Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 46 (23.11.1910)
- Date
- 1910-11-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Extra-Ausgabe. □ROHN Erscheint wöchentlich. — Redaktion, Administration und Inseratenanfnahme: IX., LiechtensteinstraBe 11, Telephon 12299. — Sprechstunden täglich von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags. — Manuskripte werden nicht zurückgestellt — Abonnementspreise: Für Oesterreich-Ungarn: Oanzjähr. K 10.—, halbjähr. K5.—, Vierteljahr. K 3.—. Für Deutschland: Ganzjihr. Mk. 10.—, halbjäbr. Mk. 5.—, Vierteljahr. Mk.3.—. Für das übrige *************** Ausland ganzjähr. Frcs. 15.—. Einzelexemplare^) h. Postsparkassenkonto 104.067. *************** Extra-Ausgabe Nr. 46 a. Wien, Mittwoch den 23. November 1910. IV. Jahrgang. Kultusmahlen. s,™,, ««. Stimmenabgabe uon 9 bis 2 Uhr. Jüdisch-demokratische Kandidaten-Liste zur Neuwahl für den Kultusvorstand im Jahre 1910. Name i i Charakter oder Besc&aKgnng -■ Wohnort 1 Sechsjährige Mandats<j^j$f ^V^Cißfer StittllTlZßttd) | Dr. Isidor Schallt Arzt IX. Währingerstraße 3 Adolf Brecher Börsenrat IX. Kolingasse 5 Dr. jakob Kohn - Hof- und Gerichtsadvokat XIX. Hauptstraße 5 Dr. Karl Pollak Arzt I. Rathausstraße 17. Emil Fried Oberingenieur XV. Klementinengasse 27 Eisig Torczyner Kaufmann 11. Große Sperlgasse 5 Vierjährige Mandatsdauer (grÜfl6f StillllllZCttGl) Dr. Arnold Kar plus Architekt V11L Florianigasse 54 . Dr. Alfred Lanzer Hof- und Gerichtsadvokat I. Riemergasse 9 Zweijährige Mandatsdauer (bläUfif Stl 111 IllZßttcl) j Dr. Egon Zweig Hof- und Gerichtsadvokat I. Schulerstraße 18 Uns dem iüdisch-demokrat. KuHusgemeinde-Pragrainni. Reform der Uorstandsmahlen. Beseitigung der privilegierten Kurie der Höherbesteuerten und Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes für alle männlichen, eigenberechtigten Gemeindeangehörigen. Bezirksweise Wahl des Vorstandes nach Wahlbezirken, mit Benützung des Proportional-Wahlsystems. Reform der Gemeiodeorganisafloo. Ausgestaltung der Bezirkskommissionen zu beschlußfähigen Arbeitskörpern, denen in Sachen ihres Wahlbezirkes eine gewisse Autonom ie gewährt wird. Ml Sicherung der Freiheit für alle Riten, unbeschadet der •Gemeindeeinheit. Reform der Gemeiodeuirtscbaff. Steuerreform. Herabsetzung d es Steuermindestsatzes von K 20.— a u f K 5.— zwecks Gewinnung neuer Steuerträger und hierdurch neuer Interessenten an\ Gemeindeleben. Entsprechende Hi n auf rü c k u n g des heutigen Steuerhöchstsatzes von K 12.000'-. Die Kultussteuer wird mit der Personaleinkommensteuer in Relation gebracht. Erleichterung.der Steuerabstattung durch statutarische Fixierung von Ratenterminen. Alle für religiöse Funktionen zu entrichtenden Taxen fliessen in die Gemeindekasse und darf kein Rabbiner oder sonstiger Funktionär — bei sonstiger Disziplinarstrafe — von einer . Partei Geld oder Geldeswert entgegennehmen. Der Gemeinde obliegt es, ihre Funktionäre aus der Gemeindekasse entsprechend zu honorieren und' durch eine moderne Dienstpragmatik gegen Willkür zu schützen. Lieferungen und Arbeiten für die Gemeinde und ihre Anstalten sind im Wege öffentlicher Konkurrenz und womöglich an Gemeindeangehörige zu vergeben.