Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 5 (1911)
- Issue
- 5 (3.2.1911)
- Date
- 1911-02-03
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 5 sie, der arabischen Sprache mächtig, in unmittelbaren Beziehungen zu den Marokkanern stehen und stets bestrebt gewesen seien, die Gegensätze zwischen diesen und den spanischen Behörden auszugleichen usw. Angesichts dieser Gründe bäten sie den Ministerpräsidenten, die nach heutigen Begriffen völlig veraltete königliche Verfügung, nach der sie, nur weil sie sich zur israelitischen Religion bekannten, des wichtigsten Bürgerrechts beraubt seien, aufzuheben; sie gäben sich der Hoffnung hin, daß ihrer Bitte entsprochen werde, da er [der liberale Ministerpräsident] die Herstellung der Tie Wissensfreiheit und der Gleichheit aller Spanier vor den bestehenden Staatsgesetzen in sein Regierungsprogramm aufgenommen habe. Bisher ist den Bittstellern keine Antwort zuteil geworden. Liberale Zeitungen meinen, daß der klerikale Einfluß auf die Krone noch' so groß sei, daß Canalejas trotz der besten Absichten nicht imstande sei, der gerechten Forderung der spanischen Juden zu entsprechen; wenn ihre Bitte aber nicht erfüllt werden sollte, würde man sie im Parlament wiederholen und die Regierung zwingen, Stellung zu ihr zu nehmen und sie zu gewähren. Die Juden in Ungarn. Die jüdische Bevölke- - rung Ungarns hat nach der amtlichen Statistik vom Jahre 1939 die Zahl 950.352 erreicht, und dürfte bei der jetzigen Volkszählung einer Million nahekommen. Die Zahl der Geburten betrug 26.123, die der Todesfälle 13.606. Die Fruchtbarkeit der Juden in Ungarn war in dem genannten Jahre perzentuell geringer als bei anderen Konfessionen. Die Zahl der Mischehen stieg auf 658. Nahezu jede zehnte Ehe unter den Juden Ungarns ist eine Mischehe.; Berliner Taufjuden. Das „Isr. Familienblatt“ [Hamburg] schreibt: „Bei der offiziellen Apostatenliste für Berlin kann man manche lehrreiche Bemerkung machen. Zunächst wird hier wiederum die Tatsache bestätigt, daß die meisten Renegaten den wohlhabenderen Ständen entspringen. Es ist also kein Kampf ums tägliche Brot, sondern ein Streben nach Titeln und Ehren oder nach einem Eindringen in die sogenannte bessere Gesellschaft, was dahinter steckt. Die meisten Renegaten wohnen im Westen Berlins und nicht in dem Proletarierviertel. Nach Ständen untersucht, findet man am stärksten den Rechtsanwaltsstand vertreten. Nicht weniger als 4 hiesige Rechtsanwälte traten in diesem Monat aus dem Judentum aus. Es folgten dann 2 Bankbeamte, 1 Apotheker, 1 Rentier, 1 Chemiker, 1 Photograph und 1 Student der Zahnheilkunde. Etwas komisch wirkt es, wenn man unter diesen Renegaten die Namen Cahen, Silberstein und Salomon liest. Wir meinen gewiß nicht, daß diese Namen weniger schön klingen als viele spezifisch germanischen. Aber — wenn man verschwinden will, dann ist es unklug, selbst auf dem Rücken einen Steckbrief zu tragen.“ Ein jüdisches Polytechnikum in Wilna. Die Frage der Gründung einer jüdischen Hochschule in Rußland ist in ein neues Stadium getreten. Zurzeit ist in Petersburg ’ ein Verein in Bildüng begriffen, der sich die konkrete Aufgabe stellt, in Wilna ein jüdisches Polytechnikum nebst Handelshochschule zu gründen. Die Anstalt soll •vier Abteilungen umfassen, nämlich je eine Abteilung für Handelswissenschaften, Architektur, Mechanik und Elektrotechnik. Das Budget der neuen Anstalt ist durch zahlreiche Zuwendungen und Jahresbeiträge bereits gesichert, auch sind die hauptsächlichen Vorarbeiten beendet, so daß das Polytechnikum, falls die Regierung die nadigesuchte Genehmigung erteilt, bereits zu Beginn des nächsten Schuljahres, also im September 1911, eröffnet werden dürfte. Im ersten Jahre sollen 200 bis 300 