Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 10 (1916)
- Issue
- 17 (28.4.1916)
- Date
- 1916-04-28
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17_ __ JODISCHE ZEITUNO___Seile 7 PROSPEKT. IV. österr. Kriegsanleihe ^Steuerfreie 5y2% nmortisuble Staatsanleihe und steuerfreie 5^% Staatssdiafssdieine. KUNDMACHUNG. Auf Grund der kais. Verordnung vom 4. August 1914, R. G. Bt.Nr. 202, betreffend die Vornahme von Kreditoperationen zur Bestreitung der Auslagen für außerordentliche militärische Vorkehrungen aus Anlaß der kriegerischen Verwicklungen, werden als Vierte österr. Kriegsanleihe I. eine vierzigjährige steuerfreie S%% amortisable Staatsanleihe und . \ II. steuerfreie S%%9 am 1. Ouni 1923 zurüthzahlbare Staatssdiatzsdieine ausgegeben. Der Gesamtbetrag der Kriegs-Anleihe wird auf Grund der Ergebnisse der öffentlichen Subskription festgestellt werden. ■ 1. Die steuerfreie 5y2% amortisable Staatsanleihe |ist in Serien zu 5.000.000 Kronen eingeteilt und wird in Abschnitten zu 100, 200, 1000, 2000, 10.000 und. 20.000 Kronen ausgefertigt. Die Stücke sind vom 16. April 1916 datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des k. k. FinanZministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt; der wesentliche Inhalt des Textes ist in den Landessprachen beigefügt. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber, werden mit 5V2% fürs Jahr, und zwar vom 1. Juni 1916 angefangen in halbjährigen Raten am 1. Juni und 1. Dezember eines, jeden Jahres nachhinein verzinst und sind mit 29 Coupons, deren erster am 1. Dezember 1916 fällig ist, und mit einem Talon versehen, gegen welchen seinerzeit die weiteren Coupons ohne Anrechnung von Kosten oder Gebühren bei der .Staatsschuldenkasse erhoben we den können. Die Zinsen vom 16. Aipril bis 31. Mai 1916 werden im Abrechnungswege vergütet. Die Anleihe wird zum Nennwerte zurückgezahlt nnd unter Einhaltung eines annähernd gleichen Zinsen-.und Kapitalszahlung umfassenden Annuitätenaufwandes in den Jahren 1922 bis 1956 auf Grund von Auslosungen getilgt Die Auslosung wird nach Serien (zu 5,000.000 Kronen) vorgenommen und findet im Dezember jeden lahres, die erste Auslosung im Dezember 1921 statt; die Rückzahlung erfolgt an dem der Auslosung folgenden 1. Juni. Die ausgelosten Serien werden alljährl ch alsbald nach der, Ziehung nebst einer Liste der Serien, aus welchen noch Restanten aushalten, verlautbart werden. Die Verzinsung der zur Rückzahlung fällig gewordenen Staatsschuldverschreibungen erlischt mit dem Fälligkeitstage des Kapbalsbetrages. Dem k. k. Finanzminister ist das Recht Vorbehalten, vom 1. Juni 1926 angefangen, die Auslosungen jeweils zu verstärken oder den noch ungetilgten Anleihebetrag ohne Auslosung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Nennwerte zurückzuzahlen. Die Kündigung ist in der amtlichen „wiener Zeitung“ zu verlautbaren. * Die Auszahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Kapitals der Staatsschuldverschreibungen erfolgt ohne Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug, gegen Eirilösüng der fälligen Zinsencoupons, beziehungsweise Staätsschuldverschreibungen bei der k. k. Staatsschuldenkasse in Wien. Die Zinsscheine verjähren binnen sechs Jahren, ausgeloste oder gekündigte Staatsschuldverschreibungen binnen dreissig Jahren vom Fälligkeitstermin an. Der Umsatz der steuerfreien 51/2?» amortisablen Staatsanleihe unterliegt nicht der Effektenumsatzsteuer. II. Die steuerfreien 5V2% Staatsschatzscheine 'lauten auf den Inhaber und sind in Abschnitten zu 1000, 5000, 10.000 und 50.000 K ausgefertigt; sie sind vom 16. April 1916 datiert und tragen in Faksimile die' Unterschrift des k. k. Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt; der wesentliche Inhalt des Textes ist in den Landessprachen beigefügt Die Staatsschatzscheine werden mit 5V2% fürs Jahr, und zwar vom 1. Juni 1916 angefangen in halbjährlichen Raten am 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres nachhinein verzinst fund am 1. Juni 1923 zurückgezahlt werden. Die Stücke sind mit 14 Coupons versehen, deren erster am 1. Dezember 1916 fällig ist Die Auszahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug gegen Einlieferung der fälligen Zinsenkupons, beziehungsweise Staatsschatzscheine bei der k. k. Staatsschuldenkasse in Wien. ‘ Die Zinsen vom 16. April bis 31. Mai 1916 werden im Abrechnungswege vergütet Der Anspruch aus den Staatsschatzscheinen erlischt durch Verjährung in Ansehung der Zinsen binnen 6 Jahren, in Ansehung des Kapitals binnen 30 Jahren, vom Fälligkeitstermine an.- Der Umsatz der 5V2% Staatsschatzscheine unterliegt nicht der Effektenumsatzsteuer. WIEN, den 16. April 1916. . -——:- Der k. k. Finanzminister. Subshriptionseinladung. Die Subskription beginnt am 17. April 1916 und wird Montag, den 15. Mai 1916,12 Uhr mittags geschlossen. Zeichnungen können bei nachstehenden Stellen erfolgen: K. k. Postsparkassen-Amt Wien und dessen Sammelstellen (k. k. Postämter), sämtliche Staatskassen und Steuerämter, Oesterreichisch - ungarische Bank, Hauptanstalt Wien, sowie deren Filialen in Oesterreich,' in Bosnien und der Hercegovina u. deren Expositur in Lublin; Anglo - Oesterr. Bank Wien, Wiener Bank-Verein Wien, k. k. priv. Allgem. Oesterr. Boden-Credit-Anstalt Wien, k. k. priv. Oesterr. Credit - Anstalt für Handel und- Gewerbe Wien, Allgemeine Depositen - Bank Wien, Niederösterreichische Escompte-Ge-! ■ Seilschaft Wien, k. k. priv. Oesterr. Länderbank Wien, k. k. priv. Bank- und Wechselstuben-Aktien-Gesellschaft „Mercur“ Wien, Bankhaus S. M. v. Rothschild Wien, Unionbank Wien, k. k. priv. Allgem. .Verkehrsbank Wien, Adriatische, Bank Triest, Banca Commerriale Triesfrina Triesit, Bank für Oberösterreich und Salzburg Linz, Bank für Tirol und Vorarlberg Innsbruck, Bielitz - Bialaer Eskompte- und Wechsler- Bank Bielitz, Böhmische Escompte - Bank Prag, Böhmische Industrial- Bank Prag, k. k. -priv. Böhmische Unionbank Prae, GaliziscHe Bank für Handel und Industrie Krakau,- Industriebank für das Königreich Galizien und Lodomerien samt dem Großherzogtum Krakau, Laibacher Kreditbank Laibach, Landesbank des Königreiches. Böhmen Prag, Landesbank des Königreiches Galizien und Lodomerien mit. dem Großherzogtum Krakau, Landwirtschaftliche Creditbank für Böhmen Prag, k.k. priv. Mährische Escomptebank Brünn, Mährisch - Ostrauer Handels-' und Gewerbebank Mähr. - Ostrau, Oesterr. Industrie- und Handelsbank Wien, k. k. priv. Steiermärkische Escompte - Bank Graz, Ostredni banka cesr kych sporitelen Prag, Wiener Lombard- und Escomptebank Wien, Zentralbank derdeutschen Sparkassen Prag, Zivnostenskä banka Prag und den inländischem Zweiganstalten dieser Bankinstitute während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden. . Zeichnungen können überdies auch durch Vermittlung, anderer Banken sowie von Soarkassen. Versicherungsgesellschaften, Privatbankiers, Kreditgenossenschaften und ihren Verbänden erfolgen. Für die Zeichnung gelten folgende Bedingungen: 1. Der Subskriptionspreis beträgt: - für die vierzigjährige steuerfreie 5 */2 °/0 amortisable Staatsanleihe 93 % für die steuerfreien 5V?°/n am. 1. Juni 1923 zurückzuzahlenden Staatsschatzscheine 95-50 %. 2. Die Zeichnung erfolgt mit einem Anmeldungsformular, das bei den vorgenannten Stellen kostenfrei-erhältlich ist. Sie kann auch ohne Verwendung eines Anmeldeformulares brieflich in folgender Form geschehen: ' ä '< : 1; i; t; „Auf <5rund der kundgemachten Anmeldungsbedingungen zeichne . ich Nom. K ..... . vierte österreichische f vierzigjähriger 5%% amqrtisabler Staatsanleihe Kriegsanleihe in [steuerfreien 5 V2°/° am 1. Juni. 1923 zurückzahlbaren Staatsschatzschemen und verpflichte mich zur Abnahme und Eirizahlung gemäß der Zuteilung. Zugleich leiste ich die Einzahlung v.on.. . Einer jeden Zeichnungsstelle ist mit Genehmigung des Finanzministers Vorbehalten, die Höhe des Betrages jeder einzelnen Zustellung, zu bestimmen. . - 3. Die Zuteilung wird sobald als möglich nach Schluß der Subskription unter Benachrichtigung der Zeichner erfolgen.;. 