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Jüdische Zeitung · 1915-07-23 · 29 (23.7.1915) · page 1

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
9 (1915)
Issue
29 (23.7.1915)
Date
1915-07-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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JUDSCHE ZEITUNG Sfifig NRTIOffiL -JUDI5CHE5 DRERN »W rWTMMU Mit Beilage: „DER JÜDISCHE NATIONALFONDS“ B Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: Wien, II., Zirkusgasse Nr. 33. — Sprechstunden 9 täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgestclih — Abonnemenstspreise: Für Oester- •_ ■ reich-Ungam: Ganzjähr. K 10.—, halbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, halbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. * ■jg Mk. 3.—. Für das übrige Ausland: Ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. — Postsparkassenkonto 133.404. — Telephon 45.325. B Nr. 29. Wien, Freitag, den 23. Juli 1915. IX. Jahrgang. Mandel in Galizien. Der weisen Vorasusicht unseres Kaisers haben wir es zu verdanken, daß in Galizien dar Wunsch aller patriotisch denkenden Österreicher in Erfüllung gegangen ist. In das Lemberger Statthalterpalais ist ein k. u. k. General, ein hervorragender Ve treter unserer glorreichen Armee eingezogen. Die Persönlichkeit des neuernannten Landeschefs, seine Kenntnis von Lanft und Leuten, sowie die Tatsache, daß er jahrelang oberster militärischer Richter war, geben die beste Gewähr dafür, daß die Amtsführung der politischen Landesstelle den Weg unbedingter Gerechtigkeit_ und Objektivität gehen, und ohne Ansehen von Nation und Konfession nur ein Ziel im Auge behalten wird: Die Festigung der unzerreißbaren Bande die Galizien mit Österreich verknüpfen. Die Judenschaft Galiziens begrüßt diesen Wandel mit besonderer Befriedigung und sieht darin den Anbruch einer glücklicheren Aera. * * * Das Exekutivkomitee der wes'.österreiciibchen, galizischen und Bükowinaer Zionisten hat an den neuen Statthalter von Galizien, General der Infanterie von C o 1 a r d, folgendes Begrüßungsschreiben abgesendet: „Euere Exzellenz! Die gefertigte Vertretung der Zionisten Westösterreidhs, Galiziens und der Bukowina erlaubt sich Euere Exzellenz aus Anlab der Ernennung zum Statthalter von Galizien aufs ehrerbietigste zu begrüßen und Euerer Exzellenz den glücklichsten Erfolg bei der Ausübung des überaus wichtigen und schweren Amtes herzlichst 'zu wünschen. Die von unserem gerechten und gütigen Monarchen getroffene Wahl erfüllt die gefertigte Repräsentanz der nationalen Judenschaft mit dem Vertrauen, daß die Geschicke des vielgeprüften Kronlandes Galizien im Sinne strengster Gerechtigkeit und verständnisvollen Wohlwollens allen Bevölkerungskreisen und auch dem jüdischen Volksstamme gegenüber geleitetwerden. Ein g lü ck 1 i ch e sG a 1 i z i en i m unzertrennbaren Gefüge eines starke n Oesterreichs ist das Ziel aller wahrhaft patriotischen Hoffnungen, daher auch der Wünsche der nationalgesinnten Judenschaft in Galiz i e n. Bei der Arbeit zur Erreichung dieses hehren Zieles werden Euere Exzellenz der willigsten und opferfreudigsten Mithilfe der nationalorganisierten Judenschaft Oesterreichs und insbesondere Galiziens sicher sein. Sie Rüitihehr Oer Elüihllinge. Am 20. Juli 1915 erschien ein Aufruf des Ministers des Innern, mit welchem die Flüchtlinge aus den Bezirken: Biala, Oswiecim, Chrzanow, Zywiec, Nowy Targ, Wadowice, Bochnia, Myslenice, Limanowa, Nowy Sacz, Brzesko, Dabrowa, Mielec, Kolbuszowa, Pilzno, Ropezyce, Grybow, Strzyzow, Krosno, Stary-Sambor und die nicht zum Festungsbereiche gehörigen Gebiete der Bezirke Wieliczka und Podgorzowauii} gefordert Werden, in ihre Heimatsstädte zu-' rückzukehren. Die Aufforderung bezieht sich auf diejenigen Flüchtlinge, die bei Kriegsausbruch in einem dieser Bezirke ihren ständigen Wohnsitz hatten und nicht arbeitsunfähig und gleichzeitig erwerbs-, beziehungsweise substistenzlos sind. Diejenigen Flüchtlinge, die bis zum 15. August Wien nicht verlassen, verlieren den Anspruch auf die staatliche Unterstützung, sowie die Begünstigung für freie Fahrt und kostenlose Beförderung ihres Gepäcks (Kleider, Bettzeug, Wäsche, Hausgeräte). Die für die Rückkehr der Flüchtlinge freigegebenen Bezirke umfassen etwa 1500 Gemeinden in 23 Bezirken. Es wurden bereits die Katasterblätter jener in Fürsorge stehenden Flüchtlinge ausgehoben, die aus diesen Gemeinden seinerzeit nach Wien kamen. Auf Grund dieser Katasterblätter Wird nun eine strenge Kontrolle erfolgen, ob die Flüchtlinge im Sinne der Ministeriatverordnung innerhalb der angeordneten Frist abgereist sind. Flüchtlinge, die der Aufforderung zur Rückkehr innerhalb der angegebenen Frist nicht Folge