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Jüdische Zeitung · 1916-03-31 · 13 (31.3.1916) · page 1

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
10 (1916)
Issue
13 (31.3.1916)
Date
1916-03-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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1 JÜDISCHE ZEITUNG jgxx NHTIQNFIL -JUDI5HHE5 GRERN WM RS^Wi Mit Beilage: „DER 1ÜDISCHE NATIONALFONDS«. JÜDISCHE ■ Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: Wien, II., Zirkusgasse Nr. 33. — Sprechstunden ■ _ täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurück gestellt — Abotmemenstspreise: Für Oester- _ ” reich-Ungarn: Ganzjähr. K 10.—, halbjähr. K 5.—. Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganziähr. Mk. 10.—, halbiähT. Mk. 5.—, Vierteljahr. “ ■ Mk. 3.—. Für das übrige Ausland: Ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. — Posfsparkassenkonto 133.404. — Telephon 45.325. ■ Nr. 13. Wien, Freitag, den 31. März 1916 — 26. Adar II 5676. X. Jahrgang. .MITTLERER.KONZERTHAUSSAAL Mittwoch, den 12. Aoril 1916, 8 Uhr abends Jüdischer Liederabend Lieder und Dichtungen. Mitwirkende Künstler: Jüdischer Gesangsverein „Hakinor“ unter Leitung des Gesangsprof. Artur Wolf. Mea Steuermann von der neuen Wiener Bühne. Malvine Szter^nyi, k. k. Hofopernsängerin, Ferdinand Onno vom Deutschen Volkstheater, Opernsänger Max Hanke von der Hamburger Oper. Am Flügel: Elsa Kries-Hanke und Robert Weil. Karten zum Preise von K 6.— bis Kl.— an der Kassa des Konzerthauses, in der Buchhandlung Löwit. I. Rotenturmstr. 22 und im Zionist. Zentralbüro II. Zirkusgasse 33 sowie beim Palästinahilfswerk für die Kolonien, XVIII. Hasenauerstraße 43. Die rituellen Ehen uni ier Unters hallsteifrag. Laut amtlicher Mitteilung sind vor kurzem an die Unterhaltskommissionen neuerliche Weisungen ergangen, welche dahin zielen, einer den gegenwärtigen Zeitverhältnissen Rechnung tragenden Auslegung des Gesetzes über den Unterhaltsbeitrag vom 26. XII. 1912, R. G. Bl. Nr, 237, Raum zu schaffen. Hierdurch ist eine ganze Reihe neuer Kategorien Unterhaltsberechtigter kreiert worden. Auf eine Kategorie aber, welche zunächst Anspruch gehabt hätte, berücksichtigt zu werden, war hiebei völlig vergessen worden: nämlich auf die Angehörigen aus den sogenannten rituellen jüdischen Ehen. Wenngleich diese Ehen wegen Nichtbeobachtung der im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschriebenen Formalitäten offiziell als ungültige Ehen betrachtet werden, sind sie vom religiösen und sittlichen Standpunkt aus den gesetzmässigen Ehen völlig gleichwertig. Beweis dessen, daß trotz Wegfalles des gesetzlichen; Zwanges der jüdische Gatte seiner rituell angetrauten Frau und den aus einer solchen Ehe stammenden Kindern gegenüber mit aller Aufonferung jene Pflichten zu erfüllen pflegt, die sonst aus einer gesetzmässigen Ehe entspringen. Uebrigens muß es gerade jetzt im Kriege dem Staate, der Soldaten braucht, gleichgültig sein, welcher Art Ehe diese angehören oder entsprossen sind. Nach dem gegenwärtigen Gesetz über den Unterhaltsbeitrag nun hat die rituell angetraute Ehefrau des Mobilisierten keinerlei Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag. Ist sie kinderlos, dann geht sie ganz leer «us, und hat sie Kinder — diese werden von den Behörden als