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Jüdische Zeitung · 1914-07-31 · 31 (31.7.1914) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
8 (1914)
Issue
31 (31.7.1914)
Date
1914-07-31
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 31 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 3 Gesetzgebung. Wir können hier also nur einiges besonders Charakteristisches herausgreifen. Am 30. Jänner 1882 bestimmte der Finanzminister, daß außerhalt des Ansiedlungsrayons jüdische Handwerker nur dann Wohnrecht haben, wenn in ihren Werkstätten nur mit Handmaschinen gearbeitet wird. Sonst seien sie nicht Handwerker, sondern Fabrikanten und auszuweisen. Aber auch innerhalb des Ansiedlungsrayons ist unter Handwerk nur eine Beschäftigung zu verstehen, die Handarbeit erforderlich macht. Wenn also jüdische Handwerker nicht außerhalb des Ansiedlungsrayons ihres Wohnrechts und innerhalb des Ansiedlungsrayons ihres Berufs verlustig gehen wollen, dürfen sie sich unter keinen Umständen die maschinellen Fortschritte moderner Technik nutzbar machen. Ein Schmied, der sich nicht mehr nur des Handblasebalgs bedient, wäre damit kein Schmied mehr, sondern ein Fabrikant. Das ist Unsinn? Nun, aus Moskau wurde ein preisgekrönter Konditor ausgewiesen, weil er in seiner Konditorei nicht nur Kuchen verkaufte, sondern auch Kaffee ausschenkte, wie dies in allen Konditoreien der Welt üblich ist. Aber weil er auch Kaffee verschenkte, „kam er seinem Beruf nicht nach“ und wurde aus Moskau herausgeworfen. Aus Samara wurde ein Uhrmacher ausgewiesen, weil er auch Uhrketten verkaufte, die er nicht selbst gemacht hatte. Man könnte hundert Beispiele solchen „Unsinns“ anführen. Auf Beschluß des Ministerkollegiums vom 28. Jänner 1884 wird die jüdische Handwerksschule in Sdhitomir, die rein-von jüdischem Geld unterhalten wurde, geschlossen. Warum? „In den Städten und Flecken des südwestlichen Rayons stellen die Juden ohnehin die Majorität der Handwerker und hemmen damit die Entwicklung des Handwerks unter der „Grundbevölkerung“; eine speziell jüdische Handwerkerschule ist daher mangels einer solchen bei der christlichen Bevölkerung des Rayonsi eine überflüssige Waffe in den Händen der Juden zur Ausbeutung der Grundbevölkerung.“ Am 14. März 1884 kommt die „Erläuterung“ des Senats heraus, daß Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Stukkateure, Fuhrleute, Gärtner und Fleischer nicht als Handwerker zu gelten haben, also kein Wohnrechtsprivileg außerhalb des Ansiedlungsrayons besitzen. Nun merken die Handwerkerkammern von Moskau und Smolensk, woher der Wind Weht, und nehmen Juden fortan nicht (mehr in die Jnnung auf.' Damit sind sie keine Handwerker mehr und können jederzeit nach1 Polen abgeschoben werden. Laut Senatserläuterung vom 6. August 1888 wird den jüdischen. Handwerkern außerhalb des Ansiedelungsrayons der Kauf von Immobilien verboten. Ein Jahr später dürfen diese Handwerker auch' keinen Handel mehr treiben. Ein Uhrmacher z. B., der seine Uhren im Umherziehen loszuwerden trachtet, 'kann danach ohne weiteres ausgewiesen werden. Er ist kein Uhrmacher mehr, sondern ein Händler. Zu Ende des Jahres bestimmt eine „Erläuterung“, daß jüdische Handwerker in Sibirien (überhaupt nicht mehr wohnberechtigt sind. 1891 Wird dann auch allen jüdischen Handwerkern im Gouvernement Moskau wie in Moskau selbst das Wohnrecht entzogen, was ungefähr 10.000 Familien brotlos machte. 