Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 6 (1912)
- Issue
- 4 (26.1.1912)
- Date
- 1912-01-26
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4 PapteisNaciipichten. Laut Ausweis in den Mitteilungen sind für den „Zentralfonds“ bis nun K 329.20 eingegangen. Gg. A. Böhm bittet alle Vereine und Gesinnungsgenossen Anfragen, Empfehlungen usw., welche das Zentralkomitee betreffen, an dieses, resp. an sein Sekretariat, Wien, IX., Türkenstraße 9, direkt richten zu wollen. Mitteilungen des i.-ö. DK. Ordentlicher Distriktstag. Die Beratungen beginnen Sonntag, den 28. d. M., präzise 9 Uhr vormittags, im Saale, IX., Türkenstraße 9, und werden nach der Mit- . tagspause fortgesetzt. Mit Rücksicht auf die reiche und wichtige Tagesordnung werden die Delegierten um pünktliches Erscheinen gebeten. Die ersten drei Punkte Rechenschaftsbericht, Statutenänderung und Neuwahlen werden in der Vormittagssitzung erledigt. In einer fleilagedieses ‘Blattes jst der Bericht des DK. und der Entwurf des neuen Distriktsstatuts abgedruckt. Ordentlicher Mährisch-Schlesischer Distriktstag. Wir berufen hiemit den diesjährigen ordentlichen DT. für den 11;. Februar nach Olmütz ein. Die Wahlen erfolgen nach dem für den Prerauer a.-o . DT. Geltung gehabten Schlüssel. Lokal U nd Stunde des Beginnes werden bekannt gegeben. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsberichte; 2. Budget; 3. Neuwahlen; 4. Freie Anträge. Für das mähr.-schles. DK.: Dr. Robert Lichtwitz, Gustav F i n z i, Obmann. Schriftführer. Hus dem jüdischen Leben. Eine Zuwendung von 54.000 Mark für den Jüdischen Nationalfonds. In dem Masse als der Nationalfonds an Kapitalskraft zunimmt, und die Wirkungen seiner planmäßigen und 'zielbewußten Tätigkeit in Erez- Israel klarer zu Tage tritt, wächst auch die Sympathie für unsere Institution in immer weiteren Kreisen unserer wohlhabenden Gesinnungsgenossen und Freunde. Nach den Zuwendungen der Frau Rebekka Klur, der Frau Wodonosowa und der Herren I. L. Goldberg, Jakob Moser, Baruch Kahane, David. Wolffsohn und Ingenieur Salomon Halperin freuen wir uns heute wieder von einer ganz beträchtlichen Zuwendung berichten zu können. Ein Gesinnungsgenosse hat dem Jüdischen Nationalfonds einen Betrag von zirka 54.000 Mk. in Effekten überwiesen, mit dem einzigen Vorbehalt, daß diese Effekten bei der Bank of England auf den Namen des JNF. deponiert werden und daß 'deren Zinsen ihm Zeit seines Lebens zu gute kommen sollen. Der hochherzige Spender, der sich einem öffentlichen Danke entziehen will, und ungenannt zu bleiben wünscht, wird sicher den besten Dank für seine Opferfreudigkeit darin erblicken, wenn recht viele wohlhabende Stammesgenossen seinem schönen Beispiele folgen. Max Nordau über die russisch-amerikanische Paßfrage. — Aus 'London wird der „N. J. K.“ geschrieben: Herr N. S. Burstein in Cardiff hatte an Max Nordau ein Schreiben gerichtet, worin er ihn. um sejne Meinung über den russisch-amerikanischen Paßkonflikt befragte. Nordau erwiderte folgendermaßen: „Paris, 12. Januar .1912. Geeherter Herr Burstein! Wir Juden haben tatsächlich nicht unseresgleichen in unserem unverwüstlichen Optimismus, den kein Mißerfolg zu trüben vermag. Den Ihren bewundere ich geradezu. Wie können Sie erwarten, daß die Paßagitation, der die Schlauheit kriecherischer Achselträger in Amt und Würden den Stachel genommen hat, irgendwelche gute Folgen zeitigen wird? Mr. Taft war gezwungen, den Vertrag mit Rußland zu kündigen, aber er wußte die Form dieser Kündigung so einzurichten, daß es Rußland ermöglicht wurde, schamlos zu versichern, die Paßfrage habe mit JÜDISCHE ZEITUNG diesem Schritt nichts zu tun. Rußland wird nicht nachgeben. Amerika wird auf seiner Forderung nicht bestehen, und keine andere Regierung wird das Beispiel der Vereinigten Staaten nachahmen. Die englischen Juden werden sich nicht rühren. Die Lage der Juden in Rußland wird schlimmer sein als zuvor, und die Antisemiten in Amerika werden die amerikanischen Juden für ihr mannhaftes Auftreten schwer büßen lassen. Das ist alles. Ihr ergebener Dr. M. N o r d a u.