Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 5 (1911)
- Issue
- 41 (13.10.1911)
- Date
- 1911-10-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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JÜDISCHE ZEITUNG ■ Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: IX., Liachtensteinstraße Tt, Telephon 12299. — Sprechstunden ■ — täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgesteltt. — Abonnementspreise: Für Oester- _ ™ reich-Ungarn: Ganzjähr. K 10.—, halbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, halbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. ™ ■ Mk. 3.—. Für das übrige Ausland: Ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare 20 h. Postsparkassenkonto 104.067. ■ Nr. 41 Wien, Freitag, den 13. Oktober 1911 V. Jahrgang Rundschau. Raub im Namen der Kultur. Die Wege der Wiener Zeitungsschreiber sind verschlungen und schwer zu erkennen. Nur wer sich au! dem Geldmärkte gut auskennt kann ihnen folgen. Der harmlose Leser aber soll sich das Staunen abgewöhnen und wenn er in seinem Leibblatte auf Dinge stößt, die ihm absurd und ungeheuerlich erscheinen, dann soll er sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, warum diese;Dinge '.abgedruckt jwerden. Der 'Schreiber weiß warum und wofür er schreibt, den Leser geht’s nichts an. Es war daher auch sehr naiv und zwecklos, wenn sonst ruhige und gelassene Kaffeehausbesucher, am letzten Sonntag das „Neue . Wiener Tagblatt“ auf den Tisch geschmissen und laut „Pfui Teufel“ geschrieen haben. Der Leitartikel in diesem Blatte bedeutet allerdings ein starkes Stück. Den Diebstahl, der (seitens der Italiener an der Türkei verübt’ wird, als Te ine'Kulturtat'(ersten(R angeshinst eilen, so was geht allerdings übe« cjie Hutschnur,, aber, tragisch. zu nehmen sind solche.. Journalistenmanöver nicht. Auf eine Gemeinheit mehr oder weniger kommt’s wirklich nicht mehr an. Und auch für uns ist dieser Artikel nur insofernc von einer gewissen Bedeutung, als isein Autor der gewesene Reichsratsabgeordnete Herr Dr. Artur Mahler ist. Mit wenig Gelehrsamkeit und Sachkenntnis und viel Schönrednerei will Dr. Mahler beweisen, daß Italien U I 2107\11 4 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Das k. k. Bezirks- Josefstadt in Wien als Preßgericht hat über die Anklage des Dr. Carl Lijczis, Hofand Gerichtsadvokat in Wien als Privatklügers gegen 1. Dr. Fritz Löhner, 24. Juni 1883 in Wildenschwert, Böhmen geboren, nach Wien zuständig, mos., ledig, Advokaturs-Konzipient in Wien, 2. Alexander Geller, 1. Jänner IS85 Bielitz zuständig, mos. ledig, Redakteur der Jüdischen Zeitung“ in Wien, wegen Übertretung ad 1) nach § 4S6 St. Ges. ad 2) nadi Artikel III des Ges. vom 15. Oktober 1868, R. G. Bl. Nr. 142 in Anwesenheit des Dr. Carl Lijczis als Privatankläger der auf freien Fuß befindlichen Angeklagten Dr. Fritz Löhner und Alexander Geller der Verteidiger Dr. Max Frisdiauer noe Dr. Fritz Löhner, Dr. Emil Krasny noe Alexander Geller nach der heute durchgeführten Hauptverhandlung auf Grund des vom Privatankläger gestellten Antrages auf Bestrafung, Verpflichtung zur Veröffentlichung des Ürteiles in der Jüdischen Zeitung“ and Dr. Bloch’s Wochensdizift, sowie Verbot der Weiterverbreitung der Nummer 15 der periodischen Druckschrift Jüdische Zeitung“ zu Rechts erkannt. 1) Dr. Friiz Löhner ist schuldig in dem von ihm verfaßten in der Nummer 15 auf Seite 4. Spalte 1 der Jüdischen Zeitung“ vom 14. April 1911 abgedruckten Gedichte mit der Aufschrift .Hofrat Kuranda“ den Privatankläger Dr. Kart Lifczis öffentlich mit den Schimpfworten ,Blattlaus“ und .Wanzerich“ belegt zu haben and habe hiedurch die Übertretung nach § 496 St. Ges. begangen. 