich die von allen Vorurteilsfreien und Unvoreingenommenen seit der Verurteilung Hilsners unablässig geforderte Revision der gegen ihn durchgeführten zwei Strafprozesse — allen Ouertreibereien zum Trotze — nicht möglich sein? Die notorisch und vielfach geäußerten Zweitel über die Schuld des Leopold Hilsner sowie die schweren Bedenken gegen das gefällte Schuldurteil fordern gebieterisch die endliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens gemäß § 362 St.-P.-O. und dies umsomehr, als auf Grund des Akten- und Beweismaterials und der wissenschaftlichen Untersuchungen sich sehr erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der den Strafurteilen zugrundegelegten Tatsachen “ ergeben haben und ergeben müssen. Es gilt nicht nur einen Unschuldigen zu rehabilitieren, es gilt auch einen Fleck von der österreichischen Justiz zu nehmen. Fehlurteile kommen überall ■ und zu allen Zeiten vor — denn die menschliche Justiz ist fehlbar: es darr aber nicht an einem Fehlurteil festgehahen werden. Und die im Wege einer außerordentlichen Wiederaufnahme von einem unparteiischen Gerichte durchzuführenden objektiven Erhebungen und Feststellungen sollen den unzweifelhaften Beweis erbringen, daß in den Strafprozessen gegen Leopold Hilsner Fehlurteile erflossen sind. Dagegen kann und darf sich die staatliche Justizverwaltung nicht stemmen! Ich will in aller Kürze den Tatbestand beider Rechtssachen, nämlich wegen Ermordung der Agnes H r u z a und der Marie Klima darstellen. um das Unbegreifliche der Verurteilung des Leopold Hilsner der Oeffentlichkeit vorzuführen: Ein 19jähriges Mädchen, die Agnes Kruza. ging am 29. März 1899 aus dem Städtchen Po’na durch den nahe gelegenen Wald in das benachbarte Heimatsdori nach Hause und soll daselbst nicht angekommen sein: sie wurde auffallenderweise erst am dritten Tage von ihren Angehörigen gesucht und am vierten Tage in einem Jungwaldgebüsch, ganz nahe am Wege, ermordet aufgefunden. Vor der Auffindung der Leiche'Ienktc sich der Verdacht auf einen bestimmten Mann: doch bevor noch die Untersuchung gegen ihn begonnen hatte, hat die „Ortsmeinung“ aus der breiten Halsschnittwiuidc aui — „rituellen Mord“, von Juden zur Blutabzapfung zwecks Bereitung von Osterbrod begangen. geschlossen. Den hiezugehörigen Juden fand man bald heraus — cs war der arbeitsscheue, beschränkte 23jährige Leopold Hilsner. Da aber Sssinnungsgenossen! La Et Euch Prcpagandamaierial des* i. Z. kosnsnen!

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