Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 47 (25.11.1910)
- Date
- 1910-11-25
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2438141-2438273-2438321--2177-2441830- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4. JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 47 Seite Hiis dem Reform der IforstandsivaldeiL Beseitigung der privilegierten Kurie der Höherbesteuerten und Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes für alle männlichen, eigenberechtigten Gemeindeangehörigen. Bezirksweise Wahl des Vorstandes nach Wahlbezirken, mit Benützung des Proportional-Wahlsystems. Reform der Gemeindeorganisafion. Ausgestaltung der Bezirkskommissionen zu beschlußfähigen Arbeitskörpern, denen in Sachen ihres Wahlbezirkes eine gewisse Autonomie gewährt wird. Sicherung der Freiheit für alle Riten, unbeschadet der Gemeindeeinheit. Reform der Gemeindemirtschaft. Steuerreform. I Herabsetzung des Steuer miiidestsatze.s von K 20.— auf K 5.— zwecks Gewinnung neuer Steuerträger und hierdurch neuer Interessenten am Gemeindeleben. Entsprechende Hinaufrückung des heutigen Steuerhöc'hstsatzes von K 12.000’• . Die Kul tussteuer wir d mit de r Personalei nkommensteuer in Relation gebracht. Erleichterung der Steuerabstattung durch statutarische Fixierung von Ratenterminen. Alle für religiöse Funktionen zu entrichtenden Taxen fliessen in die Gemeindekasse und darf kein Rabbiner oder sonstiger Funktionär — bei sonstiger Disziplinarstrafe — von einer Partei Geld oder Geldeswert entgegennehmen. Der Gemeinde obliegt es, ihre Funktionäre aus der Gemeindekasse entsprechend zu honorieren und durch eine moderne Dienstpragmatik gegen Willkür zu schützen. .. . :r ....... . . . . Lieferungen und Arbeiten für die Gemeinde und ihre Anstalten sind im Wege öffentlicher Konkurrenz und womöglich an Gemeindeangehörige zu ver-: geben. Wirtschaftliche Hebong. Der Gemeinde obliegt die Abwehr des antisemitischen Boykotts durch eine‘ großzügige SoziaIpö 1 iti k. Insbesondere durch: a) Gründung einer jüdischen Gemeinde-Spa r- und Vorschußkasse, die zugleich der Gemeinde als Bankier, dienen soll. b) Einrichtung eines Wohlfahrtsamtes, welchem der. „Arbeitsnachweis“ und das „Lehrmädchenheim“, ferner zugründende Handwerkerheime, Dienstbotenschulen und -Heime zu unterstellen sind. c) Errichtung eines Emigrationsamtes zwecks Rege-' Iung der Durchwanderung. Geistig-sittliche Hebung. Reform des Religionsunterrichtes durch Einschränkung: des rein Gedächtnismäßigen und intensivere Pflege der jüdischen Geschichte und hebräischen Sprache. Errichtung eines repräsentativen „Volkshauses", welches als Brennpunkt des jüdischen Lebens nicht nur Sitz der Gemeindeverwaltung sein, sondern auch Lokale für die Gemeindebibliothek, das jüdische Museum, für die Vorträge aus jüdischer 1 Geschichte und für jüdische Vereine, insbesondere Turnvereine, enthalten soll. Die Israelitische Kultusgemeinde soll zur jüdischen Volksgemeinde werden und demnach die begonnene Aktion1 zur Erreichung einer öffentlich-rechtlichen Gesamtorganisation aller Kultusgemeinden Oesterreichs energisch fortsetzen, damit diese Organisation äls‘Ver-■ körperung unserer Gesamtjudenschaft deren Interessen wirksam nach innen und außen vertreten kann. ... Reform der Vorstandswahlen. Was der große österreichische Staat dem Bewohner des entlegensten Gebirgsdorfes, dem Taglöhner, dem Analphabeten, gewährt und im Interesse seiner gesunden Entwicklung gewähren mußte, kann und muß die intellektuell so hochstehende jüdische Volksgemeinschaft jedem ihrer Mitglieder geben: den gebührenden Anteil von Gemeindeleben, das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Gerade unsere mittleren und unteren Schichten