Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 10 (1916)
- Issue
- 35 (1.8.1916)
- Date
- 1916-08-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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JÜDISCHE ZEITUNG NflTimm -JÜDI5CHE5 DRGRN Mit Beilage: „DER JÜDISCHE NATIONALFONDS“ ■ Ersdrent wödientlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnalme: Wien, II-, Zirkingaaee Nr. 33. — Sprechstunde» ■ tärtiM, von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgestellt. — Aboememenstspreise: Für Oester- _ ■ re ich-Ungarn: Ganziähr. K 10.—, halbiShr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, balbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. ■ | Mk. 3—. Für das übrige Ausland: GantjÜir. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. — Postsparicassenkonto 133.404. — Telephon 45.325. ■ Nr. 35 Wien, Freitag, den 1. August 1916 — 3. Elul 5676. X. Jahrgang. der Regierung zu bestimmen, im Wortlaute abzudrucken, damit unseren Parteifreunden ein selbstständiges Urteil ermöglicht werde. * „Resolution des Vorstandes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde. (Gefaßt in der Plenarsitzung vom 25. Juli 1916.) 1. Die Schaffung einer autoritativen Gesamtorganisation der Juden Oesterreichs wurde von der Kultusgemeinde stets als notwendig, unerläßlich und unaufschiebbar anerkannt, weshalb die Gemeinde durch ihre Vertreter an den zu diesem Zwecke einberufenen Gemeindetagen und Konferenzen ihre Zustimmung zu allen Schrittep gegeben hat, welche zum Zwecke der Erlangung einer solchen Gesamtorganisation vom .Allgemeinen österreichisch-isiael. Bunde“ unternommen wurden. 2. Die Schaffung einer solchen Organisation ist in den letzten Jahren, ganz besonders aber seit Ausbruch des Krieges, unabweislich geworden und eine Aufschiebung der Angelegenheit wäre gegen das Interesse der istaelitischen Glaubensgesellschaft, aber offenbar in noch erhöhterem Maße gegen das öffentlich staatliche Interesse. 3. Die Kultusgemeinde stellt auf dem prinzipiellen Standpunkte, daß eine solche, Organisation einheitlich sein müßte und sämtliche Konländer, also auch Galizien und die Bukowina zu umfassen^hätte. Die Dringlichkeit und staatliche Notwendigkeit der Schaffung einer jüdischen autoritativen Organisation überhaupt, ist jedoch derart groß, daß für den Fall, als Galizien und die Bukowina oder eines dieser Kronländer mit Rücksicht auf die kriegerischen Verhältnisse gegenwärtig in diese Gesamtorganisation nicht eingefügt werden könnte, zunächst eine Organisation mit Ausschluß der infolge der kriegerischen Verhältnisse vorläufig nicht einfügbaren Kronländer ins Leben gerufen werden müßte, jedoch solchergestalt, daß durch das zu schaffende Gesetz der Kultusminister die Ermächtigung erhalte, im gegebenen Zeitpunkte einzelne Kultusgemeinden, die Kultusgemeinden ganzer Provinzen oder Kronländer der Organisation anzugliedern. 4. Der vorliegende Gesetzentwurf für eine sämtliche Kultusgemeinden umfassende Reichsorganisation, an dessen Vorbereitung auch Delegierte der Wiener israel. Kultusgemeinde teilgenommen haben, entspricht im Großen und Ganzen den gegebenen Verhältnissen. 