Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 12 (1918)
- Issue
- 12 (22.3.1918)
- Date
- 1918-03-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XII. Jahrgang. — Nr. 12 i * Naiional'jüdifches Organ Erscheint wöchentlich einmal Redaktion: Wien II/,, Zirkusgasse 33 Sprechstunden: Montag bis Freitag von 11—1 Uhr, Sonntag von 11—12 Uhr Manuskripte werden, wenn unverlangt, ohne Rückporto nicht zurückgesandt Redaktionsschluß Dienstag um 7 Uhr Fernsprech-Nummer 45-3-25 Mit der Beilage: Der Jüdische Nationalfonds Wien, Freitag, 22. März 1918/9. Nissan 5678 Einzelnummer 30 Heller Verwaltung: Wien n/2) Zirkusg. 33 Geschäftsstunden: Montag bis Freitag von 9—12 u. 3—7, Sonntag von 9—11 Bezugspreise: Ganzjährig K 14.— halbjährig K 7.—, vierteljährig K 4.— Anzeigen und Beilagen nach Tarif Pestsparkassen-Konto133.404 Infinit* Uie Jüdisch-Nationalen und die österreichische Regierung. — Denkschrift der national-organisierten Jüdenschaff an die Regierung: — Für das lllllcl.ll. Recht der rumänischen Juden. — Ballod: Der Zionismus und die Zentralmächte. — Jischub Erez. Israel. — Meldungen zur Palästinafrage.* — Aus dem Abgeordnetenhause. — Bilder aus Galizien. — Evangelisch A. B. — Vertrauensmännertagung. — Ankündigungen! — Ausweis usw. Die Jüdisch-Nationalen und die österreichische Regierung. In drei mehrstündigen Konferenzen, und* zwar am 7. Dezember 1917 und am 12. und 15. März 1918, war den Vertretern der vnationalorganisierten Judenschaft Oesterreichs* Gelegenheit geboten, der österreichischen Regierung die Forderungen der Nationaljuden vorzulegen und sie ausführlich zu begründen. Seitens der Regierung nahmen an diesen Besprechungen der Ministerpräsident Dr. v. S e i d 1 e r und der Minister des Innern Graf Toggenburg, seitens der Jüdischnationalen die Gg. Reichsratsabgeordneter Dr. Benno S t r a u c h e r, Adolf S t a n d, Präsident des. Exekutivkomitees der österreichischen Zionisten, und Ingenieur Robert Stricker, Obmann des Jüdischen Nationalvereines, teil. Unsere Sprecher schilderten den Stand der Bewegung in Oesterreich und gingen sodann auf die einzelnen Punkte des Programmes ein, weiches in nachstehender, an den Chef der Regierung gerichteten Denkschrift enthalten ist. Die Minister bewiesen in .der Debatte lebhaftes Interesse und gaben zum Schlüsse die Erklärung ab, die Forderungen, soweit ihnen* dies möglich sei, wohlwollend zu unterstützen und dahin zu wirken, daß anläßlich der Beratungen über die Reform der österreichischen Verfassung den Vertretern der national gesinnten Judenschaft jederzeit Gehör verschafft werde. Es wäre verfehlt, aus den geschilderten Vorgängen den Schluß zu. ziehen, daß nunmehr unsere Forderungen erfüllt seien. Ehe wir zu diesem Ziele gelangen, werden wir noch hart arbeiten und schwer kämpfen müssen. Aber wir haben doch einen großen Schritt nach vorwärts getan. Wir haben die große Schar unberufener und unverantwortlicher „Ratgeber“ und „Sachverständiger“ in jüdischen Angelegenheiten, welche uns bisher den Weg zu den österreichischen Völkern und zur österreichischen Regierung mit List und Gewalt versperrt haben, beiseite geschoben. Wir haben uns den Weg der direkten Verständigung frei gemacht. Wir brauchen nicht mehr zu fürchten, daß, wie bisher, über das Schicksal des jüdischen Volkes entschieden wird, ohne daß seine berufenen Vertreter auch nur zu Worte kommen. Für diesen Erfolg gebührt unserer Parteileitung Dank und Anerkennung. Denkschrift der national organisierten Judenschaft an die österr. Regierung. ■Der Bestand und das Gedeihen des Völkerstaates Oesterreich erfordern, daß seinen Volksstämmen das Recht auf freie' kulturelle, politische und wirtschaftliche Entwicklung im" ganzen Reiche, also auch dort, wo sie Minoritäten bilden, durch die Verfassung gewährleistet. wirdv Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, die Nationen als Subjekte des öffentlichen Rechtes zu konstituieren und ihnen, soweit dies mit der zentralen Leitung des Staates vereinbar ist, autonome Rechte in allen nationalen Angelegenheiten, insbesondere aber in kulturellen zu übertragen. Für die Zugehörigkeit zu einer so konstituierten Nation ist lediglich diefreie, unbeeinflußtabgegebeneErklärung des Staatsbürgers maßgebend. In Anerkennung dieser Grundsätze fordern die Vertreter der national