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Jüdische Zeitung · 1911-12-01 · 48 (1.12.1911) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitung
Volume
5 (1911)
Issue
48 (1.12.1911)
Date
1911-12-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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S8SS iHHSSS ®S™' 38SS H Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: Wien, II.,Stefaniestraße Nr. 12. — Sprechstunden ■ ^' täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgestellt. — Abonnementspreise: Für Oester- _ ™ reich-Ungarn: Ganzjähr. K 10.—, halbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, halbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. ■ | Mk. 3.—. Für das übrige Ausland: Ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. Postsparkassenkonto 104.067. ■ Nr. 48 Wien, Freitag, den 1. Dezember 1911 V. Jahrgang 6roße MaftRaDäcrieicr der zionistischen Korporationen unter Leitung des I. ö. Distriktskomitees. 12. Dezember 1911, in den Sofiensälen. Uebersieölungstfnzeige! Am 28. November übersiedelte die „Jüdische Zeitung" in ihre eigenen Lokalitäten in das „Jüdische Volksheim“. Wir ersuchen alle für die „Jüdische Zeitung“ bestimmten Sendungen ausschließlich an folgende Adresse zu richten: „Jüdische Zeitung“ Wien, II., Stefaniestrade Nr. 12. Rundschau. Ein Tag jüdischer Schmach. Die blutigen Moschkos haben gesiegt! Am 28. November fand in Drohobycz die Reichsratsersatzwahl statt. Gewählt wurde der Polen- Ulubj'udc L ö w e n s t e i n. Er ist somit zum zweitenmale als „Sieger" aus der Wahlschlacht hervorgegangen. Er wird im österreichischen Parlamente sitzen, als lebendes Erinnerungszeichen an den blutigen und . schmachvollen 19. Juni, den Tag seiner ersten- Wahl. Dieser Tag bedeutete für das Judentum eine entsetzliche Katastrophe. Jüdische Wähler und Greise und Kinder wurden über Anstiften der Freunde Löwensteins niedergemetzelt. Vierzig Todesopfer an einein Tage! Es hat Tage in der jüdischen Geschichte gegeben, an denen Tausende fielen. Aber sie fielen über Anstiften Fremder, der Feinde Israels. Am 19. Juni 1911 waren die Mörder Juden! Juden haben Juden schändlich ermordet! Juden waren die 'Veranstalt’er des Pogroms in Drohobycz! Eine gräuliche Bande von jüdischen Spießgesellen hatte sich unter der Parole „Löwenstein muß gewählt werden!“ und unter flem Kommando der beiden Freunde Löwensteins, des rohen Emporkömmlings und Petroleumspekulanten Feuerstein und des Bordellbesitzers Steinhäuser, zu Herren der Stadt aufgeworfen, die pflichtvergessenen Beamten auf ihre Seite gebracht, die ärgsten Betrügereien und- Brutalitäten verübt. Als am Tage der Wahl sich die Wähler gegen diese Banditen aufzulehnen wagten, wurden sie einfach niedergeschossen. Unter Gewehrfeuer und dem Röcheln feige hingemordeter Juden wurde Löwenstejn zum Abgeordneten ausgerufen! — Da ist ein Sturm der Entrüstung losgebrochen. Das Empfinden der zivilisierten Welt hat sich aufgebäumt und Löwenstein mußte das blutbefleckte Mandat niederlegen. Am 28. November trat er wieder als Kandidat auf, oder-'besser gesagt, sein Drohobyczer Freundespöbel .hat wieder für ihn gearbeitet, . denn er selbst hat weder das erstemal, noch auch diesmal gewagt, sich in Seinem Wahlkreise zu zeigen. Und das Unglaubliche geschah: Es haben sich Juden gefunden, welche den Löwenstein vom 19. Juni wieder gewählt haben! Ein Abgrund von Gemeinheit und Verworfenheit hat sich vor unseren Augen aufgetan! Und heute kann man nicht mehr das Urteil auf die Spießgesellen Löwensteins und Feuersteins beschränkten. Hunderte jüdischer Bürger-von Drohobycz müssen einbezegen werden . Indem sie