Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 10 (1916)
- Issue
- 5 (4.2.1916)
- Date
- 1916-02-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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JÜDISCHE ZEITUNG KM« NRTIGNRL -JÜDISCHES QRERN rmrrm Mit Beilage: „DER JÜDISCHE NATIONALFONDS“ ■ Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: Wien, 11., Zirkusgasse Nr. 33. — Sprechstunden ■ täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgestellt — Aboonemenstspreise: Für Oesterm ® reich-Ungam: Ganzjähr. K 10.—, halbjähr. K S.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, halbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. ■ K Mk. 3.—. Für das übrige Ausland: Ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. — Postsparkassenkonto 133.404. — Telephon 45.325. ■ Nr. 5. Wien, Freitag, den 4. Februar 1916 — 30. Schebat 5676. X. Jahrgang. Die „Galizinbe RriegsMitansfalt“ und die Juden. Der Kredit ist bekanntlich einer der wichtigsten Faktoren im Wirtschaftsleben eines Landes. Eine besonders {hervorragende Rolle spielt der Kredit in einem kapitalsarmen Lande, wie z. B. in Galizien. Esi ist bekannt, welche bedeutsame Funktion dem Kredit dort zugefallen ist, wo ja der Handel, das Gewerbe und die geringe Industrie erst m den letzten Jahren einen Aufschwung zu nehmen begannen, nachdem ihnen das ^fremde und eigehe Kapital auf Basis des Kredites zugeflossen war. Die Wohltat des 'Kredites kam nicht bloß dem Großhandel und der Industrie, Sondern auch dem Kleinhandel und den Kleingewerbetreibenden in ausgiebigem Maße zu gute, und zwar vorwiegend dank den wirtschaftlichen Kooperativen und Kreditgenossenschaften. Die Genossenschaften — und seit dem Jahre 1906 auch die Gesellschaften-mit beschränkter Haftung schufen den Genossenschaftern die Kreditbasis, auf welcher sich deren Existenzen als Kleinkaufleute und -Gewerbetreibende oder als größere Handwerker aufbaute, indem sie ihnen das erforderliche Betriebskapital zufübrten. In den meisten Fällen1 war es fast ausschließlich lokales Kapital, das den Genossenschaften in der Form1 von Depositen und Spareinlagen in reichlichem Maße zuströmte, jiie und da beanspruchten und erhielten dieselben auch; auswärtiges Kapital, und zwar im Wege des Rees-j komptes. Dazu verhalf ihnen hauptsächlich der Umstand, daß sie sich Revisions- und Kreditverbänden unterwarfen, die durch Ueberwachung der Geschäftsgebarung der ihnen unterstehenden Genossenschaften und durch persönlich durchgeführte Lustrationen nicht bloß dem Handelsgerichte, Sondern auch den Gläubigem gegenüber gewissermaßen die Gewähr für eine reelle Führung derselben boten. Daß der überwiegende Teil dieser Enverbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowohl hinsichtlich des Mitgliedermaterials,;als auch bezüglich der Leitung derselben jüdisch ist, ist nur selbstverständlich. Bildet doch der Handel und dasi Kleingewerbe in Galizien sozusagen eine jüdische Domäne, und in den kleineren Orten Ostgaliziens sind die Juden fast die einzigen Handels- und Gewerbetreibenden. Neben diesen jüdischen Kreditgenossenschaften entstanden in den letzten Jahren, dank den Bemühungen der Zionisten, mehrere wirtschaftliche Institutionen wahrhaft jüdischen, und volkstümlichen Charakters, die sich1 großen Vertrauens erfreuten. Wir verweisen hier auf die „Kredit-Union“ in Lemberg mit ihren diversen Zweiggründungen, Sowie auf die „Galizische Kreditanstalt“ in Stanislau. Diese jüdischen Kreditinstitutionen, des alten und des neuen Typus, die im Wirtschaftsleben der galizischen Juden von größter Bedeutung sind, entwickelten sich trotz äußerer Hemmnisse zufriedenstellend. Vermöge ihrer Spareinlagen und der Erschließung ausländischer Kreditquellen gelang es ihnen, sich von der Galiziischen Landesbank, die den Juden niemals hold war, unabhängig zu machen, ,1m Jahre 1904 wurde auch ein besonderer „Verband der ostgalizischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ mit dem Sitze in Stanislau begründet, dem sich ca. 70 Genossenschaften, durchwegs jüdische, anschlossen. Da kam der Weltkrieg und in seiner Folge daS Moratorium, dessen Bestimmungen für diese Genossenschaften die größten Gefahren mit sich' brachten. Einerseits betreiben diese Genossen - schäften bekanntlich das reine Darlehensgeschäft, indem sie ihren Mitgliedern kleine oder größere Darlehen auf Ratenzahlungen gegen Wechsel oder Schuldschein gewähren, die im Sinne des Moratoriums völlig gestundet werden müssen. Andererseits aber können ihre Depositeure allmonatliche Rückzahlungen — bis K 100.