Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 9 (1915)
- Issue
- 19 (14.5.1915)
- Date
- 1915-05-14
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2438141-2438521-2438540--4447-2444309- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 3 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 19 Kriegsbriefe deutscher und österreichischer Juden herausgegeben von Dr. Eugen Tannenbaum* Diese Sammlung enthält etwa 60 Briefe aus Frankreich, Belgien, Ostpreußen, Russisch-Polen, -Galizien und Serbien. Sie spiegeln in glücklicher Auswahl alle möglichen Kriegssituationen wieder: von der Einkleidung bis zum Sausen der Schrappnells in offener Feldschlacht. Wir hören vom Rekrutenleben und von der ärztlichen Tätigkeit in einer kleinen Garnison, vom Ausbau der Schützengräben und von Patrouillengängen, vom Eisernen Kreuz und vom Leben in der Gefangenschaft. Im übrigen war für die Aufnahme der Briefe die Tatsache eines ausgesprochenen Verhältnisses des Schreibers zum Judentum maßgebend. Es kommen alle jüdischen Richtungen zum Wort, Orthodoxe und Reformer, Zionisten, wie reine Staatsbürger jüdischen Glaubens. Die Kriegsbriefe deutscher und österreichischer Juden sind eineDokumentensammlung von bleibendem Wert. Zu beziehen durch: R. Löwit, Buchhandlung, I., Rotenturmstraße 22. "ivd Prfeats Restauration Jacques Benvenisti’s Mfe Wien, II. Weintraubengasse Nr. 7 Türkische Speisenspezialitäten. Abonnement in und außer dem Hause. ■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ IW RESTAURATION „zur rumänifdien Küdie“ Ch. Weiß orm. Korn Wien, II., Hammerpurgstallg. 3. Anerkannt vorzügliche polnische u. rumänische Küche. SH ■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ mCafe „Marienbrücke*4 I., Rotenturmstraße 31. RENDEZVOUS DER ZIONISTEN. £a!e Maria ttieresia •CMS CJK)* I., fiohenstaufengasse 21 (Ecke Maria Theresienstraße) Vollständig neu renoviert Modemst eingerichtet (Drei Seiffertbillards). Sämtliche in- und ausländische Zeitungen liegen auf. Stamm-Cafe der Lese- und Redehalle jüd. Hochschüler. Für aufmerksame Bedienung ist bestens gesorgt. •CK>caR>*eK>*cK)*eK>*eK)**cK)caD* ■ Cafe Jägerhof (Weiss) 5 IX., Porzellangasse 22. 5 Vornehmes Familien-Cafe j modemst eingerichtet ■ gut ventilierte Spielsäle. ■ Zentral-Lokal der Zion. Ferialverbindungen. ■ Sämtliche in- und ausländischen Zeitungen ■ sowie alle Zion. Blätter liegen auf. ■ I., Schottenring Nr. 12. Telephon 14737. Familien-Cafe ersten Ranges. Spezialität Adler~Platte feiner Aufschnitt und andere kalte Speisen. — Biere vom Faß. Wetne offen and in Bouteillen. — Neu adaptierte prachtvolle Souterrain-Lokalitäten mit Kegelbahn an Vereine und Gesellschaften zu vergeben. Couleurcafe der Bukowinerischen Studenien-Verbindung Jordania“. — Sämtliche inu. ausländischen Zeitungen liegen auf. Sandor Adler. Cafe ADLER PROSPEKT. vom Jähe 1915 rückzahlbar am 1. Mai 1925. m Subskriptions-Einladung. Unter Bezugnahme auf die Kundmachung Seiner Exzellenz des Herrn Finanzministers wird folgendes kundgemacht: Zeichnungen können bei nachstehenden Stellen erfolgen: K. k. Postsparkassenamt Wien und dessen Sammelstellen (k. k. Postämter), sämtliche Staatskassen und Steuerämter, Oesterreichisch-ungarische Bank, Hauptanstalt Wien, sowie deren Filialen in Oesterreich, in Bosnien und der Hercegovina, Anglo-Oesterr. Bank Wien, Wiener Bank-Verein Wien, k. k. priv. Allgemeine Oesterreichische Boden-Credit-Anstalt Wien, k. k. priv. Oesterr. Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe Wien, Allgemeine Depositenbank Wien, Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft Wien, k. k. priv. Oesterr. Länderbank Wien, k. k. priv. Bank und Wechselstuben-Aktien-Geselschaft „Mercur“ Wien, Bankhaus S. M. v. Rothschild Wien, Unionbank Wien, k. k. priv. Allgem. Verkehrsbank Wien, Adriatische Bank Triest, Banca Commerciale Triestina Triest, Bank für Oberösterreich und Salzburg Linz, Bielitz-Bialaer Eskompte- und Wechsler-Bank Bielitz, Böhmische Escompte-Bank Prag, Böhmische Industrial-Bank Prag, k. k. priv. Böhmische Union-Bank Prag, Galizische Bank für Handel und Industrie Krakau, Industriebank für das Königreich Galizien und Lodomerien samt dem Großherzogtum Krakau, Laibacher Kreditbank Laibach, Landesbank des Königreiches Böhmen Prag, Landesbank des Königreiches Galizien und Lodomerien: mit dem Großherzogtum Krakau, k. k. priv. Mährische Escomptebank Brünn, Mährisch-Ostrauer Handels- und Gewerbebank Mähr.