2) Alexander Geller ist schuldig als verantwortlicher Redakteur der in Wien herausgegebenen periodischen Druckschrift Jüdische Zeitung“ bei Aufnahme des den Tatbestand des Vergehens gegen die Sicherheit der_Ehre nach §§ 488, 493 St. Ges. begründeten Artikels mit der Überschrift .Hofrat Kuranda“ auf Seite 4, Spalte 1 in Nummer 15 der genannten peiiodischen Drudischrift vom 14. April 1911 jene Aufmerksamkeit vernachlässigt zu haben, bei deren pflichtmüßiger Anwendung die Aufnahme des strafbaren Inhaltes der Druckschrift unterblieben wäre, habe hiedurch die Übertretung nach Artikel III des Gesetzes vom 15. Oktober 1868, R. G. Bl. Nx. 142 begangen und wird 1) Dr. Fritz Löhner gemäß §496, St. G. unter Anwendung tlcr §§ 266, 261, St. Ges. zu einer Geldstrafe im Betrage von 60 Kronen, im Nichteinbringungsfatle zu einer 6tägigen Arreststrafe, sowie beide Angeklagte gemäß § 389 St. P. O. zum Ersätze der Kosten des Strafverfahrens und Vollzuges verurteilt: Ferner wird dem Angeklagten Alexander Geller, gemäß § 20, Preßgesetz aufgetragen, dieses Erkenntnis ohne Gründe in der ersten, nach Rechtskraft desselben erscheinenden Kummer der periodischen Druckschrift Jüdischen Zeitung“ und zwar auf ■der ersten Seite derselben kostenfrei aufzunehmen und wird gemäß § 36, Pr. G. das Verbot der Weiterverbreitung der Nummer 15 der Jüdischen Zeitung“ vom 14. April 1911 ausgesprochen, dem Anträge auf Verpflichtung zur Veröffentlichung des Ürteiles in der periodischen Druckschrift .Dr. Bloch’s Wochenschrift, wird gemäß § 39, Pr. G. keine Folge gegeben. Heidt m. p. König m. p. berechtigt ist, „im Namen der Kultur“ Tripolis zu stehlen. Tripolis ist von den barbarischen Türken vernachlässigt, hat keine Straßen, keine Schulen etc. Die italienischen Kultur- Jhelden, diese „bekannt tüchtigen“ Kolonisatoren werden den Barba:en zum Heile das Land in einen blühenden Garten verwandeln, sagt Dr. Mahler. Ganz Süditalien und Sizilien liegt in |aarbnrischer Verödung darnieder, keine Straßen, keine Bahnen, dagegen ständig Hunger- und Seuchenrevolten, 95 Prozent Analphabeten, Maffia, Sumpfland und Malaria, Raub und Mord als Erscheinungen des Alitags. Die italienischen 'Kulturträger hätten wahrlich zuhause genug Arbeit zu verrichten, ehe sie djaran denken dürfen, die Türken mit den Segnungen ihrer „Kulturarbeit“ zu beglücken. Bestünde dieses von Dr. Mahler so eifrig propagierte Recht der Kultur auf Eroberung, Apulien’, Sizilien, kurz, dreiviertel von Italien müßte den Italienern unbedingt weggenommen werden, im Namen der „höheren“ Kultur. Herr Dr. Mahler weiß das alles, aber momentan will er es nicht'wissen und schreibt seine gelehrte Verherrlichung des Brigantentums.) Er wird wohl wissen^ warum. Wir wissen es nicht. Wir wollen auch nicht nach diesen Gründen forschen, nur eine Feststellung halten wir für fahbedingt notwendig. Herr Dr. Mahler war zionistischer Reichsratsabgeordneter, auf den Schultern der jüdischnationalen Partei ist er in die Hc-he gekommen, als Funktionär dieser Partei ist er der Oeffentlichkeit bekannt geworden. Lange schon will unsere Partei, die er schwer enttäuscht hat, nichts von ihm wissen. Er ist nicht mehr ihr Vertrauensmann, noch weniger ihr Wortführer. Die Jüdischnationalen müssen es energisch ablehnen, für sein Tun und Lassen in irgend einer Weise - verantwortlich gemacht zu werden. Die Tendenz seines Artikels bedeutet ein Attentat auf das gute Recht und eine sophistische Lobhudelung an die Raubgier. Diese Tendenz ist eine abscheuliche. Als solche beurteilen wir sie und betonen nochmals, daß für unsere Partei Herr Dr. Mahler längst erledigt ist, daß wir mit ihm nichts gemein haben und die von ihm' vertretene Meinung nicht die Meinung .von Leuten ist, die sich noch ein Restchen Gerechtigkeitsliebe gewahrt haben, geschweige denn die Meinung ehrlicher Zionisten. Ist Bagrow ein Jude? Die Frage, ob Stolypins