— und bei Kontokorrents noch mehr — ä Konto ihrer Einlagen ibezw. Guthaben zurückfordern. Wir können uns nunäebhaft vorsfellen, in welch prekäre Lage diese ja größtenteils auf Spareinlagen basierenden Genossenschaften kommen müssen, die ihre riesigen Außenstände stunden, selbst aber zahlen müssen. Es ist daher begreiflich, daß gerade von dieser Seite die Gründung der „Galizischen Kriegskreditanstalt“ besonders begrüßt wurde. Wenngleich diese Anstalt schon nach ihrem Statute vorwiegend für die Landbevölkerung bestimmt ist, und die Kreditgewährungen für die Stadtbevölkerung mit Beschränkungen und Klauseln belegt sind, die namentlich den Juden eine Inanspruchnahme derselben unmöglich machen — erhoffte die jüdische Bevölkerung von der G. K. K. A. indirekte Hilfe im Wege dieser Kreditgenossenschaften. Denn es muß wohl nicht erst betont [werden, daß der Ruin dieser Genossenschaften nicht bloß die unmittelbar Beteiligten, also die [einige Hundert Beamtenfa - milien, sondern auch die armen Spareinleger, die Schuldner und ihre Mitverpflichteten hart treffen würde. Die statuarische Bestimmung der G. K. K. A., die die Kreditgewährung an Kreditinstitutionen zur Deckung ihrer Verpflichtungen aus Einlagen im Rahmen der Moratoriums-Vorschriften vorsieht, schien ihnen demnach' als letzter Rettungsanker. Und ungesäumt streckten sie auch nach ihm ihre Hilfe flehenden Hände aus. Am 16. Dezember v. J. wandte sich der erwähnte „Verband der ostgalizischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ an die G. ’K. K. A. mit der Bitte, den ihm angehörenden Genossenschaften im Prinzipe Kredit zu bewilligen. Wie bestürzt mußten jedoch die Bittsteller gewesen sein, als sie die prompte Antwort der Anstalt erhielten, worin unter Zufluchtnahme zu den Statuten die Kreditgewährung abgelehnt wird. Sie könne — erklärte die G. K. K. A. — die Proposition des Verbandes nicht in Erwägung ziehen, nachdem sie statutengemäß nur denjenigen Genos- Senscha ften Kredit gewähre, die einem der bei der Landesbank akkredierten Revisions- oder Kreditverbänden angehören, zu welchen er nicht zähle. Ostgalizien ist bekanntlich diejenige österreichische Provinz, die unter der Wucht der KriegsereignisSse am meisten gelitten hat, und die Juden haben — was nicht minder bekannt ist — von allen diese Provinz bewohnenden Völkern die größten Opfer gebracht. Nun geht der Staat daran, für Galizien eine weitherzige und anerkennenswerte Sanierungs- und Repatriierungsarbeit zu leisten, aus welchen löblichen Intentionen heraus eine G. K. K. A. gegründet wird, für die die Regierung 23 Millionen Kronen (der galizische Landesausschuß und die Lande s b a n k gaben bloß Zu je 1 Million Kronen) hergibt. AIS jedoch nun ca. 70 ostgalizische jüdische Genossenschaften mit vielen Tausenden von Mitgliedern die ihnen zustehende, im Interesse und in der Intention des Staates liegende Hilfe beanspruchen, wird sie unter Berufung auf eine statuarische Bestimmung verweigert. Dabei ist diese Bestimmung, auf die man sich beruft, ebenso kurios^ wie die Ablehnung selbst: man könne nicht Revisions- und Kreditverbänden, die bei der Landesbank nicht akkrediert sind, Kredit gewähren. DaS heißt also: wenn einmal die Landesbank den Fehler begangen hat, die jüdischen Genossenschafen von der Akkreditierung auszuschließen, so müsse auch die G. K. K. A. in denselben Fehler verfallen. Die galizische Landesbank darf und soll jedoch für eine Institution von der Art und Bedeutung einer G. K. K. A. keineswegs als Maßstab dienen. Diese Sowie {auch1 die anderen Beschränkungen, die der so hart betroffenen, den Handels- und Gewerbestand bildenden jüdischen Bevölkerung Galiziens den Weg zur G. K. K. A. verrammeln, müssen beseitigt werden, sollen nicht die zweifellos löblichen Absichten der Regierung in Absurditäten ausarten. Denn geradezu absurd wäre es, ganze und bedeutende Stände,, wie es der Handels- und Gewerbestand ist, dem Verfall zu weihen, während dem Bauernstand mit direkt väterlicher Fürsorge unter jlie Arme gegriffen wird. In so furchtbar ernster Zeit, wo es gilt, die wüst- und brachliegende Wirtschaft eines in mehrfacher Hinsicht unglücklichen Landes aufzurichten, darf man Sich keinesfalls in Formalitäten verlieren. Es soll nicht übersehen werden, daß Satzungen und Normen nur Mittel und daher nur dann beizubehalten sind, wem» sie sich' als zweckdienlich .erweisen. Sind sie es nicht, oder sind sie gar, wie im gegebenen Falle, zweckwidrig, so müssen sie unbedingt abgeändert, bezw. durch zweckentsprechendere Bestimmungen ersetzt werden. Wir wollen hoffen, daß die Regierung zu dieser Einsicht gelangen und zur Abänderungsmaßnahme greifen wird. Es wäre nur zu wünschen, daß dies so rasch' als mögtich geschehe, im Interesse der Gesundung ides wirtschaftlichen Lebens Galiziens und zum Wohle aller dieses Land bewohnenden Völker, das jüdische Volk mitinbegriffen. M. H e nisch. Die „Jüdische Zeitung“ ist in allen Verschleißstellen zu haben.