Abiturienten, die ihre Mittelschulbildung in Rußland genossen haben, Aufnahme finden. Judenausweisungen in Sebastopol und Archangelsk. Die Behörde zu ‘Sebastopol hat vor einiger Zeit das Wohnrecht der dortigen Juden einer strengen Prüfung unterzogen. Infolge dieser Revision wurde nun über 23 Personen die Ausweisung verfügt. Die jüdische Bevölkerung Sebastopols befürchtet weitere Ausweisungen. Die christlichen Konfektionshändler der Stadt Archangelsk haben beim Gouverneur ein Gesuch um Ausweisung der Juden pingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof über das Gemeindewanlrecht der jüdischen Matrikenführer in Galizien. Der Matrikenführer - Stellvertreter Chaim Friedmann in Jaslo reklamierte unter Hinweis auf § 1, lit. d, der galiz. Gem.-Wahlordn. sein Wahlrecht. Wiewohl bei früheren Wahlen seiner Reklamation Folge gegeben worden war, wurde bei den Gemeinderatswahlen im Jahre 1910 seine Reklamation in letzter Instanz von der Bezirkshauptmannschaft Jaslo abgewiesen. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat vor einigen Tagen die durch den verstorbenen Reichsratsabgeordneten Dr. Gabel überreichte und vom Gg. Dr. Jakob Ehrlich über Ersuchen derRechtsschutzabteilung des jüdischen Nationalvereins bei der mündlichen Verhandlung vertretene Beschwerde abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof berief sjch hiebei auf seine Entscheidung Z. 3276 Budw. Nr. 3417 aus dem Jahre =1905, welche das gerade Gegenteil aller früheren Entscheidungen ausspricht. Es entschied der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 30. Dezember 1886, Z. 3516; „Die Beschw'erde ist begründet, weil die Matrikenführung im § 13 MinisterialVerordnung vom 3. II. 1876 als öffentliches Amt erklärt ist, weil sonach-auch die Träger dieser Beamtung, das ist der Matrikenführer und dessen Stellvertreter, als öffentliche Beamte angesehen werden müssen, da beide für die Verrichtung dieser Ge-, schäfte ständig bestellt und beeidet sind... Da ferner § 1, lit. d, G.W.O. die Tendenz hat, allen öffentlichen Beamten mit Einschluß der Beamten der öffentlichen Anstalten die Wahlberechtigung zuzuerkennen und die Stellvertreter der Matrikenführer, w'elche gleich diesen von der politischen’ Behörde erster Instanz ernannt, beeidet und eijer behördlichen Disziplinargewalt unterstellt sind, gleichfalls als Beamte einer öffentlichen Anstalt angesehen werden müssen, war dem Beschwerdeführer die Wahlberechtigung zuzuerkennen.“ Die Entscheidung, auf welche sich der Verwaltungsgerichtshof diesmal berief, erklärt hingegen folgendes; „Wohl ist es richtig, daß der Substitut eines Matrikjenfühj-ers, sowie dieser selbst gemäß §§ 4, 5 und 13 Ministerialverordnung vom 3. Februar 1876 von der Staatsverwaltung bestellt und beeidet wird und ihrer Disziplinargewalt untersteht. Dadurch wird aber nicht seine Lebensstellung, sein Beruf bestimmt, umsoweniger, als das Amt mit keinen staatlichen Bezügen verbunden ist. Die Bevorzugung der im Gesetz angeführten Beamten hinsichtlich des Gemeindewahlrechts beruht aber ohne Zweifel in erster Linie auf der Berücksichtigung der diesen Personen zukommenden Lebensstellung“ Die Argumente dieser Entscheidung, verglichen mit der früher zitierten, klingen nicht sehr .überzeugend. Ihr kurzer Sinn ist: Wer dem Staate Dienste deistet und hiefür vom Staate gezahlt wird, hat das privilegierte Wahlrecht des § 1, lit. d, der gal. Gemeindewahlordnung; wer diese Dienste aber infolge der staatlichen Noblesse umsonst leisten muß, genießt dieses Wahlrecht nicht. Parteinachrichten. Gesellschaftsreise zum X. Kongreß [Basel]. Diese, vom i.-ö.' D.