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Jüdische Zeitung · 1913-10-22 · 43 (22.10.1913) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitung
Volume
7 (1913)
Issue
43 (22.10.1913)
Date
1913-10-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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J883S :4SSS .D.R.™ 383SS ■ Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: Wien, 11., Karmeliterplatz Nr. 1. — Sprechstunden ■ _ täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgestellt. — Abonnementspreise: Für Oester- _ " reich-Ungarn: Ganzjähr. K 10.—, halbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, halbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. m B Mk. 3.—. Für das übrige Ausland: Ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. — Postsparkassenkonto 133.404. — Telephon 22.075. ■ Nr. 43. Wien, Mittwoch, den 22. Oktober 1913 VII. Jahrgang Jüdischer Volksverein für die Leopoldstadt. Dienstag, den 28. Oktober 1913 findet in Wilders Restauration, .II., Schiffamtsgasse 20, um 8 Uhr abends, eine frei zugängliche VERSAMMLUNG mit der Tagesordnung: Aktuelle jüdische Fragen statt. Der Obmann: Ing. Robert Stricker. Strafweise Entlassung jüdifcher Lehrer durch die Diener Kultusgemeinde. In der „Freie Jüdische Lehrerstimme“, dem Organe des österr. isr. Religionslehrerbundes ist folgende, an den Wiener Kultusvorstand gerichtete Eingabe abgedruckt: Wien, am 23. September 1913. Löblicher Vorstand! Der Unterzeichnete Vorstand des „Oesterr. Israelit. Religionslehrerbundes“ hat in seiner am 22. September d. J. stattgefundenen Sitzung den einstimmigen Beschluß gefaßt, nachfolgende Resolution dem löblichen Vorstand im Vertrauen auf dessen bewährten Gerechtigkeitssinn zur Kenntnis zu bringen. Resolution. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde hat fünf Lehrer vom Dienste der Gemeinde als Religionslehrer und Aufsichtsorgane des Jugendgottesdienstes für das laufende Schuljahr durch Zuschrift ddo. 2. September d. J. enthoben. Da, wie f e s t s t e h t, dieser Enthebung eine ordnungsgemäße Untersuchung durch genaue Prüfung des Aktenmaterials und An-' hörung der betroffenen Lehrer nicht vorausgegangen ist, sieht sich der Unterzeichnete Vorstand in Wahrung der verletzten Interessen seiner Mitglieder verpflichtet, den Kultusvorstand zu ersuchen, diese Lehrer alsogleich in ihr Amt einzusetzen und eine gründliche Untersuchung der Angelegenheit unter Zuziehung auch der von den Lehrern zu nominierenden Vertrauensmänner ehestens einzuleiten. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des „Oesterr. Israelit. Religionslehrerbundes“. (Folgen die Unterschriften.) Wir haben in dieser Angelegenheit Erkundigungen eingezogen und festgestellt, daß tatsächlich fünf Lehrer, darunter solche die über 20 Jahre im Dienste der Gemeinde stehen, Knall und Fall entlassen und durch andere Organe ersetzt wurden. Wir haben weiter erfahren, daß diese hochwichtige Maßnahme weder den Gegenstand der Beratung noch auch der Beschlußfassung einer Plenarsitzung des Wiener Kult us vo r st and es gebildet hat. Die Verfügung kann also nur vom Präsidium oder einem engeren Ausschüsse getroffen worden sein. Auch erwies sich die Behauptung in der Resolution der Lehrerschaft, daß eine ordnungsgemäße Disziplinaruntersuchung überhaupt nicht stattgefunden hat, als richtig. Angesichts dieser Umstände muß die jüdische Oeffentlichkeit strenge Rechenschaft fordern. Die jüdischen Lehrer, die ohnehin der Gegenstand von Verfolgungen verschiedenster Art sind und einen wahrhaft .schutzbedürftigen Stand darstellen, haben den vollsten Anspruch darauf, daß sie wenigstens seitens der jüdischen Gemeinde gerecht und vor allem würdig behandelt werden . Die Begleitumstände der vorliegenden Lehrerentlassungen aber weisen darauf hin, daß sie den Abschluß eines Verfahrens bilden, daß weder gesetzmäßig noch auch würdig geübt wurde. Wir werden über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit berichten. * Die „Fr. Jüd. Lehrerstimme“ berichtet auch über eine bezeichnende Episode, welcher die ganze Affäre noch zweideutiger gestaltet: „Die furchtbar ernste Angelegenheit gestaltet sich immer mehr zu einer Tragikomödie in vorläufig vier Akten. Die gemaßregelten Lehrer erhalten zu ihrer freudigen Ueberraschung am 29. September ihr volles Monatsgehalt. Der Gerechtigkeitssinn der betreffenden Behörde bewährt sich also neuerdings aufs glänzendste. Das ist übrigens eine natürliche Konsequenz der Tatsache, daß die Herren durch den in öffentlicher Gerichtsverhandlung erfolgten Frei sprüh vollkommen rehabilitiert erscheinen. Einer spontanen Herzensregung Folge leistend, stattet einer der Lehrer sofort einem hervorragenden Mitgliede des Vorstandes schriftlich den wärmsten Dank für die durch Zuweisung des Gehaltes bekundete vornehme Gesinnung ab. Nun folgt die piece de resistance. Am 1. Oktober, am Vorabende des Neujahrsfestes, geht den Herren ein höchst sonderbarer schriftlicher Neujahrswunsch zu: Da die Gehalte pro Oktober durch ein bedauerliches Versehen den Herren Lehrern irrtümlich ausgefolgt worden seien, mögen die Herren die Güte haben, das erhaltene Geld zu restituieren!! Difficile est satiram non scribere. So zahlt man wohlverdiente Lehrer aus. Resümieren wir: 1. Akt: Maßregelung der Lehrer. 