“ ENTWURF eines Organisationsstatutes für die zion. Distriktsorganisation Innerösterreich. *) § 1. Die zion. Distriktsorganisation Innerösterreich ist die Distriktsorganisation im Sinne des § 3 des Organisationsstatuts des zion. Landesverbandes für Westösterreich für die in den österr. Kronländern: Niederösterreich, pb er Österreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland, Dalmatien, Tirol und Vorarlberg wohnenden Mitglieder der zion. Kongreßorganisation. § 2. Die Distriktsorganisation gliedert sich in Vereine (Schekelzahlergruppen). § 3. Organe der Distriktsorganisation sind: a) der innerösterr. Distriktstag; b) das innerösterr. Distriktskomitee. § 4. Der Distriktstag (Delegiertentag) ist die höchste beschlußfassende und legislative Körperschaft in der Distriktsorganisation im Sinne des § 24 des westösterr. Organisationsstatuts. § 5. Der ordentliche Distriktstag findet mindestens jedes Jahr statt. Ort, Zeit und Tagesordnung bestimmt im Rahmen dieses Statuts das pistriktskomitee. ‘ § 6. Wenn ein Drittel sämtlicher der Distriktsorganisation angehörenden Vereine den Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Distriktstages stellen, so hat das DK. einen DT. der binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim DK.;zu eröffnen ist einzuberufen. Aut die Tagesordnung des DT. sind die von den Antragstellern gewünschten Gegenstände zu stellen. § 7. Das DK. ist berechtigt, jederzeit einen außerordentlichen Distriktstag einzuberufen. § 8. Das aktive und passive W a h 1 r e c h t der Schekelzahler für den Distriktstag ist abhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Vereine der Distriktsorganisation, aktive Wahlrecht überdies von der Vollendung des 18. Lebensjahres, das passive von der Vollendung des 20. Lebensjahres, von der Zahlung der Landesparteisteuer, das § 9. Hiebei senden Vereine mit 15— 25 Wähler 1 Delegierten 25- 50 „ 2 51-100 „ 3 101-200 „ 4 usf., wobei jedem angefangenen Hundert ein weiterer Delegierter entspricht. Vereine mit weniger als 15 Mitgliedern sind unter Rücksichtnahme auf die örtlichen .Bedingungen mit anderen zu Wahlgruppen zusammenzulegen. Diese Maßnahmen sind durch das DK. vorzunehmen. Außer diesen und den im § 10 des west-, österr. Organisationsstatuts vorhergesehenen Fällen sind Zusammenlegungen von Vereinen zu Wahlzwecken unzulässig- §■ 10. Die Einberufung des DT. durch das DK. hat mindestens vier Wochen vor dem Termine der Tagung stattzufinden. Bei Einberufung eines außerordentlichen DT. kann das D.K. diese Frist aus zwingenden Gründen bis auf zwei ‘ Wochen abkürzen. § 11. Die Wahl der Delegierten ist geheim und direkt. Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach den vom DK. zu erlassenden Weisungen durch die von diesem damit betrauten Organen. § 12. Am Distriktstag nehmen mit Sitz und Stimme teil: a) Die Delegierten der Distriktsvereine; b) drei Mitglieder des DK.; c) der- Präsident des ZK. für Westösterreich oder dessen Stellvertreter; d) die westösterr. AK.-Mitglieder; e) die Mitglieder des EAK. § 13. Jeder Delegierte hat ohne Rücksicht auf die Zahl der auf ihn gefallenen Wahlen nur eine Stimme, und kann jiur ein Mandat ausüben . Das Mandat ist nicht übertragbar. Bis zum Beginn der Tagung können Ersatzwahlen vorgenommen werden. Das Eintreten von Ersatzdelegierten ist nur zulässig für Delegierte, die bereits vor Beginn d^r Tagung an derselben verhindert wurden, oder von mehreren aut sie gefallenen Mandaten sich bis zu diesem Zeitpunkte für ein bestimmtes entschieden haben. *) Der Motivenbericht wird anläßlich der ‘Beratung dem Distriktstag vorgelegt werden. Seite 5 § 14. Dem Distriktstag obliegen außer den ihm durch das westösterr. Organisationsstatut ausdrücklich zugewiesenen Befugnissen: ä) Die Entgegennahme und Prüfung, bezw. Entlastung des vom DK. über seine Tätigkeit, bzw. die Tätigkeit der ihm untergeordneten Institutionen und Kommissionen