-K. veranstaltete Reise erregt ein lebhaftes Interesse nicht allein unter den Gesinnungsgenossen des' Distriktes, sondern der. ganzen Monarchie. Es liegt bereits eine große Anzahl von Anmeldungen zur Teilnahme vor. Anfragen über die Details der Reise werden nach Tunlichkeit schon jetzt beantwortet. Sobald die Verhandlungen mit den Reisebüros und Hotels abgeschlossen sind, wird in den Parteiblättern ein ausführlicher Reiseplan veröffentlicht werden. Die Kosten belaufen sich für die Hin- und Rückfahrt, Schnellzug III. Kl. ab Wien, und 7—8tägig.em Aufenthalt in Basel auf zirka 90—100 K. Bei größerer Teilnehmerzahl wird von Seiten der Reise- und Logierbüros eine bedeutende Ermäßigung zugesichert. Anmeldungen, eventuell wöchentliche oder monatliche Einzahlungen für die Reisekosten sind an das Sekretariat des i.-ö. D.-K., IX., Türkenstraße 9, zu richten. Zionistisches Zentralbüro für Westösterreich. Das zionistische Zentralbüro für Westösterreich hat an seine Distrikte folgendes Zirkular versendet. Nach den Beschlüssen der letzten zwei Sitzungen des Z.-K. ist die Propagandatätigkeit für die Siedlungsgenossenschaft fortab einzustellen und jene für den Verkauf von Aktien der Palest ine Land Developern ent Company energisch zu betreiben. Als Unterlage für diese Agitation soll Nr. 1 des neuen Jahrganges unserer Zeitschrift „Palästina“ dienen, welche der P. L. D. C. gewidmet ist und in welcher in erschöpfender Weise die Bedeutung und die Ziele dieses zionistischen Kolonisationsunternehmens dargestellt werden. In der Agitation kann besonders hervorgehoben werden, daß der Erwerb der Aktien eine sichere Kapitalsanlage bedeutet. Die hiesige Sammelstelle des jüdischen Nationalfonds bereitet Sharemarken vor, milteis welcher der Verkauf der Aktien durch Shareklubs ermöglicht und damit wesentlich erleichtert werden soll. Wir teilen ihnen npch mit, daß anläßlich der Eröffnung der Propaganda für die P. L. D. C. in Wien die Gg. Gg. Lucjan Brunner 200 und Adolf Boehm 20 Aktien gezeichnet haben. Zionistischer Zentralverein in Wien. Am 28. Jänner fand um 8 Uhr abends die stack besuchte Generalversammlung des Vereines statt. Der Obmann Dr. J. K ö h n und der Schriftführer Ing. Koppel erstatteten den reichhaltigen Tätigkeitsbericht, der Kassier Herr Stein den Kassabericht. Nach kurzer Debatte sprach die Versammlung dem abtretenden Ausschüsse den herzlichsten Dank einstimmig aus. ln der Diskussion betreffend die Neuwahlen, gelangte auch der Umstand zur Sprache, daß in der letzten Nummer der unserer Bewegung feindlichen Bloch’schen Wochenschrift Briefe veröffentlicht waren, darunter einer des Mitgliedes des großen zionistischen Aktionskomitees, Herrn Johann Kremenetzki, in welchen "die „Jüdische Zeitung“ aufs heftigste angegriffen wird. Die Generalversammlung hat einstimmig, über Antrag des Gg. Med. Dr. Alfred L o e w y, folgende Resolution angenommen: „Die am 28. Jänner d. J. tagende Generalversammlung des Zionistischen Zentralvereins erklärt jeden Angriff auf die „Jüdische Z e it u n g“ als gegen die eigene Partei gerichtet und nimmt es mit tiefem Bedauern zur Kenntnis, das ein Mitglied des Zionistischen Aktionskomitees so wenig Disziplin besitzt und den eigenen Gesi nnungsgenossen in unqualifizierb arer Weise in den Rücken fällt.“ Die Neuwahlen ergaben nachstehendes Resultat; Doktor J. H. Körner, Obmann, W a 11 u c h, Vizeobmann, ferner Ausschußmitglieder: Ing. Koppel, Stein, Ing. Groag, Dr. Alfred Löwy, Oschery, Bato, Dr. Heinrich, Markus. Es wurde der neuen Vereinsleitung nahegelegt, Gesinnungsgenossen aus den einzelnen Bezirken zu kooptieren. Erklärung der Redaktion. Die erste Nummer, des in Czernowitz erscheinenden Organes des Prof. Leon Kellner, „Der jüdische Volksrat“, enthält, als Erwiderung der von uns an dem Politiker Kellner geübten Kritik, Ausfälle gegen unser Organ. Die von uns gegen Prof. Kellner erhobenen