uneheliche Kinder des Mobilisierten behandelt und beteilt — dann ist sie gezwungen, an diesen, für die Kinder bestimmten. Quoten mitzuzehren. Da Kinder unter 8 Jahren nur die Hälfte des für einen Erwachsenen bestimmten Unterhaltsbeitrages ausgemessen erhalten, und da es sich in der Regei bei einer solchen Frau um mehrere Kinder unter acht Jahren handelt, läßt sich das Elend einer solchen Familie leicht ausmalen. Noch schlimmer steht es um den Faß, wenn der Familienvater, im Kamof um da« Dasein frühzeitig aufgerieben, bereits verstorben ist, und nunmehr der ältere Soh-u der in Friedenszeit an des Vaters statt für di ■ Mutter und die jüngeren Geschwister gesorgt hat, ins Feld gerufen worden ist. In diesem Falle steht wohl der Mutter, als nach dem OesetMswortkiut unehelicher Mutter ein Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag zu, nicht aber d ei Geschwistern des Mobilisierten. Diese Mängel haben, fv'so'rlers in Galizien und der Bukowina, bezüglich der dort zurückgebliebenen oder dorthin z"rü-kgeführten jüdischen Bevölkerung, die so^nr der Flüchtlings- Unterstützung entbehrt, zu den schwersten Mißständen geführt. Sind es doch Bernde die ärmsten Bevölkerungsschichten, in denen die rituelle jüdische Ehe am meisten verbreitet ist. Ohne die genügende, oder richtiger gesagt, ohne die notdürftige Ernährung, in engen und schmutzigen Behausungen untergebracht, müssen solche Familien nicht nur dem Elend selbst auf die Datier erliegen, sondern zu Seuchenüe-den werden und derart die Sicherheit und das Leben der übrigen Bevölkerung ernstlich gefährden. So ist es eine notorische Tatsache, daß die Onfer, welche z. B. in das dortige Enidemiesnital eingebracht werden, fast durchwegs aus dem jüdischen Stadtviertel Lembergs stammen. Und mit welchem Gefühie der Verzweiflung mußte nun ein solcher Familienvater, ein solcher Bruder, der seine Angehörigen völlig unversorgt im Eiend zuriickl.äßt, ins Feld ziehen! Es geht auch nicht an, die rituell angetraute Frau darauf zu verweisen, sie möge eine gesetzlich normierte Krie<rs‘rauung eingehen. Sind doch von den Russen mit Vorliebe die jüdischen Aemter mit ihren Matrikelbüchern vernichtet worden, und, wo solche Matriken und die sie betreuenden Beamten übrig geblieben sind, erschweren schon die jetzigen Verkehrsverhält - nisse die Beschaffung von Zeugnissen nach auswärts. Schließlich ist ein Teil Ostgaliziens noch heute vom Feinde besetzt und daher völlig unzugänglich. Diese Verhältnisse, auf welche G>r. Dr. Michael Ringel vom Lemberger Jüdischen Ret - tungskomitee das Exekutivkomitee der Zionisten Oesterreichs aufmerksam gemacht hat, haben das genannte Komitee veranlaßt, in einer ausführlichen, an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung gerichteten Denkschrift die Bitte vorzutragen, daß künftig die Angehörigen aus rituell-jüdischen Ehen als „Angehörige“ im Sinne des Gesetzes über den Unterhaltsbeitrag behandelt werden. Zugleich suchte das Exekutivkomitee beim Herrn Minister Exzellenz Georgi für ihre Delegation um Gewährung einer Audienz nach. Diese wurde auch ohneweiters bewilligt und schon für den 9. März anberaumt. Gg. Rcichsratsabgeordneter Dr. Benno Straucher, der die Deputation führte, trug unsere Wünsche vor und der Herr Minister wies die Deputation mit wohlwollenden Worten an den