Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 5 (1911)
- Issue
- 46 (17.11.1911)
- Date
- 1911-11-17
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 46 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 5 tigkeit, bezw. die Tätigkeit der ihm untergeordneten Institutionen und Kommissionen zu erstattenden Berichtes; b) Feststellung des Arbeitsprogrammes und des Budgets des Z. K. und seiner Organe für die nächste Verwaltungsperiode und die Festsetzung der Landesparteist euer; c) die Erörterung und Beschlußfassung über Propaganda, Presse und Organisation; d) die Stellungnahme zu den Parteifragen und zum Kongreß; e) die Beschlußfassung über das Landesstatut; f) die Wahl der Delegferten, bezw. Ersatz- - delegierten des Landesverbandes zum Zentral-Komitee der Kongreßorganisation gemäß § 40 des Kongreßstatuts; g) die Wahl des Zionistischen Zentralkomitee für Westösterreich und seines Präsidenten; h) die Wahl von Revisoren. § 16. Das Zentralkomitee besteht aus 15 Mitgliedern, von denen je fünf;aus der Zahl der im Bereiche einer der drei Distriktsorganisationen wohnenden, einem Verbandsvereine angehörigen Personen gewählt werden müssen. Die Delegiertentage der Distriktsorganisationen besitzen das Recht der Präsentation hinsichtlich der aus ihrem Distdikt zu wählenden Z. K- Mitglieder. ■ Die Wahl erfolgt mit einfacher Majorität. § 17. Das Zentralkomitee wird vom. Präsidenten, in dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten einberufen. Es soll mindestens alle drei Monate einmal zusammentreten. Bei Wahl des Ortes der Sitzung sind' nach Tunlichkeit alle Distrikte zu berücksichtigen. Ueber Verlangen von 5 Mitglieder des Z. K. ist eine' Sitzung einzuberufen. § 18. Das Z. K. wählt aus seiner Mitte einen ersten und einen zweiten ^Vizepräsidenten, die den Präsidenten im Falle seiner Verhinderung vertreten. Ferner betraut das Z. K. vier außer dem Präsidenten in Wien wolyiende Mitglieder mit der Führung des Zentralbüreaus unter Leitung und Aufsicht des Präsidenten. In seiner Tätigkeit im Z. B. vertreten den Präsidenten im- Falle seiner Verhinderung die Mitglieder des Z. B. in der vom Z. K. festgesetzten Reihenfolge. §. 19. Die Abstimmungen im Z. K. erfolgen in der Regel mündlich. .Doch können Abstimmungen auch auf schriftlichem Wege vorgenommen werden. Ueber Verlangen sämtlicher Vertreter eines Distriktes im Z. K. sind auch bei Abstimmungen während einer'; Sitzung schriftlich oder durch. Bevollmächtigte Z. K. Mitglieder abgegebene Voten Abwesender mitzuzählen. Bei den Abstimmungen wird die .Stimme des jeweiligen Vorsitzenden mitgezählt. Die Beschlüsse werden mit einfacher Majorität gefaßt. § 20. Aufgaben des Z. K. sind: a) Die Vertretung des Landesverbandes gegenüber dem £. A. K. und Großen A. K.. den anderen Landesverbänden, insbesondere den anderen österreichischen Landesverbänden, sowie allen zionistischen Institutionen, dann gegenüber den anderen österreichischen jüdischen und jüdischpolitischen Organisationen, Institutionen und Repräsentanten, überhaupt die Vertretung nach außen; b) die Erledigung der laufenden Geschäfte des . L. V.; c) die Erteilung (der (Direktiven (für die Tätigkeit des Zentralbureaus und der übrigen Verbandsorgane und Institutionen, sowie die Ueberwachung ihrer Tätigkeit; der Präsident des Z. K._ übt diese Aufsicht in Vertretung des Z. K. aus; d) die Instruierung, Anregung, und