5. Für den Fall der Unmöglichkeit der sofortigen endgültigen Lösung dieser Frage wäre als Provisorrum die Ernennung einer vorläufigen Ver- ^fÄSng der österreichischen Judenschaft mit dem im allgemeinen dem Reicbsverbanbe zugedachten Wirkungskreise zu empfehlen. Dieser provisorischen Vertretung, welche auch bei Mitwirkung an der Ausarbeitung des definitiven Gesetzes zu eventuellen Abänderungsvorschlägen berufen wäre, hätten nach Analogie des § 13 des Gesetzentwurfes, jedoch unter Berücksichtigung der seit Annahme des Gesetzentwurfes durch die Gemeindetage geänderten Verhältnisse anzughhören: Für Niederösterreich und die Alpenländer: Der Präsident und vier vom Vorstande der Kultusgemeinde zu wählende Vorstandsmitglieder der Wiener israel. Kultusgemeinde. Der Vorsteher der israel. Kultusgemeine Graz. Für Böhmen: Der Präsident und zwei vom Vorstande der Kultusgemekide zu wählende Vorstandsmitglieder der Prager israel. Kultusgemeinde. Der Vorsteher der Kultusgemeinde Pilsen, als der zweitgrößten Kultusgemeinde Böhmens. Für Mähren: Der Präsident und ein vom Vorstande der Kultusgemeinde zu wählendes Vorstandsmitglied der Brünndr israel. Kultusgemeinde. Der Vorsteher der Kultusgemeinde Mähr.- Ostrau, als der zweitgrößten Kultusgemeinde Mährens. Für Schlesien. Der Präsident der israel. Kultusgemeinde Troppau. Für Triest und das Küstenland: Der Präsident der israel. Kultusgemeinde Triest Für Galizien: Die Präsidenten und -je -ei» vom Vorstande der Kultusgemeinden zu wählendes Vorstandsmitglied der Kultusgemeinden Lemberg und Krakau, je ein Vorsteher von zwei Kultusgemeinden, welche dem in Aussicht genommenen Landesverbände angehören. Für die Bukowina: Der Präsident und ein vom Vorstande der Kultusgemeinde zu wählendes Vorstandsmitglied der israel. Kultusgemeinde Czernowitz. Der Vorsteher einer der Kultusgemeinden, welche dem in Aussicht genommenen Landesverbände angehören. Ferner die Oberrabbiner beziehungsweise je ein vom Vorstande der nachfolgenden Kultusgemeinden zu nominierenden Rabbiner der Kultusgemeinden: Wien, Prag, Brünn, Graz, Troppau, Triest, Lemberg, Ktakau, Czernowitz. Für den Fall, als wegen der kriegerischen Verhältnisse der vorläufige Ausschluß von Galizien und der Bukowina oder eines dieser Kronländer sich als notwendig erweisen sollte, so wäre für die Gemeinden dieser Kronländer auch im Provisorium von der Ernennung eines Vertreters abzusehen. Der Sitz der provisorischen— gleichwie der definitiven — Vertretung ist in Wien“. Infolge Einrückung der Redakteure kann die nächste^Nümmer erst Freitag, den 15. d. M. erscheinen. Die vorliegende Nummer erscheint daher in verstärktem Umfange. „Jüdische Zeitung.“ Zur Frage des jüdiidien Gemeindetundes. Unter dem Titel „Gefahr in Sicht“ ruft „Non“ in Nr. 32 unseres Bruderblattes „Selbstwehr“ jedermann zum Kampf auf, gegen den vom „Gemeindebund“ empfohlenen Entwurf eines Gesetzes, welches die Schaffung einer autoritativen Gesamtorganisation der österreichischen Juden zum Gegenstände hat. Da wir in unserem Blatte den entgegengesetzten Standpunkt vertreten haben, eine schlechte Organisation sei'noch immer besser als gar keine, glauben wir zur Zerstreuung einiger in der „Selbstwehr“ vorgebrachten Bedenken beitragen zu sollen. So stimmt es vor allem nicht, daß die Antragsteller die Juden Galiziens und der Bukowina aus der Organisation ausschalten wollen. Noch am Gemeindetag vom 4. Mai 1909 waren allerdings die Delegierten der westlichen Großgemeinden, als sich der Widerstand gewisser galizischer Elemente zeigte, froh bereit alle Gemeinden der Ostprovinzen fernzuhalten und nur Dank der erbitterten Gegenwehr der Zionisten wurde damals dieser Streich abgewehrt. Diesmal aber spricht sich der Wiener Kultusvorstand grundsätzlich für eine einheitliche, allösterreichische Organisation aus und will sich nur im Notfall mit einer westösterreichischen begnügen. Freilich wäre die Erwähnung dieses Notfalles besser unterblieben, um so den Ernst des