Referenten Herrn Hofrat Baron Streit. Dieser gab auf den Vortrag der Deputation folgenden Bescheid: Es sei grundsätzlich ausgeschlossen, die rituellen Ehen den gesetzmäßigen völlig gleichzustellen, denn dann würde dasselbe auch für die sogenannten Salzburgerlind sonstigen Gewissensehen beansprucht werden. Uebrigens habe der Gesetzgeber 1912 die jüdisch-rituellen Ehen zweifellos ins Auge gefaßt, doch nicht zu berücksichtigen gefunden. Wollte der Staat allen laut werdenden Wünschen entsprechen, müßte er einfach allen, die durch den Krieg einen Unterhalt verlieren, diesen ersetzen. Das gehe, über die Kraft. Um aber den von der Deputation vorgetragenen außerordentlichen Verhältnissen, insbesondere dem durch den!a,ngen Krieg gezeitigten Elend gerecht zu werden, wolle das Landesverteidigungsininisterium zweierlei in Vorschlag bringen: Der Unterhaltsbeitrag soll künftig jenen Vätern gewährt werden, die aus ritueller Ehe stammende Söhne eingerückt haben und bisher von diesen ernährt worden sind, da ja solche Väter als „Pflegeväter“ aufgefaßt werden können. Ferner sollen auch die bisher von dem eingerückten Bruder unterstützten Geschwister;* dw'aus ritueller Ehe stammen, auf den Unterhaltsbeitrag Anspruch haben. Das Exekutivkomitee hat, um diese verheißungsvollen Zugeständnisse des Landesverteidigungsministeriums zu sichern, nunmehr auch beim k. k. Ministerium des Innern d rch Herrn Reichsratsabgeordneten Dr. Benno Strc. eher die geeigneten Schritte unternommen. Diese lassen es nunmehr erhoffen, daß durch die Ausdehnung des Rechtes auf den Unterhatsbeitrag für die obgenannten Kategorien von Angehörigen aus rituell-jüdischen Ehen einem brennenden Desiderium unserer Brüder aus dem Osten entsprochen werde. Dr. Egon M. Zweig. RnntsAan. Der uneigennützige Reiniger . . . Der Krieg verbreitet Schrecken und Verderbnis, aber er schafft auch Gutes. Und derselbe Krieg, der Witwen und Waisen machte, hat uns Herrn Jonas Kreppei aus Krakau nach Wien gebracht, woselbst er zur Hebung des jüdischen Niveaus seine „Jüdische Korrespondenz“ erscheinen läßt. Es seien e inige kurze Bemerkungen über diese eigenartige Persönlichkeit gestattet. Frühzeitig schon machte sich der Drang nach dem Schönen und Guten in Herrn Kreppeis Brust geltend und er trat daher in die Dienste des Polenklubs, jener Körperschaft, die sich um die Reinigung] des öffentlichen Lebens so unendliche Verdienste erworben bat. Besonders eng verband er sich mit dem Abgeordneten von Drohobycz, Dr. v. L ö w e n s t e i n, in dessen Auftrag er in Krakau eine jüdische Zeitung, den „Tug“, herausgab. [n diesem Blatte wurde in bewundernswerter Weise nachgewiesen, daß alle Erzählungen von den Wahlschwindeleien und von korrupter Willkür in Galizien böswillige Erfindungen der Zionisten sind, daß die mörderische Wahl Dr. v. Löwensteins in Drohobycz — damals im Juni 1911 wurden an die 30 Juden erschossen, weil sie die seltenen Vorzüge Löwensteins nicht anerkennen wollten — einen Lichtpunkt in der österreichischen Geschichte darstellt etc. etc. Trotz dieser hervorragenden Leistungen' hatte der „Tug“ zwar keine Abonnenten, aber das spricht schließlich nur gegen die verblendete Bevölkerung. Herr Kreppei aber hatte immer Geld und lebte in höchst geordneten Verhältnissen.

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