Ueberwachung der Tätigkeit der Verbandsvereine (Schekelzahlergruppen) und der Ditriktsorganisationen und ihrer Organe; e) die Instruierung und Ueberwachung der Parteipresse; f) die Zentralisierung der Sammlungen für alle zionistische Zwecke; g) das Schekelinkasso und das Inkasso der Landesparteisteuer samt Zuschlägen; h) die Einleitung, Instruierung und Ueberwachung der Schekelorganisation, sowie der Propaganda überhaupt, die Anregung, Unterstützung Isowie die Vereinheitlichung dieser, und Beschaffung der Propagandamittel; 34 i) die Prüfung und Genehmigung der Statuten der Distriktsorganisationen und Vereine; j) die Wahlen für das Zentralkomitee der Kongreßorganisation im Falle der Verhinderung der vom Z. K. Gewählten und der Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Wahl durch diesen; k) die Einberufung ■ des ordentlichen und. außerordentlichen Z. T. und Beschlußfas-, sung hierüber, sowie die Erlassung von Weisungen für die, Wahlen und deren Durchführung und die Ueberwachung dieser;; I) die Anordnung der Kongreßwahlen, die Erlassung der hierauf bezüglichen Weisungen und die Ueberwachung der Durchführung der Wahlen; § 21. Dem Zentralburcau obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Z. K. und des Z. T. die Besorgung der laufenden Verbandsgeschäfte und die Ausführung der Aufgaben des Z. K. nach den Direktiven des Zentralkomitee, soweit sie nicht im übertragenen Wirkungskreis von den Organen der Distriktsorganisationen ausgeführt werden. Das Z. B. ist dem Z. K. unterstellt und verantwortlich. § 22. Das Z..K-. ist dem Z. T. für für alle ihm unterstellten Organe und Institutionen verantwortlich. § 23. Die inneren Angelegenheiten der Distriktsorganisationen werden, soweit sie nicht als Verbandsangelegenheiten zu den Agenden der Verbandsorgane gehören, von den Organen der Distriktsorganisationen im autonomen Wirkungskreise besorgt. Diesen letzteren obliegt auch die Ausführung der ihnen vom Z. K. übertragenen Verbandsgeschäfte für den Distrikt. Die Oberaufsicht liegt in den Händen des Z. K. § 24. Die zum Zionistentag wahlberechtigten Mitglieder einer Distriktsorganisation wählen einen Distriktstag, der jedes Jahr Zusammentritt und dem die Festsetzung des Distriktsstatuts nach Maßgabe dieses Statuts, die Verwaltung der Distriktsorganisation, die Wahl der Distriktsorgane, die Präsentation für das Z. K., und die Festsetzung eventueller Zuschläge zur •Landesparteisteuer bis zu 100° „ für Zwecke Distriktes obliegt. § 25. Die Leitung der Distriktsgeschäft? liegt' in den Händen der Distriktsleitung (Parteileitung). Mindestens drei an einem Orte wohnende Mitglieder dieser bilden das ausführende Organ der Distriktsleitung nach Maßgabe des Distriktsstatuts. Die Distriktsorgane sind dem Z. K. unterstellt. § 26. Der TPr.äsident des Z. K., bezw. seine Stellvertreter haben auf den Distriktstagen Sitz und Stimme. Von jedem D. T. ist das Z. K. rechtzeitig zu verständigen. § 27. Die Verbandsvereine haften für die Landesparteisteuer samt Distriktszuschlägen von allen ihren Mitgliedern. § 28. In allen Streitigkeiten zwischen einzelnen Zionisten oder einer Organisation oder einem Parteiorgane, oder zwischen Parteiorganen oder Institutionen oder Organisationen im Landesverbände untereinander ist das Zentral- Komitee oberste ßeschwerdeinstanz, beziehungsweise Schiedsgericht. § 29. Dieses Statut tritt nach