-Ostrau, Oesterr. Industrie- und Handelsbank Wien, k. k. priv. Steiermärkische Escompte- Bank Graz, Üstrednf banka ceskych sporitelen Prag, Wiener Lombard- und Escomptebank Wien, Zentralbank der deutschen Sparkassen Prag, Zivnostenska banka Prag und den inländischen Zweiganstalten dieser Bankinstitute während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden. Zeichnungen können auch durch Vermittlung anderer Banken sowie von Sparkassen, .Versicherungsgesellschaften und Privatbankiers erfolgen. Für die Zeichnung gelten folgende Bedingungen: 1. Der Subskriptionspreis (beträgt 95.25% zuzüglich der Stückzinsen zu 51/2%, vom 1. Mai 1915 bis zum Tage der Einzahlung gerechnet. 2. Die Zeichnung .erfolgt mit einem Anmeldungsformular, das bei den vorgenannten Stellen kostenfrei erhältlich ist. Sie kann auch ohne Verwendung eines Anmeldeformulars brieflich in folgender Form geschehen: „Auf Grund der kundgemachten Anmeldungsbedingungen zeichne ich' Nom K . 5i/»% österreichische Kriegsanleihe 1915 und verpflichte mich zur Abnahme und Einzahlung gemäß der Zuteilung. Zugleich leiste ich die Einzahlung von .“ Einer jeden Zeichnungsstelle .ist mit Genehmigung deS Finanzministers Vorbehalten, die Höhe des Betrages jeder einzelnen Zuteilung zu bestimmen. 3. Die Zuteilung Wird sobald als möglich nach Schluß der Subskription unter Benachrichtigung .der Zeichner erfolgen. 4. Der Anschaffungspreis ist bei Zeichnungen bis K 200.— gleich bei der Anmeldung mit dem vollen Betrag zu entrichten. Bei Zeichnungen über K 200.— sind bfei der Anmeldung 10% dess Nennwerts, am 26. Juni und 27. Juli je 25%, am 27. August 20%, und am 24. September 1915 der Rest des Gegenwerts einzuzahlen. 5. Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte der Anleihe können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach Ermessen der Zeichnungsstelle zulässig erscheint. 6. Die Abnahme jhat bei derselben Stelle zu geschehen, bei welcher die Zeichnung erfolgt ist. 7. Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden den Zeichnern über Verlangen Interimsscheine ausgefolgt, deren Umtausch in definitive Stücke ohne Anrechnung einer Ümtauschgebühr bei derselben Stelle erfolgt, bei welcher die Tnterimsscheine ausgegeben wurden. Für die Durchführung der Subskriptionen bei dem k. k. Postsparkassen-Amt in Wien .und den von ihm zur Entgegennahme von Zeichnungen ermächtigten Sammelstellen (k. k. Postämtern) gelten die vom k. k. Postsparkassen-Amt besonders bekanntzugebenden Moda^ litäten. ( Die Oesterr.-ungar. Bank und die Kriegsdarlehenskasse gewähren gegen Hinterlegung der Obligationen der Kriegsanleihe, beziehungsweise der Interimsscheine als Faustpfand Darlehen zu einem um 1/2 Prozent ermäßigten Zinsfuß, nämlich zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß. Der begünstigte Zinsfuß bleibt bis auf weiteres, mindestens jedoch bis 24. September 1916 in Kraft. Die erwähnten zwei Institute gewähren zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß auch auf andere bei ihnen belehnbare Wertpapiere Darlehen, insofern der zu behebende Betrag nachweislich zur Begleichung der auf Grund ».dieser Einladung subskribierten Summe dient. Für prolongierte solche Darlehen wird gleichfalls die Begünstigung des ermäßigten Zmsfusses, und zwar bis mindestens 24. September 1916 eingeräumt. Auf Verlangen wird bei Darlehensgewährungen innerhalb der obigen Einzahlungstermine statt des jeweiligen Eskomptezinsfußes der fixe Zinsfuß von 5% pro anno zugesichert. Die Kriegsdarlehenskasse ist .ermächtigt, auf Grund des § 6, Punkt 3, der kaiserlichen Verordnung vom 19. September 1914, R.-G.-iBL Nr. 248, unter Bedachtnahme auf die in der bezogenen kaiserlichen Verordnung vorgeschriebenen Gebarungsgrundsätze auch gegen Verpfändung von Hypothekarforderungen, welche die gesetzliche Sicherheit bieten (§ ,1374 a. b. G.-.B.) Darlehen zu gewähren. Gemäß der kaiserl. Verordnung über die Stundung privatrechtlicher Geldforderungen können Beträge aus Forderungen aus laufender Rechnung, aus Einlagen gegen Kassenscheine und aus Einlagen gegen Einlagebuch zur Leistung von Einzahlungen auf das Anlehen bei allen Kreditstellen mit Ausnahme jener in Galizien und der Bukowina ohne Beschränkung zurückgefordert werden. Wien, im Mai 1915. ...ausg. u. verantw. Redakteur: Alexander Geller. — Druck von Jos. Seywald, G. m. b. H. (verantw. O. Schneeweiß), II., Taborstraße 52b.