1898 werden durch die „Erläuterung“ vom 8. (Dezember Fischein-; Salzer, Klavierstimmer und Landmesser aus 'Her Kategorie der Handwerker ausgeschlossen. Dazu gesellen sich später noch’ Tintenmacher, Gummischuhflicker. Was für Sorgen die russische Regierung hat! 1899 geht es den Herstellern von von künstlichen Mineralwassern ebenso. Nacht dem 6. Oktober desselben Jahres sind jüdische Handwerker aus! Kurland im übrigen Reich nicht mehr wohnberechtigt. Seit 1908 gehören auch die Setzer nicht mehr zum Handwerkerstand. Warum es die russische Regierung so besonders auf die jüdischen Handwerker abgesehen hat? Sehr einfach. Da es ein „privilegierter“ Beruf ist, setzten gerade Hie ärmeren ‘jüdischein) Kreise alles daran, Handwerker zu werden. Dies Handwerk will ihnen die Gesetzgebung legen und sie nach Kräften in das elendeste Proletariat zurückstoßen. Das ist der «Regierung denn auch glänzend gelungen, denn die Pauperä, die Menschen, die rein auf die Wohltätigkeit anderer angewiesen sind, machten schon Anfang der neunziger Jahre in der jüdischen russischen Bevölkerung über' 20 Prozent aus. Das gibt es nirgends wieder auf. Erden! Jn Deutschland z. B. machten die Paupers Zur selben Zeit 3,4 Prozent aus, in Eng- Pland 2,9 Prozent und in 'Amerika nur 0,14 Prozent. Auch die jüdischen Soldaten sind der Regierung ein Dorn im Auge. Zwar hebt sie ihrer so viele aus, ca.Ts s'ie nur irgend bekommen kann, durchschnittlich 30 Prozent mehr als aus der übrigen Bevölkerung, dafür caber entzieht sie ihnen nach Kräften alle Rechte, welche alle übrigen.ausgedienten Soldaten in Rußland haben. Vor allem besaßen alle ausgedienten Soldaten bis zu Alexander III. unterschiedslos das Wohnrecht im ganzen russischen Reich. Für jüdische Soldaten wurden davon zunächst laut Senatserläuterung vom 3; Oktober 1885 alle Dörfer ausgenommen. Wurden die jüdischen Soldaten aber erst nach 1874 ausgehoben, so haben sie glücklich nach dem Zirkular des' Ministers des Jnnern vom 11. November 1885 außerhalb des Ansiedelungsrayons überhaupt kein Wohnrecht mehr in der Jntendantur und auch nicht als Militärschreiber beschäftigt werden. Ebensowenig sind sie noch im Grenz-, Festungs-, Quaran’tänedienst zu verwenden und überhaupt nicht bei der Flotte, sie sind also Saldaten letzter Garnitur. Entzieht sich nun ein Jude der Aushebung, so ist seine Familie für ihn haftbar und wird zunächst Imit 300 Rubel bestraft. Unter Familien sind nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern und 'Brüder zu verstehen, also die ganze Blutsverwandtschaft. Aber was bedeuten all diese Schikanen im Vergleich zu den Gesetzen und Senatserläuterungen, Welche den Juden den Zugang z;u den allgemeinen Bildungsmitteln, Schulen und Universitäten, nach Kräften erschweren wollen! Wir wissen ja, wie das offizielle Rußland überhaupt über Bildung denkt. Nun, in der Juden- Gesetzgebung konnte es seinen Gedanken ungehindert freien Lauf lassen. Schon 1882 wurde für jüdische Militärärzte im Heer laut Verfügung vom 10. April 5 Prozent als Maximum festgesetzt. Warum müssen jüdische Mediziner auch ausgerechnet Militärärzte .werden wollen? Das hat einen sehr einfachen Grund. Die Petersburger Kriegsmedizinische Akademie gilt nämlich ' in ganz "Rußland als die beste medizinische Fakultät. Wie aber die Juden schon einmal sind: wenn sie Medizin studieren, suchen sie sich gleich' die beste Gelegenheit aus. Sind sie aber erst aut dieser Akademie, so ist der Schritt zum Militäräzt nicht mehr ungewöhnlich. Heute werden sie zu dieser Akademie überhaupt nicht mehr zugelassen. Welcher Beliebtheit sich die jüdischen Militärärzte schon vor dreißig Jahren beim Kriegsministerium erfreuten, geht auch daraus hervor, daß sie laut Verfügung dieses Ministeriums