haben das lebhafteste Interesse am Gedeihen desjudentums, sie sind es, Welche unter den schwersten und drückendsten Opfern treu bei ihm ausharren. Diese Opfer bilden eine Blutsteuer, welche durch erhöhte Geldleistungen nicht aufgewogen werden kann, und um so größer und drückender wird, je kleiner der.'Mann, welcher sie trägt. Der Jude des Mittelstandes und der kleine Jude, sie sind es, welche für ihre Zugehörigkeit zum Judentum wirtschaftlich und gesellschaftlich leiden müssen und willig leiden, welche ihre Kinder unter Entbehrungen zu fähigen und treuen Mitgliedern unserer Volksgemeinschaft erziehen. Die Reichsten unter uns sind diesen Leiden entrückt, in der Mehrzahl der Fälle sind ihre Nachkommen dem Judentum verloren. Und darum die größeren Rechte? Weg mit dem Kuriensystem, das unjüdisch ist. Die Behauptung, daß die Angehörigen der mittle ren-und unteren Stände nicht fähig wären, ein Gemeinwesen gedeihlich zu leiten, ist eine ungerechtfertigte Beleidigung u nd widersprichtdemdemokratischenGeiste des alten Judentums. Jedem Juden das gleiche Recht an der Gemeinde! Reform der Gemeindewirtschaft. Zweck der von uns geforderten Steuerreform ist es, der bis nun praktizierten willkürlichen Steuervorschreibung und -Eintreibung ein Ende zu machen. Wir wollen durch gerechte Verteilung der Lasten der heute allgemeinen Erbitterung, welche oft genug die Zensiten sogar zum A bfäl 1-vom. Judentum verführt, den Boden entziehen. . Die Steuervorschreibung ist .heute willkürlich-und muß es sein, weil sie auf Grund ungenügender Evidenznahme der Judenschaft und unzuverlässiger Berichte subalterner Rechercheureerfolgt. - Als vollends lächerlich* müß'’es,bezeichnet werden, daß der total uninformierte und anderweitig beanspruchte Kultusvorstand als letzte Instanz über die gerechte Besteuerung von 25.000 Zensiten zu wachen hat. So kommt es, daß sich schwer reiche Leute.der Besteuerung gänzli ch'en tzi ehen oder mit einer Bagatelle besteuert sind, während frisch etablierte Kaufleute, Aerzte, Advokaten, ja sogar*Handelsangestellte, wenn das Kultussteueramt sie zufällig in Evidenz bekam, mit einem Vielfachen der Personaleinkommensteuer belastet werden. Es ist darum keineswegs bloße Schikane, wenn über ein Viertel der Steuervorschreibungen mit Rekurs angefochten werden. Zum Schutze gegen solche Willkür soll eben die Relation mit der Personaleinkommensteuer dienen, welche Maßnahme sich zum Beispiel in der KultusgemeindeReichenberg glänzend bewährt hat. Jeder, der zahlen kann, soll zahlen, der Minderbemittelte wenig, bis auf 5 K herunter, der Reiche im Verhältnis zu seiner Zahlkraft. Die einem Millionär seitens der Kultusgemeinde erwiesene Schonung (!) konnte ihn, der „für interkonfessionelle Zwecke“ Millionen bereit hat, nicht abhalten vom Judentum abzufallen! Wirtschaftliche Hebung. Bisher ist auf diesem Gebiete nichts geschehen. Die Zeiten sind ernst, die Macht des Antisemitismus wächst und in immer geringerem Maße ist die Kultusgemeinde bestrebt, die wirtschaftliche Lage der unteren Schichten zu heben. Wo ist eine vernünftige Zentralisation des Wohltätigkeitswesens? Wo das großangelegte Netz von Vorschußkassen, Sparvereinen, das dem kreditbedürftigen, arbeitswilligen und arbeitsfähigen Geschäftsmanne Hilfe und Rettung bringt? Auch die Forderung nach Errichtung eines Emigrationsamtes behufs Regelung der Auswanderung muß jeder jüdisch denkende und menschlich fühlende Wiener Jude mit Freuden begrüßen. Wir wollen in diesem Zusammenhänge noch besonders betonen, daß diese bescheidenen Wünsche nur die erste Etappe einer großzügigen Sozialpolitik bilden. Gerade in dieser Beziehung ist es notwendig, daß wirklich moderne Gesichtspunkte alleinherrschend werden.