leisten, verlieren bekanntlich [einerseits für die spätere Rückkehr die Begünstigung der freien Fahrt, andererseits die Weitere staatliche Flüchtlingsunterstützung. Personen, die nicht transportfähig sind oder bei denen besondere Gründe geltend gemacht werden können, die ihr weiteres Verbleiben in Wien und die fernere Auszahlung der staatlichen Unterstützungsbeiträge rechtfertigen, haben rechtzeitig diesbezügliche Gesuche einzubringen. Die Abfertigung der zur Heimkehr gewillten Flüchtlinge vollzieht sich heute bei den Behörden folgendermaßen : Zur Repatriierung stehen den Flüchtlingen gegenwärtig folgende Züge zur Verfügung: bis Krakau alle Züge, bis R z e s z o w der Zug Nr. 51 und bis PrzemysI die Züge Nr. 8701 und 8703. Der Flüchtling hat sich vor allem beim Polizeikommissariat des Bezirkes, in dem er wohnt, eine Reiselegitimation zu beschaffen. Es dauert ein bis zwei Tage lang, ehe er dieses Dokument erhält. Mit der Reiselegitimation hat sich der Flüchtling an die Zentralstelle in der Zirkusgasse zu wenden, wo er die Freikarten für die Bahnfahrt, die Bescheinigung für die gebührenfreie Effektenbeförderung und die Anweisung erhält, auf Grund der er in Galizien durch vier Wochen die staatliche Flüchtlingsunterstützung fortbezahlt bekommt. Diese von der Zentralstelle ausgefertigte Anweisung muß der Flüchtling in Wien durch die Polizeidirektion (im Wege des Polizeikom - missariats) vidieren lassen. Nach den bisherigen Erfahrungen muß der Flüchtling damit rechnen, daß diese Vorbereitungen für seine Rückkehr ungefähr fünf Tage in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, daß sich die Flüchtlinge bereits in den ersten vierzehn Tagen zur Rückkehr melden, um nicht gegen Ablauf der behördlichen Frist durch Verzögerungen bei der Beschalfimg der Reisedokumente vor materiellen Schwierigkeiten zu stehen. Da diejenigen Flüchtlinge, die ganz ohne Mittel sind, weiterhin durch 4 Wochen in ihrer Heimatsstadt die staatliche Unterstützung beziehen können, insoferne sie sich zu diesem Zwecke seitens der Wiener Polizei-Direktion eine Anweisung verschaffen, wollen wir auf Uebelstände hinweisen, die in dieser Hinsicht in Galizien herrschen, und die raschest beseitigt werden müssen. So berichtet die in Wien erscheinende „österr. Wochenschrift“ vom 16. Juli 1915 über folgende Fälle, die gewiß nicht geeignet sein können, die Flüchtlinge zur Rückkehr in ihre Heimatstädte zu animieren. „Die israelitische Gemeinde in Dobromil befindet sich in einem trostlosen Zustande, namentlich infolge der Schikanen des dort hausenden Bürgermeisters. Dieser wurde von den Russen während der Invasion als Bürgermeister eingesetzt und hatte, sagen wir, ein echt russisches Regime geführt. Er forderte die Bevölkerung auf, den Rubel zu einem ungewöhnlich hohen Werte durch österreichisches Geld einzulösen. Bei der Mehlverteilung wird für die Juden ein besonderer Zeitpunkt, nämlich der Nachmittag, bestimmt. Hierbei geschieht es allzu oft, daß nachmittags die Juden kein Mehl mehr bekommen, kein Wunder, daß die Juden durch die Erschöpfung der dort herrschenden Epidemie von Blattern und Flecktyphus in erster Reihe zum Opfer fallen. In Dobromil sollen schon zirka 500 Juden gestorben sein. Es wurde daher zugunsten dieser in trostloser Lage befindlichen Juden sogar unter den österreichischen Offizieren eine Sammlung veranstaltet. In dem Orte befand sich bis in die allerletzte Zeit (bis zu meiner Abreise) keine Apotheke und e i n Amtsarzt, der jedoch infolge seiner Amtstätigkeit nicht imstande ist, den vielen Kranken eine angemessene ärztliche Hilfe angedeihen zu 'lassen. Christen werden im Bedarfsfälle Legitimationen zur Fahrt nach PrzemysI oder Umgebung erteilt, Juden werden solche verweigert. Die Staatsbehörden erheben gegen das Vorgehen des Bürgermeisters keinen Ein wand. Der Amtslciter der k. k. Bezirkshauptmannschaft Dobromil wohnte sogar bei diesem Bürgermeister, dessen Verhalten zu den Russen allen Beamten schon zur Genüge bekannt ist. Ein ebenfalls aus Galizien zurückgekehrter Offizier berichtet über Strzyzow, daß seitens der dortigen Bezi rkshauptmannschaft die Juden von den dorthin gesandten Unterstützungen nicht beteilt werde n.“ Dies sind nur einzelne von vielen zu unserer Kenntnis gelangten Mißgriffe seitens verschiedener Organe. Wenn gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, diesen Uebelständen durch Bestellung anderer Organe zu steuern, so sollte die Regierung die Unterstützungen an Juden durch die Kultusgemeinden zur Auszahlung 1 bringen lassen. Der Schekel muß von 'jedem Zionisten bezahlt werden. Die Zionistische Organisation muß erhalten und gestärkt werden. P □

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