Mörder, Bagrow, Jude ist, hat den Gegenstand leidenschaftlicher Ausführungen gebildet. Die echtrussischen Leute und die antisemitischen Reaktionäre der anderen Staaten haben ihn als Angehörige der „blutgierigen, rachedürstigen und heimtückischen“ Nation der Juden hingestellt und gefordert, daß für die Tat des Einzelnen am ganzen jüdischen Volke Vergeltung geübt werde. Anderseits hat es wieder ein Teil der jüdischen Presse unternommen, Bagrow zum Christen zu stempeln. Es wurde emsig daran gearbeitet nachzuweisen, daß-bereits der Großvater Bagrows sich getauft hat, daß Bagrow selbst der ortodoxen Kirche angehört u. dgl. m. Das Bemühen der echtrussischen Bestie, das Attentat auf Stolypin für Pogromzwecke auszubeuten, ist schändlich. Umgekehrt ist aber auch das Bemühen der jüdischen Ghettopresse — die österreichische und reichsdeutsche mitinbegriffen — Bagrow aus der jüdischen Gemeinschaft hinauszueskamotieren, ebenso unwürdig als unvernünftig, denn das heißt ja in der Abwehr den Standpunkt des Angreifers einnehmen. Wozu diese winselnden Proteste gegen Bagrows Judentum? Angenommen daß Bagrow der Jude ein fluchwürdiges Verbrechen begangen hat. Haben wir Juden uns dessen zu schämen, müssen wir uns verteidigen, darf man das Verbrechen des Einzelnen an der Gesamtheit sühnen? Verbrecher haben alle Völker in ihrer Mitte, also auch wir Juden. Die Furcht davor, daß sich irgend ein Galgenkandidat als Jude entpuppt und die bei uns leider so verbreitete Geneigtheit, alle Juden als Lämmchen hinzustellen, ist eine Ghettoprodukt schlimmster Sorte. Wir begeben damit unsere Gemeinschaft des Rechtes der Unverantwortlichkeit für die Taten des Einzelnen. Auch ist diese Vertuschungssucht angesichts der antisemitischen Bestie nutzlos. Sie ist stets zum Sprunge bereit und wenn auch der Vorwand, daß Bagrow ein Jude ist, entkräftet wird, so liegen tausend andere Vorwände auf Lager. Nun zum „fluchwürdigen“ Verbrecher Bagrow selbst. Er hat Stolypin getötet und wurde gehenkt. Ist er deshalb ein Auswurf der Menschheit und hat er damit sein Volk, das jüdische, mit unauslöschlicher Schmach beladen? In der Geschichte figuriert der Name eines gewissen Brutus, der .den Cäsar erstochen, auch ein Mann namens Teil, welcher den Landvogt Geßler ins bessere Jenseits befördert hat. Auf keinen wurde der Name „Schandfleck“ geprägt, im Gegenteil, ihr Andenken erfreut sich des besten Ansehens. Dabei ist es nicht bekannt, daß unter dem Schutze Geßlers schwangeren Schweizerinnen der Bauch aufgeschlitzt wurde, daß auf Veranlassung Casars römische Säuglinge an den Wänden 'zerschmettert wurden. Unter Stolypins Patronanz haben die Huligans straflos gewütet, die unmenschlichsten Verbrechen hat er an den Juden und Demokraten verüben lassen, bluttriefend ist er in die Grube gefahren. Die Tat Bagrows war vielleicht nutzlos, wahnwitzig, überflüssig. Aber weil ein Jude den Pogromminister Stolypin getötet hat, ist Juda nicht mit „Schmach“ beladen. ■ Sumpf. Der Wolf-Metternichprozeß hat die denkbar schofelste Gesellschaft im Gerichtssual versammelt. Wenn einer der direkt Beteiligten oder einer der Zeugen den Mund auftut, so verschlägt ein Hauch, wie ihn fauligen Sümpfe hervorbringen, dem Zuhörer den Atem. Der Held ist ein Graf aus altem Geschlechte, ein verlottertes Bürschchen, teilweise degenerierter Idiot, zur guten Hälfte Schmarotzer, Falschspieler, die Füße beständig unter fremden Tischen, die Hände beständig in fremden Taschen, ein eleganter Stromer, dem ein gutklingender Adelstitel die sonst fürs Handwerk erforderliche Intelligenz ersetzt. Ferner seine Frau Gemahlin, die gnädige Frau Gräfin. Eine alternde getaufte Jüdin. Sie hat sich als routinierte Schauspielerin und Weltdame Geld erworben und dann den Grafentitel samt den dazugehörigen Jüngel-