vom Jahre 1882 nur jüdische Burschen halten dürfen, „weil sie auf die christlichen Burschen einen demoralisierenden Einfluß ausüben“. Das Jahr 1886 brachte dann am 5. Dezember die kaiserliche Verordnung für den Unterrichtsminister, wonach der Prozentsatz für die Aufnahme von Juden an höheren Lehranstalten und Hochschulen fortan für die russischen Hauptstädte nur noch 3 Prozent betragen durfte, für die Orte außerhalb des Ansiedlungsrayons 5 Prozent und für die Orte innerhalb des Rayons 10 Prozent. Da aber im Ansiedlungsrayon naturgemäß nicht selten die jüdische Bevölkerung 30 bis 50 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht, denn die Juden werden ja vom’ russischen Staat mit aller .Gewalt in die Ansiedlungsgebiete hineingetrieben, so bedeutet diese kaiserliche Verordnung einen besonders kräftigen und energischen Fußtritt für die bildungsbeflissene jüdische Bevölkerung. Damals zuerst echappierten die jüdischen Studenten in großer Zahl an ausländische Universitäten, namentlich nach der Schweiz, Paris und Deutschland, um' dort, weniger geknebelt, sich ihren Studien zu widmen. Aber sie hatten, die Rechnung ohne die russische Regierung gemacht, dehn das paßte ihr durchaus nicht. Schon am 26. Januar des nächsten Jahres bestimmte eine Senatserläuterung, daß Juden), die außerhalb Rußlands eine Hochschule absolviert haben, nicht zur privilegierten Klasse der im' ganzen Reich wöhnberechtigten Diplominhaber gehören, und sich also außerhalb des Ansiedlungsrayons nicht niederlassen dürfen. Außerhalb des AnsiedlungsrayonS darf sich ein solcher Jude überhaupt nicht niederlassen. Innerhalb des Rayons aber natürlich nur nach' der Norm der 10 Prozent. Aber auch damit war die Regierung noch nicht zufrieden. Das Gesetz vom 8. November 1889 bestimmt, daß für weitere Zulassung von Juden zur Advokatur als Rechts- und Privatanwälte eine Spezialerlaubnis des Justizministeriums erforderlich isft. Für Privatanwälte kommt dann noch eine Snezialerlaubnis des Finanzministers hinzu. In Wirklichkeit heißt dies, daß fortan Juden überhaupt nicht mehr zur Advokatur zugelassen werden. In der Praxis wurde das Gesetz denn auch immer bis auf ganz wenige Ausnahmen in diesem Sinne gehandhabt. Bis vor wenigen Jahren nun wurde es in Praxi mit dem Prozentsatz für die Hochschulen so gehalten, daß die 10 oder 5 oder 3 Prozent sich aus solchen jüdischen Schülern rekrutierten, die besonders gute Zeugnisse mitbrachten oder besonders angesehene Väter besaßen. Neuerdings hat man den Modus eingeführt, daß der betreffende Prozentsatz von jüdischen Schülern einfach in Gegenwart von Rektor und Senat ausgelost wird. Damit ist das Studium für die Juden glücklich zu einer Art Lotteriespiel geworden. Wer eine Niete zieht, mag er auch der tüchtigste und würdigste sein, ist ausgeschlossen von der Universität. Wer einen Treffer zieht, darf hinein. Der Ausgeschlossene hat dann nur noch eine Aussicht, wenn sein Vater ein wohlhabender Mann ist. (Jeder russische Minister hat nämlich das Recht, auf jeder russischen Universität einen jüdischen Studenten immatrikulieren zu lassen. Ein Vater, der es sich etwas kosten lassen kann, setzt sich also mit dem Privatsekretär eines Ministers in Verbindung, und der Privatsekretär verschafft dann dem Jungen, dessen Vater ihn am besten spickt, die Stelle. Der Preis variiert zwischen 1500 und 2000 Rubel. Außer den vier privilegierten Kategorien und allen bildungsbeflissenen Juden mußte doch auch noch die Hauptmasse der Juden, die nicht unter eine dieser Kategorien fällt, die besondere Fürsorge ihrer Regierung