4. Der Anschaffungspreis ist “bei Zeichnungen bis K 200 gleich bei der Anmeldung mit dem vollen Betrag zu entrichten. Bei Zeichnungen über K 200 sind bei der Anmeldung 10°/o des Nennwertes, Wien, im am 15. Juni 1916 und am 15. Juli 1916 je 20°/0, am 16. August 1916 25°/o und am 15. September 1916 der Rest des Gegenwerts einzuzahlen. 5. Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte der Anleihe können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach Ermessen der Zeichnungsstelle zulässig erscheint. 6. Die Abnahme hat bei derselben Stelle zu geschehen, bei Welcher die Zeichnung erfolgt ist. 7. Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden den Zeichnern über Verlangen Interimsscheine ausgefolgt, deren Umtausch in definitive Stücke ohne Anrechnung einer Ümtauschgebüht bei derselben Stelle erfolgt, bei welcher die Interimsscheine ausgegeben wurdn. Für die Durchführung der Subskriptionen bei dem k. k. Postsparkassen - Amt m Wien und den. von ihm zur Entgegennahme von Zeichnungen ermächtigten Sammelstellen (k. k. Postämtern) gelten die vom k. k. Postsparkassen - Amt besonders bekanntzugebenden Modalitäten. 8. ' Die Oesterr. - ungar. Bank und die Kriegsdarlehenskasse ge- . währen gegen Hinterlegung der Obligationen dieser Kriegsanleihe bezw. ' der Interimsscheine als Faustpfand bis zu 75 % des Nominalwertes Darlehen zu einem unr i/3 Prozent ermässigten Zinsfuß, nämlich zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß. Der begünstigte Zinsfuß bleibt für die Dauer fies gegenwärtigen Privilegiums der Oesterr. - ungarisch Bank, d. i. bis zum 31. Dezember 1917, in Kraft Die zwei erwähnten Institute gewähren zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß auch auf andere bei ihnen belehnbare Wertpapiere Darlehen, insofern, der zu behebende Betrag nachweislich zur Begleichung der auf Grund dieser Einladung subskribierten Summe dient. Für prolongierte Solche Darlehen wird gleichfalls die Begünstigung des ermäßigten Zinsfußes, und zwar bis 31. Dezember 1917, eingeräumt. Auf Verlangen wird für Darlehen, welche innerhalb der obigen Einzahlungstermine nachweislich zur Einzahlung der subskribierten Summe äufgenommen werden, an Stelle des jeweiligen Eskomptezinsfusses der fixe Zinsfuß von 5°/o pro anno bis zum 31. Dezember 1917 gewährt. Ferner werden die Oest.-ungar. Bank und die Kriegsdarlehenskassa - ‘ unter den früher bezeichneten Modalitäten Parteien, welche nachweislich innerhalb der prospektinäßigen Einzahlungstermine bei einem anderen Kredit- . institute (Bank, Sparkasse Vorschußkasse u. s. w.) oder bei einer Bankfirma zum Zwecke der Zeichnung dieser Kriegsanleihe ein- Darlehen aufgenommen haben, zur Abstattung desselben in der Höhe, bis zu welcher es im Zeitpunkte des Ansuchens nachweislich noch aushaftet, ein neues Datlehen zum fixen . Zinsfuß von 5% gewähren und zu diesem fixen Zinsfuß bis 31. Dez 1917proIong. 9. Die Regierung wird dafür Sorge tragen, daß die von der Oesterr - ungar. Bank und der Kriepsdarlehenskasse gemäß Punkt t* bis zum 31. Dez. 1917 eingeräumten Begünstigungen nach Ablauf dieser Frist von der Noten- ■ bank oder einer anderen von der Regierung zu bezeichnenden Anstalt bezüglich der steuerfreien 5 V» % amortisablen Staatsanleihe bis 30. Juni 1921 und bezüglxh der steueifr. 51/2 Staatsschatzscheine bis 30. Juni 1915gewährt werden. 10. Die Kriegsdarlehenskasse ist ermächtigt, auf Grund des § 6 Punkt, 3 der kaiserl. Verordnung vom 19. September 1914, R. G. Bl. Nr. . 2,48, unter Bedachtnahme auf die in der bezogenen kaiserl. Verordnung vorgeschriebenen Gebarungsgnmdsätze auch gegen Verpfändung von Hypothekarforderungen, welche die gesetzliche Sicherheit bieten (§ 1374 a. b. G. B.), Darlehen zu gewähren. April 1916.