zu erstattenden Berichtes; b) Feststellung des Arbeitsprogrammes und des Budgets des DK. und seiner Organe für die nächste Verwaltungsperiode; c) die Erörterung und Beschlußfassung über Propaganda, Presse und Organisation: d) die Stellungnahme zu den Parteifragen, zum Zionistentag und zum Kongreß; e) die Beschlußfassung über das Distriktsstatut; f) die Präsentation für die Mitglieder, bzw. Ersatzmänner des westösterr. Zentralkomitees gemäß § 24 des westösterr. Organisationsstatuts; g) die Wahl des zionistischen DK. für Innerösterreich und seines Obmannes; h) die Wahl von Revisoren. §15. Das Distriktskomitee besteht aus mindestens 7 Mitgliedern, die einem Distriktsvereine angehören müssen. Die Wahl erfolgt mit einfacher Majorität. § 16. Das Distriktskomitee wird vom Obmann, in dessen Verhinderung vom Vizeobmann einberufen. Es soll mindestens alle Monate einmal zusammentreten. Ueber Verlangen von vier Mitgliedern des DK. ist eine Sitzung einzuberufen. § 17. Das DK. wählt aus seiner Mitte einen Vizeobmann, der den Obmann :im Falle seiner Verhinderung vertritt. Die Beschlüsse des DK. werden mit einfacher Majorität gefaßt. §19. Aufgaben des DK. sind: a) Die im Organisationsstatut des Zion. LV. für Westösterreich vorgesehene Vermittlung des Verkehrs zwischen den Organen des Landesverbandes und den Distriktsorganen, Distrikts-Vereinen und -Institutionen; b) die Erledigung der laufenden Geschäfte der Distriktsorganisation; c) die Instruierung, Anregung und Ueberwachung der Tätigkeit der Distriktsvereine und Schekelzahlergruppen und die Ausführung der darauf bezüglichen Aufträge des ZK.; d) das Schekelinkasso und das Inkasso der Landesparteisteuer gemäß den Weisungen des Zentralkomitees; e) die Prüfung der Statuten der Distriktsvereine und die Vorlage derselben behufs Genehmigung durch das ZK.; f) die Einberufung des ordentlichen und außerordentlichen DT. und Beschlußfassung hierüber, sowie die Erlassung von Weisungen für die Wahlen und deren Durchführung und die Ueberwachung dieser; g) die Durchführung der Wahlen für den ZT. gemäß den Weisungen des ZK. § 20. Das DK. ist dem DT. und dem ZK. für alle ihm .unterstellten Organe und Institutionen verantwortlich. § 21. Die Distriktsvereine haften für die Landesparteisteuer und Schekelbeträge von a I- 1 e n ihren Mitgliedern. § 22. In allen Streitigkeiten zwischen einzelnen Zionisten oder Organisationen des Distriktes ist das DK. erste Beschwerdeinstanz, bzw. Schiedsgericht. § 23. Dieses Statut tritt nach erfolgter Genehmigung durch das ZK., bzw. seiner Veröffentlichung in Kraft. Julius G r o a g. Verainsnadiriibten. Wien. (Zion. Mädchenverein „Moriah“.) Montag, den 29. d. M., hält Frl. Abrahamowicz im Jüdischen Volksheim einen Vortrag aus dem Zyklus „Jüdische Geschichte“. Wien. (Zionistischer Frauenverein.) Zugunsten des Palästina-Informätionsbureaus veranstaltete der I. Wiener Frauenverein Sonntag, den 21. Jänner im Saale des Hotel Continental ein Fest, welches einen ausgezeichneten Verlauf nahm. Namentlich waren es die Darbietungen der Trios Morini, welche aufrichtigen Beifall fanden. Aber auch die übrigen Darsteller — alle Darbietungen wurden von Kindern ausgeführt — Klara Meisner, Mimi Pollak, Mizzi Weidenfeld, die kleine Wurzel sowie der Kinder-Reigen wurde mit aufrichtigem Beifall aufgenommen. Das folgende Tanzkränzchen verlief sehr animiert. Dem Ausschuß des Vereines, insbesondere den Gesinnungsgenossinnen Frau Weiß und Frau Rappaport, gebührt herzlicher Dank für die aufgewendete Mühe, welche sich jedoch durch Zuführung einer beträchtlichen Spende für das Informationsbureau reichlich lohnt. Leider muß festgestellt werden, daß die Frauen der vielen A. H. der Wiener Verbindungen dem Frauenvereine, welcher für die Vertiefung des zionistischen Gedankens innerhalb der Familie, wie auch unter den Frauen so viel leistet, fernbleiben. — Wien. (Achwah-Verein „Jüdische Brüder“.) Mittwoch, den 10. d. fand in der „Jüdischen Bühne“ zu Gunsten des Vereines „Achwah“,