neuerlich den Namen Löwenstein auf den Wahlzettel schrieben, haben sie bewiesen, daß sie des primitivsten menschlichen Empfindens, jedes Stolzes und jedes Mitgefühls bar sind. Uns Nationaljuden steigt die Schamröte ins Gesicht! Wir wollen das Judentum reinigen. Der 2S. November hat uns neuerlich die furchtbare Größe und die furchtbare Notwendigkeit dieses Reinigungswerkes erkennen lassjen! * * „Deutschfreiheitliches“ vor Gericht. Der jüdische Reservekadett Dr. L. wurde während seiner Waffenübung in Bozen von einem „d e u t s c h f r e i h e i 11 i c h e n“ Bur - schenschat'ter ohne jeden Anlaß in einem Kaffeehaus angestänkert. Er verlangte nach den militärischen Vorschriften durch zwei Hauptleute von dem Beleidiger Satisfaktion. Dessen Vertreter, gleichfalls zwei deutsche Burschenschafter, erklärten jedoch, daß sie und ihr Mandant unter Berufung auf das „W aidhofner Prinzip“ — in Waidhofen hat nämlich die deutschfreiheitliche Studentenschaft vor ungefähr 15 Jahren das jüdische Volk als feig und ehrlos erklärt — Juden keine Satisfaktion geben. Doktor L. klagte daraufhin über Antrag der Militärbehörde die drei sauberen Helden beim Bezirksgericht Bozen wegen Ehrenbeleidigung. Das Gericht konnte jedoch nur eines der beiden Vertreter habhaft werden und verurteilte ihn unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes wegen Ehrenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 15 K. Der Verurteilte, offenbar von der Ueberzeugung durchdrungen, daß es eines deutschen Jünglings würdig sei, einen Juden frech zu provozieren, und dann zur Verantwortung gezogen, auszukneifen, berief gegen den Schuldspruch an das Kreisgericht Bozen, das diesem Standpunkt verständnisvoll „Rechnung“ trug und den „deutschfreiheitlichen“ Lümmel freisprach. Die Begründung des Urteils machte dem Senat offenbar große Schwierigkeiten, wie aus folgendem wörtlich zitierten Satz hervorgeht: „Es wäre auch der Fall denkbar, daß eine Persönlichkeit, die einen Nichtarier zu ihrem besten Freunde hatte und ihn sehr schätzte, einer das W a i d h o f n e r Prinzip anerkennenden Verbindung beitritt, dann zufällig mit jenem Freund in eine nicht tiefgehende Kollision kommt und die Satisfaktion verweigert. Hier würde gewiß niemand behaupten, daß es ihm auf eine Beleidigung der Person des Gegners angekommen sein müsse.“ Was soll man zu diesen tiefsinnigen „Urteilsgründen“ sagen! Wir sind gewiß die letzten, welche auf dem Standpunkt stehen, daß eine Beleidigung nur durch Blutvergießen gestraft werden könne und man müßte wohl blödsinnig sein, um zu behaupten, daß es demjenigen, der die Satisfaktion mit Waffen' verweigere, in allen Fällen „auf eine Beleidigung der Person des Gegners angekommen sein müsse“. Dieses Argument des Kreisgerichts besagt also gar nichts. Wohl muß aber jeder billig denkende Mensch zugeben, gleichgültig, ob er den „Kommentstandpunk teilt oder nicht, daß es nur feige Ehrlosigkeit zuwege bringt, einen Juden grundlos zu beleidigen, und wenn man für die Beleidigung einstehen soll, den Beleidigten dadurch abermals und noch schwerer zu verletzen, daß inan ihm unter Berufung auf das famose Waidhofner Prinzip als dem Angehörigen eines von der g o I d enen Jugend der deutschen Nation als ehrlos erklärten Volkes die Satisfaktionsfähigkeit rundweg abspricht. Aus diesem Vorfall ersieht man, daß gegen gewisse deutschfreiheitliche Manieren weder Komment noch Gericht Schutz gewährt. Es bleibt also nur der Weg der Selbsthilfe. isi;Mode Neueste für det K 12.50, Modelle Herbst K 16.50 IV., Rainerplatz 3 I., Rotenturmstraße 12 VI., Mariahilferstraße 47.

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