erfolgter Genehmigung durch das F. A. K., bzw. seiner Veröffentlichung in . Kraft. , Dr. Emil Margulies. Der Hebräertag in Lemberg. Der X. Kongreß hat in die zionistische Bewegung ein altneues, schönes, starkes und werbendes Wort geworfen: „Hebräisch“. Geht hin und lernt hebräisch! Verbreitet die Kenntnisse der hebräischen Sprache und Literatur unter allen Schichten des jüdischen Volkes, in den Palästen der Reichen, in den Hütten der Armen! Geht hin und macht sie wieder die alte und doch ewig junge und ewig schöne, mark- und kraftvolle Sprache der Väter zur Sprache eures Denkens, eures Fühlens und eures Sprechens! Wollen wir das jüdische Volk wieder vereinigen, wieder ganz und stark machen, so müssen wir es tun durch die Einheit der Sprache. Eine Sprache — ein Fühlen. Ein Fühlen —ein- Wollen. Ein Wollen — eine Tat. Und diese Tat wird die Erlösung des jüdischen Volkes sein. Unter dieser Lösung wollen wir an die Arbeit gehen. Zu dieser Arbeit sind wir wohl vorbereitet und gerüstet. Nach Hunderttausenden schon zählt die Zahl derer, die hebräisch geläufig, und natürlich,, schön und voll sprechen. Sogar in den westeuropäischen Ländern, wo seit mehr als zwei Menschenaitern daran gearbeitet wird, das Hebräische aus Familie und Haus, aus Leben und sogar aus der — Synagoge hinauszudrängen, sogar in diesen klassischen Ländern der Abtrünnigkeit und des Niederganges alles jüdischen Eigenlebens, — sogar dort regt und reckt es sich, sogar dort wird das Hebräische wieder lebendig. Man brauchte bloß an diese zarteste Saite der jüdischen Seele, an die alte schlummernde Liebe der Juden zur Sprache ihrer Väter mahnen, und alle Juden, die noch nicht ganz reif zum Abfall waren, horchten auf und folgten dem Rufe. Sollte es in Galizien und in der Bukowina ärger sein! Hier muß ja der Weckruf: „Hebräisch!“ Hunderttausende aufrütteln, hinreißen und begeistern. Nun — wir lassen diesen Weckruf ertönen. Wir rufen sie auf, alle, die aus der uralten Sprache iler Väter eine lebenskräftige und lebenswarme Sprache der Kinder machen wollen, alle, die mit uns milschaffen wollen an dem Aufbau und Ausbau eines jüdischen Eigenlebens. Sie sollen zu uns kommen, mit uns beraten und mit uns arbeiten. Wir rufen einen Hebräertag, für den 19. November 1911 nach Lemberg ein. An ihm sollen sich beteiligen alle, die für die Wiedererweckung und Verbreitung der hebräischen Sprache Gefühl, Sinn und Verständnis haben. Der Hebräertag soll eine Manifestation unseres Lebenswillens sein und ein Anfang zu großer, fruchtbarer Arbeit. Wir sind überzeugt, daß man unseren Ruf hören und ihm folgen wird. Dr. Osias Thon, Präsident der galizischen Abteilung der Weltorganisation für hebr. Sprache und Kultur. Dr. Philipp Korngrün, Präsident des hebr. Schulvereines für Galizien und Bukowina. Rapnael Soifermann, Präsident des österreichischen hebr. Lehrerverbandes. Die Tagesordnung war in der letzten Nummer der „Jüd. Ztg.“ veröffentlicht. Die Tagung findet im J a d Haruzims a a 1 e in Lemberg, Bernsteingasse, statt. * * * * Alle zionistischen Vereine, hebräische Schulen und Verehrer der hebräischen Sprache werden aufgefordert, den Hebräertag mit Nationalfondstelegrammen zu begrüßen. FarteisNaciiPicfiien. Mitteilungen des i.-ö. D.-K. Delegiertenwahlen zum III. westösterr. Parteitag. Nach den Bestimmungen des §10 des Statuts für den westösterr. Distriktsverband müssen die Delegierten wählen spätestens 14 Tage vor der Tagung des Zionistentages durchgeführt sein. Es sind somit die Namen und Adressen der im i.