organisierten österreichischen Judenschaft: 1. Anerkennung der jüdischen Nationalität und Gewährleistung des freien Bekenntnisses zu derselben. Trotz deY verschiedenen* Umgangssprachen bilden die Juden eine nationale Individualität. Bei der staatlichen Volkszählung wurde bisher nur die Umgangssprache aufgenommen und nach dieser — im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erfahrungen — die nationale Zugehörigkeit bestimmt. Dadurch hat man es den österreichischen Juden unmöglich gemacht, sich zu ihrem Volkstume zu bekennen. Sie wurden wie ein herrenloses Gut einfach jenen Nationen zugeschlagen, die jeweils den Verwaltungsrespektive Zählapparat in Händen haben. Das Bekenntnis zur jüdischen Nationalität wirdnichtnurignoriert, sondernauch bestraft. So wird z. B. Hörern, welche sich zur jüdischen Nationalität bekennen, die Aufnahme an die Hochschulen verweigert. (Vor wenigen Wochen in Krakau.) Aber auch dort, wo sichx die Juden einer eigenen Umgangsspräche, der jüdischen, bedienen, wurde das Bekenntnis zu derselben verboten und hart bestraft (Galizien). Durch Aufnahme der Rubrik „Nationalität“ in die Volkszählungsbogen muß dieser unhaltbare Zustand beseitigt werden. EsmußdasfrereBekenntniszur jüdischen und hebräischen Sprache als Umgangs- : spräche gewährleistet werden. Es müssen alle den freien Gebrauch der jüdischen und hebräischen Sprache betreffenden Verbote; und Einschränkungen beseitigt werden. 2. Das Recht der Juden auf ihre Schule, auf Erziehung ihrer Kinder in jüdischem Geiste. , Die Errichtung jüdischer Schulen mit allen Oeffentlich- * keitsrechten aus' öffentlichen Mitteln überall dort, wo das Bedürfnis nachgewiesen wird. Die Leitung und Beaufsichtigung dieser Schulen wird im Rahmen der staatlichen Schulgesetze und unbeschadet der allgemeinen Staatsaufsicht, durch Organe des jüdiscften' Yolkes besorgt. Die österreichischen Juden sind heute gezwungen, ihre Kinder in Schulen zu. schicken, deren Geist in nationaler Hinsicht deutsch, polnisch, böhmisch usw., in religiöser Hinsicht christlich ist. Die jüdische Erziehung in diesen Schulen ist auf einen, was Lehrkräfte, Lehrmittel und Lehrplan anbetrifft, ganz unzureichend ausgestatteten Religionsunterricht beschränkt. Die Kinder werden hiedurch dem Judentum völlig entfremdet und zu haltlosen Menschen erzogen; der größte Teil der österreichischen Judenschaft (besonders in Galizien) verabscheut diese systematische Entjudung seiner Kinder und Hält diese, mit Umgehung des Schulzwanges, von den öffentlichen Schulen fern. Die Folgen sind für die österreichische Judenschaft und für den österreichischen Staat verhängnisvoll. 3. Vertretung der Juden entsprechend ihrer Zahl und ihrer Leistungen im Reichsrate, in den Landtagen und den Gemeindeverwaltungen durch Bildung von jüdischen Wahlkurien und Einführung des Proportionalsystems. 4. Vertretung der Juden in der Reichsregierung durch einen Minister oder Staatssekretär. Ferner Einrichtung von jüdischen Referaten bei aljen Zentralstellen, bei welchen jüdische Angelegenheiten besorgt werden. (Ministerium für Kultus und Unterricht, für soziale Fürsorge usw.) 5. Sofortige Durchführung der den Juden durch die Verfassung garantierten bürgerlichen Gleichberechtigung. Alle den Juden bisher faktisch verschlossenen öffentlichen Dienstzweige (in den Ministerien, Zentralstellen, Landesbehörden, im höheren richterlichen, militärischen; politischen und diplomatischen Dienst) sind jüdischen Bewerbern vorbehaltlos zugänglich zu machen. Insbesondere ist mit dem Systeme, die Taufe als Bedingung zu stellen, beziehungsweise getaufte Juden zu bevorzugen, endgiltig zu brechen. - Bei Erlassung allgemeiner Gesetze ist auf die Eigenart der jüdischen Religion Rücksicht zu nehmen (wie etwa Gestattung der Sabbathruhe an Stelle der Sonntagsruhe usw.). Soweit staatliche Mittel für konfessionelle Zwecke aufgewendet werden, ist der jüdischen Konfession der entsprechende Anteil zu sichern. 6. Konstituierung der jüdischen Nation durch Schaffung eines Reichsverbandes (nationale Kammer) auf Grunddes gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes. 7. Gesetzlichen Ausbau der jüdisch-religiösen Institutionen durch Schaffung eines Reichsverbandes der Kultusgemefnden. Gesinnungsgenossen! Laßt Euch Propagandamaterial des J. Z. kommen!