kennen lernen. "Das geschah am gründlichsten durch das Gesetz vom 3. Mai 18S3. Seitdem ist es allen Juden „bis zur allgemeinen Revision der Gesetze“ verboten, sich im Ansiedlungsrayon außerhalb der Städte und Flecken anzusiedeln. Da „die allgemeine Revision der Gesetze“ natürlich nie stattfindet, so lange der Absolutismus unumschränkt herrscht, so wird damit die jüdische Bevölkerung einfach vom Lande vertrieben und in die Städte und Flecken, das heißt Kleinstädte, zusammengepfercht. Was aber ist ein Flecken, eine Kleinstadt? In dem offiziellen russischen Sammelbuch der städtischen Ansiedelungen sind eine große Anzahl Flecken angeführt, die keine städtische, sondern eine dörfliche Gemeindeverwaltung haben. Sofort, waren auch Senatserläuterungen zur Hand, die immer mehr derartige Flecken einfach zu Dörfern degradierten. Damit mußten die Juden auch aus diesen Flecken heraus. Die paar großen Städte im Ansiedlungsgebiet werden immer ausschließlicher die einzigen Wohnstätten für sie, die jüdischen Massen werden immer mehr mit Gewalt proletarisiert. Aus im jOiisdkn toben. Der italienische Konsul in Jerusalem über die Entwicklung Palästinas. Aus Florenz wird der „N. J. K.“ geschrieben: Ein in Jerusalem' lebender jüdischer Journalist hatte mit dem dortigen italienischen Konsul, Grafen Carlo Senni, eine Unterredung über die Entwicklungsmöglichkeiten Palästinas. Graf Senni äußerte sich hierbei folgendermaßen: Auf Ihre Frage, ob ich an die Möglichkeit einer industriellen Entwicklung Palästinas glaube, muß ich Thnen sagen, daß ich großes Vertrauen zu den natürlichen Quellen des Landes habe. Das ganze Land ist voll von Bodenschätzen, die eine große Volksmenge glücklich machen können. Es genügt, die Hände auszustrecken, um solche Schätze zu finden. So sind z. B. unweit von hier, etwa fünf bis sechs Wagenstunden, ausgedehnte Phosphorlager. Wohl gibt es auch in anderen Ländern diesen Stoff, wie z. B. in Florida, Tunesien, Spanien usw., aber bei den großen Bedürfnissen der modernen Agrikultur genügt das noch lange nicht. Ich bin überzeugt, daß sich bald das Kapital dafür finden wird, wie es sich für die Ausbeutung der Petroleumquellen in der Nähe von Hebron gefunden hat. Die Amerikaner machen dort Experimente, und es ist wahrscheinlich, daß auf dem' Markte nächstens palästinensisches Petroleum’ erscheinen wird. Was nun die Phosphorlager betrifft, sio habe er sich mit italienischen Kapitalisten in Verbindung gesetzt, vornehmlich mit dem „Agrar-Konsortium“ von Parma. Es sei ihm nach langen Verhandlungen gelungen, das Konsortium zu bewegen, den Professor an der Universität Bologna, Simonelli, mit Unterstützung der Regierung zur Prüfung der Sache hierher Zu senden. Prof. Simonelli habe Palästina leider bald nach seiner Ankunft wegen eines Unfalles wieder verlassen müssen. Aber er hoffe, dah die Angelegenheit wieder aufgenommen werde. Besonders die italienischen Juden hätten, hier ein geeignetes Tätigkeitsfeld. Sie könnten ein Syndikat für die Ausbeutung der Bodenschätze bilden. Die italienische Regierung würde eine siolche Initiative mit großer Sympathie be-- grüßen und würde sie mit großer Bereitwilligkeit unterstützen. Zum Schluß sagt der italienische Konsuldem' Korrespondenten: Sagen Sie nur Ihren itä-; lienischen Brüdern, daß ‘ es hier auch für . sie viel zir tun gibt. Apotheke in großer Stadt Mährens, mit 60000 K Umsatz, ist zu verkaufen ev. mit Haus. Gefl. Offerte mit Angabe der Barmittel wollen an die Administration der „Jüd. Ztg.“ unter „Reell“ geleitet werden.

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