2. Akt: Pardonierung der Lehrer. 3. Akt: Dankschreiben der Lehrer. 4. Akt: Revozierte Pardonierung? Wie viel Akte wohl noch folgen werden? Das wissen die Götter!“ 6elehrtensto!z. Dem bekannten Kunsthistoriker Georg Brandes in Kopenhagen ist ein kleines Malheur passiert. Er gibt sich immer als Vollblutdänen und verleugnet energisch seine jüdische Abstammung. Nun ist ihm eine derbe Lektion zuteil geworden. Wie der Kopenhagener Berichterstatter des „Berl. Tägbl.“ meldet, ist ihm unter Hinweis auf seine jüdischeAbstamm u n g das Betreten des russischen Bodens verweigert worden. Die Petersburger Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft hatte Georg Brandes eingefaden, in Petersburg Vorträge zu halten. Brandes nahm den Vorschlag an. Als er aber auf dem russischen Konsulat einen Pal: für Rußland verlangte, wurde ihm bedeutet, daß man ihm einen Pali nach Rußland mit Rücksicht auf seine Konfession nicht a u s s t e 11 e n könne. Auf seine Einwendung, daß er konfessionslos sei, wurde ihm bedeutet, daß in einem solchen Falle die Konfession der Eltern maßgebend sei. Brandes wandte sich hierauf durch das dänische Ministerium des Aeußern an das russische Ministerium des Innern, erhielt aber auch auf diesem Wege einen abschlägigen Bescheid. Georg Brandes wird also nicht über die Grenze gelassen, weil seine Eltern Juden waren. Es hat sich schon oft der Fall ereignet, daß jüdische Gelehrte und Künstler nach Rußland berufen wurden. Die charaktervol’en haben es abgelehnf, ein Land zu besuchen, welches ihren Stammesangehörigen verschlossen bleibt. Es sei nur daran erinnert, daß sich aus diesem Grunde vor kurzem Prof. Ehrlich geweigert hat, nach Rußland zu fahren, obzwar in seinem Falle die russische Regierung gerne einen Paß ausgestellt hätte. Georg Brandes tut das Gegenteil. Er wird ■hinausgeworfen und. kommt viedeg verleugnet seine Eltern und sein Volk und bettelt um gnädige Aufnahme. Es ist gar nicht so übel, daß ihn gerade der russische Büttel darüber belehrt hat, daß ein Jude durch den Verrat am jüdischen Volke noch nicht vollwertiger Arier wird. Zu der Affäre Brandes wird von informierter Seite mitgeteilt: Von einer „Schikane“ kann natürlich in diesem Falle gar keine Rede sein, denn der russische Konsul tat nur seine Pflicht, wenn er gemäß den Gesetzen seines Landes und gemäß den Verträgen Rußlands mit anderen Ländern dem Juden Georg Brandes — denn die Erklärung der Konfessionslosigkeit hat keinen Einfluß, nur der Taufschein macht für Rußland einen Juden zum Nichtjuden! — das Paßvisum verweigerte. Das Visum wird Juden nur erteilt, wenn sie Kaufleute und mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind, oder wenn sie eine besondere Erlaubnis des russischen Ministeriums des Innern haben. In allen anderen Fällen werden Gesuche von [uden zurückgewiesen, da Rußland sich in den Handelsbezvv. Niederlassungsverträgen, die es abgeschlossen hat, stets den Vorbehalt ausbeduugen hat, daß es ausländischen Juden keine weitergehenden Rechte einzuräuinen brauche als sie den russischen Juden eingeräumt sind. Da nun z. B. die deutschen Pässe die Religion des Paßinhabers nicht angeben, so fordert der Konsul bei der Vorlegung des Passes einen Taufschein. Wer diesen nicht vorzuweisen in der Lage ist, wird als Jude angesehen und gemäß den genannten Vorschriften behandelt. Aber auch die Juden, denen nach dieser Maßgabe das Visum erteilt wird, werden in diesem ausdrücklich gekennzeichnet: „Dem Juden X. Y„ der . .“ und unterliegen vielfach noch besonderen Beschränkungen und Abgaben. So will es Rußland und so'ange nicht die europäischen Regierungen das bekannte Vorgehen der amerikanischen nachahmen, die Sache aber dann auch bis zu Ende durchführen, solange wird der Judenpaß“ für Rußland bestehen bleiben. Aber einstweilen ist man in den europäischen Kabinetten ja der Ansicht, daß das eine interne Angelegenheit Rußlands ist — nämlich die Frage, wie es deutsche, französische, englische, amerikanische Juden behandelt! In diesem Sinne werden also die Juden der ganzen Welt als russische Untertanen angesehen. „Deutschlands Juden sind Rußlands Juden“ . . . Aber wenn die deutschen luden sjebs gefallen lassen, geschieht ihnen am Ende reellt.

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