-ö. Distrikt gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten bis längstens 10. Dezember dem i.-ö. D.-K. bekanntzugeben. . Außerordentlicher i.-ö. Distriktstag. Der a.o. D.-T. findet Samstag, den 18. d. M., p r ä z i s e halb 8 Uhr abends, im großen Saale, IX., Türkenstraße 9, statt. Vertretungs- und stimmberechtigt sind nur die Delegierten jener Vereine, welche gemäß den Bestimmungen des Distriktsstatuts für alle ihre Mitglieder die Parteisteuer entrichtet haben. Tagesordnung: 1. Referat über die westösterreichische Organisationsfrage (Gg. Adolf B ö h m). 2. Diskussion und Stellungnahme zum Entwurf des neuen Statuts. 34 Eventualia. — Cie Delegierten werden um pünktliches Erscheinen gebeten. Parteisteuer 1911. Als letzter Termin für die Entrichtung der Parteisteuer wurde der IS. d. M. festgesetzt. Bis zu diesem Tage haben die Vereine, die mit dem ganzen oder einem Teilbeträge der Parteisteuer noch im Rückstände sind, ihrer Verpflichtung zu entsprechen, da sie sich sonst ihres Rechtes der Delegierung zum Distrikts- und Parteitage begeben. Makkabäerfeier der zion. Organisationen Wiens. ’ (Sophiensäle, 12. Dezember 1911.) Das E. A. K. Mitglied, Gg. Dr. S c h e m a rj a h u L e v i n, hat dem i.-ö. D.-K. seine Beteiligung an der Feier zugesagt. Für das künstlerische Programm wurden Kunstkräfte ersten Ranges engagiert. Die Einladungen gelangen in der nächsten Woche zur Versendung. Die Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt ab Montag, den 20. d. M., Die Verkaufsstellen werden noch bekanntgegeben. Die Zentralstelle befindet sich im Bureau des i.-ö. D.-K., IX., Türkenstraße 9% Der erste Uebungsabend für den Sängerchor findet Dienstag den 21. d. M., 8 Uhr abends, im Lokale der jüd.-ak. Verbindung „Iviria“, IX., Glasergasse 4 a (Soute-rain) statt. Die Sänger, die #:h an der Makkabäerfeier beteiligen wollen, werden gebeten, dies mitzuteilen und sich zur Uebung einzufinden. \ Hebräische Sprachkurse des i.-ö. D.-K. Der Unterricht in den einzelnen Kursen hat begonnen. Vorläufig sind folgende Kurse installiert: 1. Anfängerkurs I. Dienstag, Donnerstag, Samstag von halb 8 bis 9 Uhr abds. (Für Damen und Herren.) 2. Anfängerkurs II. Sonntag von 9 bis halb II Uhr vorm, und an zwei noch zu bestimmenden Abenden. (Für Damen und Herren.') 3. Anfängerkurs III. Mittwoch, Freitag von halb 8 bis halb 9 Uhr abends. (Für Damen.) 4. Anfängerkurs IV. Sonntag 10 bis 11 Uhr vorm., Mittwoch 5 bis 6 Uhr abds., Samstag 5 bis 6 Uhr abds. (Für Knaben und Mädchen.) 5. I. Kurs für Vorgeschrittene. Sonntag von 11 bis *ialb 1 Uhr vorm., Montag und Donnerstag von halb S bis 9 Uhr abds. Die Kurse finden provisorisch in den Räumen des i.-ö. D.-K., IX., Türkenstraße 9, statt. Die Teilnehmer, die sich den genannten Kursen anschließen wollen, werden ersucht, die schriftlich oder persönlich bekanntzugeben. Alle noch nicht eingereihten Teilnehmer werden gebeten, sich behufs Bildung neuer Kurse Montag, den 20. d. M., präz. halb acht Uhr abends im Saale IX., Türkenstraße 9, zu einer Besprechung einzufinden. Die Festsetzung des Stundenplanes für den internen D.-K.-Kurs (Anfängerkurs) erfolgt in einer Besprechung der gemeldeten Teilnehmer, oamstag, d. 18. d. M. halb 7 Uhr abds., im Bureau des D.-K. statt.