erstbetonten Grundsatzes zu bekräften, doch an einen bösen Willen können wir nicht glauben. Am besten ist es, das Zirkular, welches der Wiener Kultusvorstand an die österreichischen Gemeinden verschickt hat, um sie zur Abgabe eines befürwortenden Gutachtens auf die Anfiage FEUILLETON. Zn Mn Suters neuen BOdiern. Von Ernst Müller. Der Weg zum nationalen Selbstbewußtsein ist innerhalb der jüdischen Nationalbewegung durch zwei Stufen gekennzeichnet, von ■ denen die eine mehr stammlich-allgemeiner, die andere mehr individuell-innerlicher Art ist. Doch bricht aus dunkler Selbsterniedrigung und dumpfer Selbstverlorenheit kraftvoll das Gefühl der eigenen Nationalität empor: 'als ein Gegenstand der Behauptung, des Lebenstrotzes und der Hoffnung. Hier kann es dem Einzelnen nicht mehr genügen, sich in dem in ihm als einem Gfiede der Nation erwachenden Nationalgefühl zu verlieren, er sucht mit seinem individuellen Wesen vorzudringen zu klarem Bewußtsein, mit dem er in sich sein nationales Wesen, mit dem dieses in ihm sich selbst ergreift. Und er nennt in einem veränderten Wortsinn dieses Letztere nationales Selbstbewußtsein. Einer der ernstesten Pfadsucher und Wegweiser für dieses letztere ist Martin Buber, von dem zwei Bücher, beide Sammlungen von Vorträgen und Aufsätzen, in diesem Jahre erschienen sind.*) In Bezug auf diese beiden Bücher gilt die mehr subjektiv als inhaltlich, mehr relativ als absolut gemeinte Unterscheidung, das in dem einen mehr vom ewigen Geiste des Judentums, ln dem anderen mehr von der nach vorwärts ringenden Individualität, und zwar zugleich als Typus untd Vorbild der jüdischen Individualität der Gegenwart zum Ausdrucke kommt. „Die jüdische Bewegung“ umfaßt daher, was die Entstehungszeit des Inhaltes betrifft, in dem Entwicklungsgänge des Verfassers selbst weit« Zeiträume. Sie bringt manche nun schon historisch gewordene Phase unserer Bewegung in Erinnerung, wie sie andererseits die noch unausgesprochene und ungeklärte Aktualität des Augenblicks in' Worte zu fassen versucht. Die ersten Reden und Aufsätze stammen aus jener Zeit, da das Wort „Jüdische Renaissance“ zum erstenmale geprägt wurde und die ganze zaubervolle Unbestimmtheit des Unbe¬ *) „Die jüdische Bewegung.“ Jüdischer Verlag, Berlin. „Vcm Geist des Judentums.“ Verlag Kurt Wolff, Leipzig. grenzten noch in sich trug. Sie selber zielt auf die Universalität eines neuerwachsenden schöpferischen nationalen Lebens. Damit steht sie mitten in der neuen „national-internationalen“ Kulturbewegung der Welt, deren Triebe sich für Buber in folgender Weise darstellen: „Wir leben in einer Zeit, .die eine Epoche der Kulturkeime einzuleiten scheint .... Nicht der Besitzdrang und die territoriale Expansivkraft der Nationen will sich nun auslebcn, sondern ihre individuelle Nuance. Es ist eine Selbstbesinnung der Völkerseelen. Man will die unbewußte Entwicklung der nationalen Psyche bewußt machen; man will die spezifischen Eigenschaften eines Blutstammes gleichsam verdichten und schöpferisch verwerten“ („Jüdische Renaissance“). Auf der „Wiedergeburt des Schaffens“, des Schaffens überhaupt, liegt der Nachdruck, indem hei vollem Miterleben der allgemeinen Zeitbewegung doch erst das Eintauchen in die dunkle Gewalt des eigenen Blutes die Kräfte erzeugt, die notwendig sind, um zum eigenen Werke zu reifen. Aus Art und Schöpfungen jüdischer Künstler, ihren Motiven und ihrem Stil, glaubt Btiber die Berechtigung zu entnehmen, von dem allmählichen Erwachen einer „jüdischen Kunst“ die stärkste Offenbarung einer neuen jüdischen Kultur zu